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Update: Jugendwochenende 2022 -
3G am Samstag und Sonntag

 

Westdeutschland. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat die Regeln für Freizeitparks angepasst. Zudem wurden auch auf Bundesebene Vorgaben gelockert. Daher wird am 2. April 2022 im Phantasialand und für den Gottesdienst am Sonntag, 3. April, als Voraussetzung 3G gelten.

Das Jugendwochenende 2022 findet am 2. und 3. April im Phantasialand in Brühl und in der Gruga-Halle in Essen statt. Eingeladen sind insbesondere Jugendliche bis 35 Jahre mit ihren Begleitern sowie die Konfirmanden der Jahre 2022 und 2023.

Für den Samstag im Phantasialand wurde der eingeladene Kreis Anfang März nochmal auf Familien mit Kindern und alle, die gern in Freizeitparks gehen, erweitert. Die Anmeldung erfolgt für das Jugendwochenende (Samstag und Sonntag) über die Jugendbeauftragten. Karten für den erweiterten Teilnehmerkreis gibt es über einen Ansprechpartner in den neuapostolischen Gemeinden. Anmeldeschluss ist für alle der 20. März.

3G im Phantasialand

Inzwischen steht fest, dass für das Phantasialand nicht mehr die Voraussetzung "2G+" gilt, sondern nur noch 3G. Dies ergibt sich aus der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Besucher müssen also vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. Dies wird von Mitarbeitern des Phantasialands an den Eingängen kontrolliert. Zusätzlich zum Nachweis wird auch ein Personalausweis benötigt.

Kinder bis einschließlich 17 Jahren gelten laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW als immunisiert, wenn sie über einen aktuellen Testnachweis verfügen oder an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler – auch soweit sie bereits volljährig sind – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

3G in der Grugahalle

Für den Gottesdienst in der Grugahalle gilt nach aktuellem Stand ebenfalls die Zutrittsvoraussetzung "3G". Dies ist die Vorgabe des Landes NRW für Großveranstaltungen in Innenräumen - laut der Corona-Schutzverordnung vom  18. März 2022, die ab dem 19. März bis zunächst 2. April 2022 gilt. Die bisherigen Einschränkungen (2Gplus für Veranstaltungen über 1.000 Teilnehmer) sowie Kapazitätsbeschränkungen entfallen. Offen ist noch, ob nach dem 2. April auch diese Regelungen entfallen. Dies hängt davon ab, ob das Bundesland NRW oder einzelne Regionen zu sogenannten "Hotspots" erklärt werden.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen finden sich auf der Internetseite zum Jugendtag unter www.jugendtag-west.de

18. März 2022
Text: Frank Schuldt

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