Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Damit auch künftig die Musik ein zentraler Bestandteil des kirchlichen Lebens bleibt, fördert die Neuapostolische Kirche Westdeutschland professionellen Instrumentalunterricht. Die Fördermittel können ab sofort beantragt werden.
Im Bereich Musikfortbildung hat sich 2024 einiges verändert. Die Angebote werden seit einigen Monaten zentral von der Kirchenverwaltung und dem neu geschaffenen Referat Kirchenmusik organisiert. Nach dem Auslaufen der bisherigen Förderung von reinem Orgelunterricht, gibt es nun auch in diesem Bereich Neuerungen: Die Apostelversammlung hat entschieden, künftig grundsätzlich instrumentalen Einzelunterricht zu fördern.
Mit dem neuen Förderprogramm will die Neuapostolische Kirche Westdeutschland einen Beitrag zur Unterstützung der musikalischen Bildung in Gesellschaft und Familie leisten. Zudem ist das Ziel, den Bereich „Musik im Gottesdienst“ zu stärken, damit auch künftig die Musik ein zentraler Bestandteil des kirchlichen Lebens bleibt.
Bis zu 40 Prozent Förderung
Gefördert werden vornehmlich Klavier- und Orgelunterricht sowie Unterricht der klassischen Orchesterinstrumente. Über Gemeinde- und Bezirksvorsteher können interessierte Kirchenmitglieder einen Antrag stellen. Voraussetzung zur Förderung ist neben der aktiven Mitgliedschaft in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland, dass der Geförderte sich in der musikalischen Arbeit innerhalb der Gemeinde oder des Bezirks einbringt beziehungsweise darauf hinarbeitet.
Bei Kindern und Jugendlichen beteiligt sich die Kirche mit 40 Prozent an den Gesamtkosten, bei erwachsenen Kirchenmitgliedern mit 20 Prozent. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.
Antragsformular zum Download
Der Antrag zur Instrumentalunterrichtsförderung kann auf der Homepage musik.nak-west.de heruntergeladen und ausgefüllt werden. Zusätzlich wird der Antrag auf der Informationsplattform ELIAS den verantwortlichen Seelsorgern in den Gemeinden sowie den Fachberatern Musik zur Verfügung gestellt.
Ablauf der Förderung
Das Formular ist vom Antragsteller gemeinsam mit dem Gemeindevorsteher auszufüllen und zu unterschreiben. Beizufügen ist der Gebührennachweis der Musikschule/Institution. Der ausgefüllte Antrag wird über den Bezirksvorsteher (mit dessen Unterschrift) an das Referat Kirchenmusik in Dortmund weitergeleitet. Alle Beteiligten werden über den genehmigten Bescheid per E-Mail informiert.
Am Ende des Förderzeitraums (von maximal einem Jahr) sind vom Antragsteller die entsprechenden Rechnungen der Bildungseinrichtung per E-Mail einzureichen. Der Zuschuss wird dann als Gesamtsumme auf das angegebene Konto überwiesen.
Formular zum Download
Weitere Informationen zum Ablauf der Förderung können dem Antragsformular unter musik.nak-west.de entnommen werden. Für Rückfragen steht das Referat Kirchenmusik zur Verfügung.
18. April 2024
Text:
Fabian Reichart,
Frank Schuldt
Fotos:
Andreas Otto,
Oliver Rütten
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