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Über 8.600 Spendenbescheinigungen
für 2025 versandt

 

Westdeutschland. Anfang Februar hat die Neuapostolische Kirche Westdeutschland mehr als 8.600 Spendenbescheinigungen für das Jahr 2025 verschickt. Sie dienen als Nachweis über geleistete Spenden, die steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Dem Schreiben lag ein Informationsblatt mit Hinweisen bei.

Mit dem Versand der Zuwendungsbescheinigungen informiert die Kirche die Spender über die im Kalenderjahr 2025 eingegangenen Spendenbeträge. Die Bescheinigung ist ein wichtiger Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Spenden an Religionsgemeinschaften können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

In der Regel müssen die Zuwendungsbescheinigungen nicht unaufgefordert mit der Steuererklärung eingereicht werden. Es genügt, die entsprechenden Beträge in der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt fordert die Bescheinigung nur bei Bedarf an. Spender sollten die Unterlagen daher sorgfältig aufbewahren.

Dem diesjährigen Versand war ein Informationsblatt beigefügt, das auf bevorstehende Änderungen bei den Spendenkonten hinweist.

Hinweise zu Spendenkonten ab 2026

Künftig sollen persönliche Spenden ausschließlich über die Konten bei der SozialBank AG sowie der Postbank Dortmund erfolgen:

SozialBank AG
IBAN: DE80 3702 0500 0008 6670 00
BIC: BFSWDE33XXX

Postbank Dortmund
IBAN: DE62 4401 0046 0006 9504 64
BIC: PBNKDEFF

Dabei ist wichtig, bei jeder Überweisung die persönliche Spendernummer anzugeben, die auf der Rückseite der Zuwendungsbescheinigung vermerkt ist.

Alte Spendenkonten werden abgeschaltet

Zu Ende Juni 2026 werden die Spendenkonten der ehemaligen Gebietskirchen Nordrhein-Westfalen sowie Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland geschlossen. Überweisungen auf diese Konten sind danach nicht mehr möglich.

Konkret betrifft dies folgende Konten:

DE06 5001 0060 0011 7036 08 (NAK Hessen)
DE73 5001 0060 0007 7996 07 (NAK Hessen Mission)
DE63 5451 0067 0138 7876 74 (NAK Rheinland-Pfalz)
DE14 5901 0066 0012 4476 69 (NAK Saarland)
DE57 4401 0046 0000 7874 65 (NAK NRW Dankopfer)

Seit längerem bestehende Daueraufträge sollten rechtzeitig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, damit Spenden weiterhin korrekt eingehen und zugeordnet werden können.

Empfängerbezeichnungen prüfen

Als Empfängerbezeichnung sind bei den Banken unter anderem „Neuapostolische Kirche Westdeutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts“, „NAK Westdeutschland“ oder „NAK WEST“ hinterlegt.

Hintergrund ist die seit einiger Zeit verpflichtende IBAN-Namensprüfung im Zahlungsverkehr: Banken gleichen bei einer Überweisung den eingegebenen Empfängernamen mit der hinterlegten IBAN ab. Weichen Name und Kontodaten deutlich voneinander ab, kann es zu Warnhinweisen kommen oder im Einzelfall dazu, dass eine Überweisung nicht ausgeführt wird.

Mit den Hinweisen möchte die Kirche sicherstellen, dass auch nach der Umstellung der Konten eine eindeutige Zuordnung der Spenden gewährleistet bleibt. Fragen können an spenden@nak-west.de gerichtet werden.

23. Februar 2026
Text: Frank Schuldt

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  • Informationsbrief für Spenderinnen und Spender (Stand: Januar 2026)
 

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