Finanzen

Die Neuapostolische Kirche erhebt keine Kirchensteuern, sondern finanziert sich durch Opfer und Spenden ihrer Mitglieder. Die Zuwendungen können anonym in die Opferkästen in den Kirchensälen eingelegt oder als Spende auf ein Konto der Kirche überwiesen werden. Der weitaus größte Teil der Einnahmen fließt in den Bau und Unterhalt der Kirchengebäude, kommt also unmittelbar wieder den einzelnen Gemeinden zugute. Auch für die Missionstätigkeit wird ein beträchtlicher Teil des Kirchenbudgets aufgewandt.

 

Hohes ehrenamtliches Engagement

Viele neuapostolische Christen haben großen Opfersinn - sie schultern gemeinsam die kirchliche Arbeit vor Ort: Außer den materiellen Opfern bringen sie aus Liebe, Dankbarkeit und Hingabe zu Gott Opfer, indem sie ihre Zeit, Gaben und Fähigkeiten in die Gemeinden einbringen. Durch dieses ehrenamtliche Engagement ist es möglich, dass die Kirche mit einem überaus kleinen Verwaltungsapparat auskommt.

Gottesdienste, Sakramentspendungen, Segenshandlungen und Trauerfeiern sowie Unterrichte werden von den Amtsträgern und Mitgliedern der Kirche unentgeltlich durchgeführt. Dies gilt auch für alle weiteren kirchlichen Angebote und Veranstaltungen.

Skulptur Freundeskreis

Spendenkonten

Empfänger: Neuapostolische Kirche Westdeutschland

IBAN: DE62440100460006950464
BIC: PBNKDEFF
Postbank Dortmund

IBAN: DE80370205000008667000
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft

Spenden bis 300 Euro pro Jahr können ohne amtliche Spendenquittung beim Finanzamt eingereicht werden (mit Kontoauszug oder Buchungsbestätigung der Überweisung). Um für höhere Geldspenden eine Zuwendungsbestätigung ausstellen zu können, wird um Angabe der persönlichen Spendennummer gebeten. Diese teilt die Kirchenverwaltung gern mit: Telefon: 0231 57700-35, E-Mail spenden@nak-west.de.

Einige Banking-Apps ermöglichen es, einen QR-Code zu scannen. Er enthält alle Überweisungsdaten (Empfänger, IBAN). Es müssen dann nur noch die Spendernummer und der Betrag eingetragen werden.

Online-Spende

Der einfachste Weg, der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland eine Spende für die kirchliche Arbeit zukommen zu lassen, ist das Spendenformular der Bank für Sozialwirtschaft.

Einfach auf den Link spenden.nak-west.de klicken oder den QR-Code mit dem Mobilgerät scannen.

Hinweis: Eine Zuwendungsbescheinigung kann nur an den Inhaber des Kontos ausgestellt werden, von dem eine Spende per Lastschrift eingezogen wurde. Deshalb ist es wichtig, dass sich die persönlichen Angaben im Spendenformular auf den Kontoinhaber beziehen. Eine Spende im Namen einer dritten Person ist nicht möglich.

Jahresbericht mit Finanzzahlen

Transparenz – auch in finanziellen Dingen – hat in der Neuapostolischen Kirche Priorität. Seit 2010 veröffentlicht die Gebietskirche ihre Finanzzahlen ausführlich im „Jahresbericht“. Die Broschüre gibt zudem einen umfangreichen Überblick über die Aktivitäten der Kirche.

Der Jahresbericht steht gedruckt in den Gemeinden sowie im Internet zum Download zur Verfügung.

Jahresbericht

Download Jahresberichte

Zuwendungsbescheinigung

Spenden an Kirchen wie an gemeinnützige oder mildtätige Organisationen sind jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 20 Prozent der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig und mindern so die zu zahlende Lohn-/Einkommenssteuer.

Dazu sendet die Neuapostolische Kirche ihren Spendern jährlich im Januar eine Spendenbescheinigung („Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt“). Diese wird an die zuletzt bekannte Anschrift versandt und enthält den Gesamtbetrag aller Spenden, die bis zum 31. Dezember des abgelaufenen Jahres auf den Spendenkonten der Kirche eingegangen sind.

Jedem Spender wird auf Anfrage im Bereich Finanzen eine persönliche Spender-Nummer mitgeteilt. Die Spender-Nummer ist bitte bei der Überweisung im Verwendungszweck anzugeben.

Namens- und Anschriftenänderungen sind vom Spender bitte direkt der Verwaltung mitzuteilen (spenden@nak-west.de). Ebenso sollte eine Änderung der Gemeindezugehörigkeit bekanntgegeben werden. Eine vertrauliche Behandlung der Spenden ist gewährleistet.

Aktenordner

Jahresabschluss

Die Kontrolle der kirchlichen Einnahmen und Ausgaben nehmen unabhängige Wirtschaftsprüfer vor. Diese prüfen den Jahresabschluss und legen ihn dem Landesvorstand zur Feststellung vor. Am Ende beschließt die Landesversammlung über den Jahresabschluss und entlastet den Landesvorstand. Zusätzlich werden die Finanzen von einem Fachausschuss der Landesversammlung überwacht.

Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland erstellt den Jahresabschluss freiwillig nach den strengen gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften.

Registratur

Anlagegremium

Zur Eigenfinanzierung der Kirche tragen die Einkünfte aus vermieteten Objekten und Geldanlagen bei. In Fragen der Vermögensverwaltung berät ein Anlagegremium die Kirchenleitung. Die Gruppe besteht derzeit aus vier externen Finanzexperten, zwei Vertretern des Landesvorstands sowie zwei Mitarbeitern der Kirchenverwaltung.

Aufgaben der Gruppe sind die Vorbereitung der strategischen Entscheidungen des Landesvorstands, die Beratung der Kirchengremien zur Themen der Vermögensanlage sowie die kritische Begleitung der Vermögensverwaltung und der Risikostrategie der Gebietskirche. Der jährliche Bericht des Gremiums ist Teil des Jahresberichts.

Münzen