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congerdesign/Pixabay

Gottesdienste für Jugendliche
wieder möglich

 

Westdeutschland. Angesichts weiterer Lockerungen der Landesregierungen erlaubt die Neuapostolische Kirche Westdeutschland ab 1. Juli 2020 wieder Zusammenkünfte in den Kirchen (wir berichteten). In diesem Zuge sind auch wieder Gottesdienste für Jugendliche und Jugendtreffen gestattet – auch überregional. Zudem gibt es Neuigkeiten zum Lockdown in Gütersloh.

Ab dem 1. Juli 2020 können wieder Gottesdienste für Jugendliche sowie Jugendstunden auf Bezirks- und Gemeindeebene angeboten werden. Darüber informierte die Koordinationsgruppe Jugendseelsorge die Beauftragten in den Bezirken. Wie für andere Gottesdienste und kirchliche Zusammenkünfte gelten auch hier die Vorgaben aus der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz.

In der Regel wird das Hygienekonzept der Gemeinde übernommen, in der der Gottesdienste oder die Zusammenkunft stattfindet. Dabei sind die Teilnehmer-Obergrenzen zu beachten. Reicht der Platz in den Kirchen nicht aus, könnten alternativ auch Open-Air-Gottesdienste ohne Teilnehmerbegrenzung (gemäß den Vorgaben der Bundesländer) stattfinden.

Bei Jugendveranstaltungen, die außerhalb von kirchlichen Flächen und Gebäuden stattfinden, gelten die allgemeinen Regeln der Bundesländer für Privatveranstaltungen. Bisher zusammengeschlossene Bezirke dürfen ebenfalls gemeinsam Jugendgottesdienste und Jugendstunden erleben. Auch hier gelten die aktuellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Kirche.

Weiter keine Kinderveranstaltungen

Überregionale Veranstaltungen für Kinder bleiben bis auf weiteres untersagt, da hier je nach Alter die Einhaltung der Hygienevorgaben nicht gewährleistet werden kann. Nach den Sommerferien können in den Gemeinden analog zum Schulbetrieb wieder Vorsonntagsschule und Sonntagsschule angeboten werden.

Verlängerung des Lockdowns in Gütersloh

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am Montag, den 29. Juni 2020 entschieden, den Lockdown und die Beschränkungen des öffentlichen Lebens für den Kreis Warendorf in der Nacht zum Mittwoch aufzuheben. Für den Kreis Gütersloh werden die bestehenden Regelungen und Beschränkungen um eine Woche bis zum 7. Juli 2020 verlängert.

Die Kirchenleitung hat daher festgelegt, dass im Landkreis Warendorf ab Sonntag, 5. Juli 2020, wieder Gottesdienste stattfinden können. Im Landkreis Gütersloh können die Gottesdienste voraussichtlich erst wieder ab dem 12. Juli 2020 angeboten werden. Das betrifft die Gemeinden Gütersloh-Mitte, Gütersloh-Ost und Rheda-Wiedenbrück im Bezirk Paderborn sowie Halle/Werther, Bielefeld-Ummeln und Quelle-Steinhagen im Bezirk Bielefeld. Die Gläubigen aus den betroffenen Gemeinden können am kommenden Sonntag den Videogottesdienst aus Dortmund online mitverfolgen.

Keine Blasinstrumente

Das Verbot des Einsatzes von Blasinstrumenten in den Kirchengebäuden (festgelegt in der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz) gilt nicht nur für die Gottesdienste, sondern auch für Zusammenkünfte, also beispielsweise Orchesterproben. Das stellte die Kirchenleitung in einer aktualisierten Fassung der Ergänzenden Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz klar. Zuvor hatte es entsprechende Rückfragen gegeben.

congerdesign/Pixabay

1. Juli 2020

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