Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Die Neuapostolische Kirche in Westdeutschland schafft die Kleidervorgabe schwarz-weiß für Chöre und Orchester ab. Seit Beginn des Jahres ist einheitliche Festkleidung für ausführende Musiker nur noch in zwei Fällen vorgesehen. Schwarz-weiß kann getragen werden, muss aber nicht.
Die Kleiderordnung eines Chores war zu besonderen Anlässen über viele Jahre für alle klar: „Die Sängerinnen tragen weiße Blusen und schwarze Röcke nur zu Stammapostel-, Bezirksapostel-, Apostel- und Entschlafenengottesdiensten. Die Brüder im Chor sind bemüht, in diesen Gottesdiensten einen gedeckten Anzug zu tragen.“ So regelte es das Handbuch für Vorsteher aus dem Jahr 2004 für die damalige Gebietskirche Nordrhein-Westfalen.
Unterschiedliche Traditionen
In den letzten Jahren wurde das Thema „schwarz-weiß“ in den verschiedenen Regionen der Gebietskirche unterschiedlich gehandhabt. Daraus ergaben sich Rückfragen. Im Februar hat die Kirchenleitung nach Beschluss der Apostelversammlung für die Gemeinden in Westdeutschland neue Hinweise zur Kleiderordnung herausgegeben. Diese ersetzt alle älteren Regeln und teils lokal-gültigen Traditionen.
Es gibt nur noch Festlegungen für zwei Anlässe:
- Bei zentralen Übertragungen von Gottesdiensten auf Gebietskirchenebene (nicht gemeint sind die regelmäßige öffentliche Übertragung via YouTube aus wechselnden Gemeinden) soll von den Vortragenden in der Sendegemeinde einheitliche Festkleidung getragen werden. Schwarz-weiß ist nicht notwendig.
- Bei Konzerten mit repräsentativem Charakter soll einheitliche Kleidung getragen werden, inner- wie außerkirchlich dem Anlass angemessen. Schwarz-weiß ist nicht notwendig.
Keine schwarz-weiße Kleidung notwendig
Darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorgaben. Das bedeutet beispielsweise: Auch bei Gottesdiensten der Apostel und Gottesdiensten für Entschlafene ist das Tragen von einheitlicher oder schwarz-weißer Kleidung nicht notwendig – weder für Sängerinnen und Sänger, noch für alle anderen Gottesdienstbesucher.
Die Festlegung der jeweiligen einheitlichen Kleidung für die Chöre und Orchester treffen die Musikverantwortlichen zusammen mit der Bezirks- oder Gemeindeleitung.
Kommuniziert wurden die neuen Regelungen im Monatsrundschreiben Februar 2024. Ansprechpartner bei Fragen ist das Referat Kirchenmusik (musik@nak-west.de).
Chor beim Gottesdienst für Entschlafene in Herne (März 2023)
15. März 2024
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Oliver Rütten,
Frank Schuldt
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