Übersicht der
Sieben-Tage-Inzidenzen

Die Übersicht zeigt die aktuellen Warnstufen in den Gemeinden der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland. Zudem sind die dazugehörigen Maßnahmen in Kurzform dargestellt. Darunter finden sich verschiedene Sieben-Tage-Inzidenzen: Zum einen der Infektionsfälle nach Bundesländern, der Infektionsfälle für die kreisfreien Städte und Landkreise mit Gemeinden der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland sowie der Hospitalisierungsraten nach Bundesländern.

Warnstufen für die Gemeinden in Westdeutschland

Für die Durchführung von Gottesdiensten und weiteren Veranstaltungen gilt in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland ab dem 9. Mai 2022 die Warnstufe Grün.

Schutzmaßnahmen:

Bei der Warnstufe "Grün" gelten für die kirchlichen Veranstaltungen nur noch Lüftungsvorgaben und die Handhygiene. 

Stand: 8. Mai 2022

Sieben-Tage-Inzidenz (in den Bundesländern)

Bundesland 23.03 24.03 25.03 26.03 27.03 28.03 29.03 30.03
Bayern 36.4 34.9 33.3 32.6 32.1 29.7 28.0 26.8
Hessen 39.2 36.6 34.1 33.6 33.1 32.1 30.3 27.3
Niedersachsen 47.1 46.1 43.0 40.3 38.9 39.4 35.4 32.8
Nordrhein-Westfalen 42.6 41.2 40.2 37.7 36.6 33.6 31.8 29.8
Rheinland-Pfalz 34.4 31.2 28.8 27.9 27.4 28.5 26.3 24.6
Saarland 64.1 63.5 58.7 58.7 58.7 54.2 49.2 44.8

Sieben-Tage-Inzidenz (in den Bezirken)

Gemeinde Landkreis 23.03 24.03 25.03 26.03 27.03 28.03 29.03 30.03
Castrop-Rauxel-Nord LK Recklinghausen 62.3 72.8 63.0 54.7 47.2 56.3 47.5 49.3
Castrop-Rauxel-Süd LK Recklinghausen 62.3 72.8 63.0 54.7 47.2 56.3 47.5 49.3
Datteln LK Recklinghausen 62.3 72.8 63.0 54.7 47.2 56.3 47.5 49.3
Herne SK Herne 33.8 27.5 33.2 33.2 33.2 31.3 35.8 27.5
Herne-Eickel SK Herne 33.8 27.5 33.2 33.2 33.2 31.3 35.8 27.5
Herne-Röhlinghausen SK Herne 33.8 27.5 33.2 33.2 33.2 31.3 35.8 27.5
Herne-Wanne-Eickel SK Herne 33.8 27.5 33.2 33.2 33.2 31.3 35.8 27.5
Lüdinghausen LK Coesfeld 42.0 37.0 43.4 41.6 40.2 31.6 29.8 28.9
Olfen LK Coesfeld 42.0 37.0 43.4 41.6 40.2 31.6 29.8 28.9
Selm LK Unna 54.2 50.4 51.4 51.4 51.4 43.3 39.4 40.5
Waltrop LK Recklinghausen 62.3 72.8 63.0 54.7 47.2 56.3 47.5 49.3

Sieben-Tage Inzidenz der Hospitalisierungen in den Bundesländern

Bundesland 23.03. 24.03. 25.03. 26.03. 27.03. 28.03. 29.03. 30.03.
Bayern 10.02 9.65 9.08 9.05 8.99 8.08 7.48 6.53
Hessen 8.40 7.96 7.51 7.50 7.45 6.91 6.35 5.10
Niedersachsen 7.16 6.79 6.39 6.22 6.12 5.49 4.88 4.27
Nordrhein-Westfalen 10.22 9.67 9.26 8.87 8.58 7.42 6.47 5.36
Rheinland-Pfalz 8.96 8.23 7.70 7.45 7.38 6.87 6.33 5.55
Saarland 10.18 9.87 9.26 9.26 9.26 7.02 4.99 4.38

Erläuterungen zur Warnstufe Grün

Am 3. April 2022 sind die bundesweiten Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz in weiten Teilen ausgelaufen. Das Infektionsschutzgesetz sieht nur noch Basis-Schutzmaßnahmen vor, wie zum Beispiel eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Der individuelle Infektionsschutz wird weitgehend in die Eigenverantwortung der Bürger gestellt. Die Bundesländer können erforderliche ergänzende Maßnahmen zur Begrenzung eines erneuten Anstiegs der Infektionszahlen gezielt für Hotspot-Gebiete anordnen. Hiervon haben bislang aber die Landesregierungen, in deren Bereich die Gemeinden der Gebietskirche Westdeutschland liegen, keinen Gebrauch gemacht.

Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland hat Anfang April bereits erste Lockerungen umgesetzt und beispielsweise die Zutrittsvoraussetzung 3G aufgehoben. In den Folgewochen wurde auch die kirchliche Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz überarbeitet und an die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die neue Richtlinie sieht nur noch zwei Stufen vor: Grün (minimale Schutzmaßnahmen) und Gelb („Hotspot-Regelungen“).

In der Warnstufe „Grün“ gibt es nur noch Regeln zur Lüftung und zur Handhygiene. Die Maßnahmen der Stufe Gelb entsprechen etwa dem Schutzniveau, das ab Anfang April galt, also beispielsweise die Maskenpflicht beim Gemeindegesang. Die Stufe Gelb gilt nur dann, wenn ein Bundesland oder eine Region von den Landesparlamenten zum „Hotspot“ erklärt wird.

Neu in der überarbeiteten Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz geregelt wird die Handdesinfektion vor der Feier des Heiligen Abendmahls. In Abstimmung mit den anderen Gebietskirchen hat sich die Kirchenleitung entschlossen, diese vorerst beizubehalten – obwohl von der in den neuapostolischen Gottesdiensten praktizierten Abendmahlsfeier praktisch kein Corona-Infektionsrisiko ausgeht.

Die Handhygiene durch den Dienstleiter und die vorgesehenen Abendmahlsausteiler wird bis auf Weiteres unauffällig und dezent nach der Aussonderung der Hostien mittels Desinfektionsmittel im Altarbereich vorgenommen. Desinfektionsflaschen sollen nicht auf dem Altar abgestellt werden. Es ist nicht notwendig, die Handhygiene vor Handlungen zu erneuern.

Die neuen Maßnahmen führen dazu, dass der Infektionsschutz noch stärker in die Verantwortung jedes Einzelnen gelegt wird. Wer sich zur vulnerablen Bevölkerungsgruppe zählt oder unsicher fühlt, kann natürlich gern auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, bietet einen sehr hohen Eigenschutz vor einer Infektion. Zusätzliche Maßnahmen (also ergänzend zu den kirchlichen Vorgaben) liegen aber allein in der Verantwortung eines jeden einzelnen Gottesdienstbesuchers und können nicht von der Gemeinde- oder Bezirksleitung vorgegeben werden.

Stand: 6. Mai 2022