Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Dortmund. Nach der Fusion der beiden Gebietskirchen Nordrhein-Westfalen und Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland war es angesagt, auch eine gemeinsame Datenschutzrichtlinie zu verfassen. Der Landesvorstand der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland hat bei seiner Versammlung am 20. April 2018 in Dortmund diese neue Richtlinie zum Datenschutz beschlossen.
Gemäß Artikel 14 der Verfassung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland werden die für kirchliche Zwecke erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten nach dieser vom Landesvorstand erlassenen Datenschutzrichtlinie verwendet.
Neues EU-Recht
Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und wird an allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltendes Recht. Nach Art. 91 Abs. 1 der DSGVO dürfen Kirchen ihre zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Regeln zum Datenschutz weiter anwenden, soweit diese in Einklang mit der DSGVO stehen.
Die vom Landesvorstand erlassene Datenschutzrichtlinie genügt dieser Bedingung vollends. Der Bezirksapostel hat außerdem eine ergänzende Dienstanweisung zum Datenschutz erlassen. Beide Regelungswerke treten zum 1. Mai 2018 in Kraft und sind für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland verbindlich.
Keine Änderungen für die kirchliche Praxis notwendig
Die Richtlinie und die Dienstanweisung wurden unter Beteiligung der Datenschutzbeauftragten der bisherigen Gebietskirchen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland und Nordrhein-Westfalen erarbeitet.
„Für die kirchliche Praxis ergeben sich keine wesentlichen Änderungsnotwendigkeiten, da die Gebietskirchen bereits zuvor den hohen Datenschutzstandard in Deutschland gewährleistet haben“, so die Antwort von Bischof Manfred Bruns, Leiter des Referats Seelsorge in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland, auf die Frage, ob mit der neuen Regelung der EU für die kirchliche Praxis Handlungsbedarf bestehe.
Datenschutzbeauftragter der Gebietskirche Westdeutschland
Als künftigen Datenschutzbeauftragter der Gebietskirche Westdeutschland hat der Bezirksapostel gemäß Nr. 6.1 der Richtlinie zum Datenschutz der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland Rechtsanwalt Andreas Hebestreit für die Dauer von fünf Jahren zum Datenschutzbeauftragten ernannt. Er nimmt die in Nr. 6 der Richtlinie beschriebenen Aufgaben ehrenamtlich wahr und ist in der Ausübung seiner Fachkunde weisungsfrei.
Unterzeichnete Verpflichtungserklärungen bleiben gültig
Auf die Frage, was denn mit den für die bisherigen Gebietskirchen unterzeichneten Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz geschehe, gibt Andreas Hebestreit eine klare Antwort: „Die Verpflichtungserklärungen, die sich auf die Einhaltung der bisherigen Datenschutzrichtlinien der Gebietskirchen beziehen, gelten analog auch für die neuen Richtlinien und brauchen nicht erneut abgegeben zu werden.“
Fragen zur Umsetzung der neuen Regelungen und die künftige Zusammenarbeit der MDV-Fachbeauftragten mit dem Referat Seelsorge und der IT-Abteilung werden in Fachbesprechungen im Juni und Juli 2018 erörtert. Die Einladung hierzu erhalten die MDV-Fachbeauftragten der Bezirke kurzfristig.
1. Mai 2018
Text:
Günter Lohsträter
Fotos:
Frank Schuldt
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