Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland hat ein Merkblatt zur Musik bei Open-Air-Gottesdiensten und Musikproben unter freiem Himmel veröffentlicht. Dieses wurde mit der Koordinationsgruppe Musik der Gebietskirche abgestimmt. Gemeindegesang wird aber auch im Freien bis auf weiteres nicht möglich sein.
Die Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz vom 31. Juli 2020 zur Durchführung von Gottesdiensten gilt analog auch für Gottesdienste und Versammlungen unter freiem Himmel. Insbesondere sind die Regelungen zum Mindestabstand, zur Handhygiene sowie zur Dokumentation der Teilnehmer einzuhalten.
Im Gegensatz zu Veranstaltung in den Kirchengebäuden sind dabei mehr Sänger zugelassen und es ist auch der Einsatz von Blasinstrumenten unter Auflagen möglich. Allerdings ist in beiden Fällen der Einsatz der Musiker auf zwölf Personen beschränkt.
Gegebenenfalls sind zudem Regelungen und Hinweise des Eigentümers beziehungsweise Vermieters des Veranstaltungsortes zu beachten.
Einsatz von Chören
Der Einsatz von Chören und die Durchführung von Chorproben unter freiem Himmel sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Es kommen maximal zwölf Sängerinnen oder Sänger zum Einsatz.
- In Singrichtung wird ein Mindestabstand von vier Metern zu den Gottesdienstteilnehmern eingehalten.
- Die Sängerinnen und Sängern halten untereinander einen Mindestabstand von drei Metern ein.
- Es erfolgt keine gemeinsame Nutzung von Notenausgaben.
Der Gesang der ganzen Gemeinde ist wie in Kirchengebäuden untersagt.
Einsatz von Instrumentalkreisen
Der Einsatz von Instrumentalkreisen und die Durchführung von Instrumentalproben unter freiem Himmel ist auch unter Berücksichtigung von Blasinstrumenten möglich. Es sind folgende Voraussetzungen einzuhalten:
- Die Anzahl der Instrumentalisten ist auf zwölf Personen beschränkt.
- Es darf keine gemeinsame Nutzung von Notenausgaben erfolgen.
- Aufgrund des größeren Aerosolausstoßes ist beim Musizieren mit Blasinstrumenten ein Mindestabstand unter den Musikern von zwei Metern einzuhalten. Zwischen Instrumentalisten und Publikum müssen vier Meter Mindestabstand eingehalten werden. Für Sänger und Musiker ist eine versetzte Sitzordnung zu empfehlen.
- Eine gemeinsame Nutzung von Instrumenten ist unzulässig.
- Bei Blasinstrumenten ist zur Vermeidung der Verbreitung von Aerosolen über Schalltrichter ein Schutz aus geeignetem Material (auch „Ploppschutz") vor dem Schalltrichter der Instrumente zu verwenden.
- Da von Querflöten die stärkste Luftbewegung erzeugt und aerodynamisch nach unten gelenkt wird, sollten die Flötisten in der vordersten Reihe des Orchesters platziert werden.
Innerhalb von Kirchengebäuden bleibt die Regelung bestehen, dass bis auf Weiteres keine Blasinstrumente zum Einsatz kommen.
Reinigung der Blasinstrumente
Detailregelungen enthält das Merkblatt zur Reinigung von Blasinstrumenten. Die Reinigung dieser soll im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen erfolgen.
Das bei Blechblasinstrumenten während des Spielens entstehende Kondenswasser gemischt mit Speichel ist als potenziell infektiös anzusehen und muss mit Einmaltüchern oder in geeigneten Behältnissen aufgefangen werden. Ein bloßes „Ausblasen" ist zu unterlassen.
Holzblasinstrumente müssen zur Entfernung der im Instrument angesammelten Flüssigkeit regelmäßig durchgewischt werden. Anschließend sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
10. August 2020
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Jessica Krämer,
Björn Renz
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