
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Ab dem 1. Januar 2019 beginnen die Gottesdienste am Sonntagvormittag in der Gebietskirche Westdeutschland um 10 Uhr. Dies gab Bezirksapostel Rainer Storck im Anschluss an den Zentralgottesdienst in Hanau bekannt. In den Kirchenbezirken kann individuell entschieden werden, ob die Wochentaggottesdienste im eigenen Bereich einheitlich um 19.30 Uhr oder 20 Uhr beginnen sollen.
Bei der Versammlung der Bezirksämter im September 2018 hatte Bezirksapostel Rainer Storck bereits die Bezirksvorsteher und ihre Vertreter über die neue Regelung informiert. Die Gottesdienste sollen ab 2019 sonntags einheitlich um 10 Uhr beginnen. Auch Berlin-Brandenburg wird zum Jahreswechsel auf 10 Uhr wechseln. Im Bereich der Neuapostolischen Kirche Nord- und Ostdeutschland beginnen die Sonntagsgottesdienste bereits seit 2017 um 10 Uhr.
Wochentags um 19.30 oder 20 Uhr
Den Beginn der Wochentaggottesdienste legen die Bezirksvorsteher in Abstimmung mit den Gemeindevorstehern für den Bezirk einheitlich auf 19.30 Uhr oder 20 Uhr fest. Hier zeichnet sich ab, dass es in der Mehrheit der Bezirke bei den bisherigen Regelungen bleibt. Bislang beginnen die Wochentaggottesdienste in Nordrhein-Westfalen und im Saarland um 19.30 Uhr, in Hessen und Rheinland-Pfalz um 20 Uhr.
Die Änderung war schon in den Vorjahren des Öfteren im Kreis der Bezirksämter und dem Landesvorstand diskutiert worden. „Ich habe Verständnis für die Sorgen einiger Vorsteher, was die Krankenbedienung angeht“, sagte der Bezirksapostel bereits bei der Bezirksämterversammlung. In der Apostelversammlung habe man die Vor- und Nachteile abgewogen und habe sich schließlich auf die neuen Uhrzeiten verständigt.
Ihm ist es wichtig, dass die Gottesdienste am Sonntag einheitlich beginnen, allerdings gebe es wochentags je nach Region unterschiedliche Ansichten. Deshalb überlassen die Apostel diese Entscheidung gern den Bezirksverantwortlichen vor Ort.
Änderung zum Jahreswechsel
Zum Jahreswechsel werden die Gottesdienstzeiten im NAK-Portal und auf den Internetseiten automatisiert angepasst. Zudem werden in den Folgewochen nach und nach die Schilder an den Kirchengebäuden und den Ortseingängen aktualisiert.
Bezirksapostel Rainer Storck bei der Bekanntgabe der neuen Regelungen im Zentralgottesdienst
22. November 2018
Text:
Frank Schuldt
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