Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland/Recklinghausen. Auch 2026 bietet das Sozial- und Bildungswerk (SBW) eine Sommerfreizeit für Menschen mit geringem Einkommen an. Ziel ist dieses Mal das Kolpinghaus „Vogelsbergdorf“ in der hessischen Vulkanregion nahe Herbstein. Die Teilnahme ist mit geringer Kostenbeteiligung möglich.
Eine Woche lang – vom 17. bis zum 24. Juli 2026 – können sich Familien, Alleinstehende und Paare mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug auf Erholung und neue Impulse freuen. Veranstalter ist das Sozial- und Bildungswerk e. V. (SBW), das seit Jahren entsprechende Auszeiten organisiert. Die Maßnahme richtet sich an Personen, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.
Freizeit, Beratung und Gemeinschaft
Die Unterkunft erfolgt in Bungalows des Kolpinghauses „Vogelsbergdorf“, gelegen inmitten der Natur. Neben Vollpension erhalten die Teilnehmer Zugang zu einem abwechslungsreichen Programm: Sport, kreative Workshops, organisierte Ausflüge sowie Einzelberatungen stehen auf dem Plan. Begleitet wird die Woche von einem engagierten Betreuungsteam, das vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Kinder und Jugendliche werden in altersgerechten Gruppen betreut. Für sie bietet das Gelände zusätzliche Attraktionen: Ein großer Waldspielplatz sowie der erste Erlebnisbibelpark Deutschlands grenzen direkt an das Gelände.
Kostenbeteiligung gering – An- und Abreise inklusive
Die Teilnahme ist mit einem geringen Eigenanteil möglich. Erwachsene zahlen 40 Euro, Kinder bis 16 Jahre 20 Euro – jeweils bei Unterbringung im Mehrbettzimmer. Einzelzimmer sind nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis buchbar.
Die Kosten für An- und Abreise, Transfer zur Unterkunft, Unterkunft und Verpflegung sowie Eintrittsgelder übernimmt der Veranstalter.
Anmeldung und Kontakt
Interessierte können sich direkt beim Sozial- und Bildungswerk für die Sommerfreizeit anmelden. Die Anmeldung ist ab sofort möglich und erfolgt bevorzugt online über die Website des Vereins unter www.nak-sbw.de. Dort sind auch weitere Informationen zur Einkommensgrenze, zu den Unterbringungsbedingungen sowie zum genauen Ablauf der Auszeit abrufbar.
Der Verein bittet um eine frühzeitige Anmeldung, spätestens bis zum 7. April 2026. Die Teilnahme an den Auszeiten ist nicht an die Mitgliedschaft in einer Konfession gebunden, sondern ein Angebot an alle, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen. Bei Fragen steht das Team des SBW telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Die Auszeiten, früher BBE (Beratung-Bildung-Erholung) genannt, finden seit 2014 statt und werden von NAK-karitativ e. V., dem Hilfswerk der Neuapostolischen Kirchen Deutschlands, finanziert und vom Neuapostolischen Sozial- und Bildungswerk e. V. durchgeführt.
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