Bereits das alttestamentliche Amt verwies auf Jesus Christus. In Jesus findet sich alles wieder, was im alttestamentlichen Amt angelegt war: Er ist König, Priester und Prophet.
Aus seiner göttlichen Vollmacht erwählte er, der Erwählte Gottes, die zwölf Apostel. Er bevollmächtigte, segnete und heiligte sie zum Dienst am Evangelium. Ihnen vertraute er die Verwaltung der Sakramente an. Auf diese Weise kann sein Opfer zur Erlösung der Menschen allen zugänglich werden (Mt 28,19.20).
Welch hohe Bedeutung Jesus Christus seinen Aposteln beimaß, bezeugte sein Verhalten unmittelbar vor seinem Leiden und Sterben: Mit ihnen redete er, ihnen gab er die Verheißung seiner Wiederkunft, für sie trat er im hohepriesterlichen Gebet ein: „Wie du mich gesandt hast in die Welt, so sende ich sie auch in die Welt“ (Joh 17,18). Der Auferstandene gab seinen Aposteln Vollmacht zur Sündenvergebung und stellte seine Sendung nochmals mit der ihrigen in unmittelbaren Zusammenhang: „Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch“ (Joh 20,21-23).
Zielte die Sendung Jesu Christi auf die Erlösung durch seinen Tod und seine Auferstehung, so macht die Sendung der Apostel den Menschen dieses Verdienst Christi und die Fülle des Heils zugänglich.
War das Amt im Alten Bund auch dazu gegeben, das Volk des Herrn auf das Erscheinen des verheißenen Messias vorzubereiten, so ist es eine wesentliche Aufgabe des neutestamentlichen Amtes, die Gläubigen auf das Wiederkommen ihres Herrn vorzubereiten.