Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Ab dem 9. Oktober 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen innerhalb der EU. Eine Empfängerprüfung sorgt für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr. Spender der Kirche können ihre Überweisungen wie gewohnt vornehmen – es ist lediglich wichtig, bei künftigen Zahlungen die offizielle Empfängerbezeichnung zu verwenden.
Im Zuge einer neuen EU-Verordnung wird bei SEPA- und Echtzeitüberweisungen künftig automatisch geprüft, ob der angegebene Name mit der Empfänger-IBAN übereinstimmt. Ziel dieser Maßnahme ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsversuche in der Europäischen Union weiter zu reduzieren.
Wichtig zu wissen: Überweisungen mit der korrekten IBAN werden auch weiterhin ausgeführt – selbst wenn der Empfängername nicht exakt übereinstimmt. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass die Bank auf eine mögliche Abweichung hinweist oder um Bestätigung bittet. Das dient der Sicherheit – die Überweisung ist dadurch nicht gefährdet.
Angepasste Schreibweise erforderlich
Für Spenden an die Neuapostolische Kirche Westdeutschland ist es daher sinnvoll, künftig die vollständige offizielle Empfängerbezeichnung zu verwenden. So kann eine problemlose Abwicklung der Zahlung sichergestellt werden.
Die korrekte Angabe lautet: „Neuapostolische Kirche Westdeutschland K.d.ö.R.“ beziehungsweise „Neuapostolische Kirche Westdeutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Die bisherige Zeichenbegrenzung im Empfängerfeld ist entfallen, sodass vollständige Bezeichnungen problemlos eingegeben werden können.
Kurzformen wie „NAK West“ oder „Neuapostolische Kirche West“ können – je nach Bank – Meldungen mit Hinweisen oder zusätzliche Aufforderungen zur Prüfung auslösen.
Zwei Spendenkonten zur Auswahl
Die Bankverbindungen bleiben unverändert:
IBAN: DE62440100460006950464
BIC: PBNKDEFF (Postbank Dortmund)
IBAN: DE80370205000008667000
BIC: BFSWDE33XXX (SozialBank AG)
Die Banken haben der Kirche zugesichert, die aktuellen Überweisungsvorgänge zu beobachten und gegebenenfalls Namensalternativen zu hinterlegen. Dies kann jedoch noch etwas dauern.
Spenden bleiben sicher – wie bisher
Bestehende Daueraufträge mit korrekter IBAN laufen in aller Regel auch weiterhin problemlos – eine sofortige Änderung ist nicht zwingend erforderlich. Es ist jedoch sinnvoll, bei Gelegenheit zu prüfen, ob die Empfängerbezeichnung im Onlinebanking oder auf dem Dauerauftrag vollständig und korrekt eingetragen ist.
Die neue Regelung bringt zusätzliche Sicherheit im Zahlungsverkehr – nicht mehr und nicht weniger. Wer die korrekte IBAN nutzt, muss sich keine Sorgen machen. Auch Überweisungen mit einer leicht abweichenden Empfängerbezeichnung kommen in den meisten Fällen wie gewohnt an.
Spenden sind steuerlich absetzbar
Spenden an die Neuapostolische Kirche Westdeutschland sind steuerlich absetzbar. Für alle Spenden im Kalenderjahr wird automatisch eine Zuwendungsbestätigung erstellt und zu Jahresbeginn postalisch versendet. Wer zum ersten Mal spendet, sollte im Verwendungszweck Name und Adresse angeben, um eine korrekte Zuordnung zu ermöglichen.
Bei Spenden bis 300 Euro genügt als Nachweis beim Finanzamt auch ein Kontoauszug oder die Buchungsbestätigung der Bank.
9. Oktober 2025
Text:
Frank Schuldt
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