
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland/Dortmund. In der Verfassung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland ist geregelt, dass der Landesvorstand bei der Durchführung seiner Aufgaben von der Verwaltung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland unterstützt wird und der Vorstand für die Verwaltung eine Verwaltungsordnung erlassen kann. Eine solche Verwaltungsordnung hat der Landesvorstand inzwischen verabschiedet.
In der im Juli 2019 in Kraft getretenen Verwaltungsordnung sind insbesondere die Aufgaben und Kompetenzen der Kirchenverwaltung geregelt, wie beispielsweise die Zeichnungsbefugnis. Das ist wichtig, da es für die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts kein öffentliches Register gibt, wie beispielsweise das Handelsregister für Unternehmen.
Die Verwaltung ist darin auch beauftragt, Regelungen zu administrativen Abläufen für Bezirke und Gemeinden zu erlassen.
Gültigkeit im Kirchengebiet Westdeutschland
Die Verwaltungsordnung regelt die administrativen Aufgaben der Kirche, den internen Geschäftsablauf sowie den Dienst- und Geschäftsverkehr nach außen. Sie gilt für das Kirchengebiet der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Bezirke und Gemeinden sind organisatorische Einheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Die Verwaltung nimmt die administrativen Aufgaben der Kirche zur Unterstützung der Organe der Neuapostolischen Kirchen Westdeutschland und der für die Seelsorge in den Gemeinden und Bezirken Verantwortlichen wahr. Sie gewährleistet die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen für alle Organisationseinheiten der Kirche.
Verwaltungsleitung vertritt Kirche in Rechtsfragen
Der Bezirksapostel als Vorsitzender des Landesvorstandes ernennt die Verwaltungsleitung und deren Vertretung. Die Verwaltungsleitung ist Vorgesetzte der Abteilungsleiter und vertritt, soweit sich der Bezirksapostel nicht die Vertretung persönlich vorbehält, die Neuapostolische Kirche Westdeutschland in allen Rechtsfragen vor Gerichten und Behörden.
Die vollständige Verwaltungsordnung steht im Bereich „Kirche // Verwaltung“ zum Download.
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