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Erklärung zum Anlagebetrugsfall

Bezirksapostel Brinkmann:
Stellungnahme zum Kapitalanlagebetrug

 

Duisburg/Dortmund. Bezirksapostel Armin Brinkmann nutzte den Zentralgottesdienst, um im Anschluss eine persönliche Erklärung zum Kapitalanlagebetrug abzugeben. Darin entschuldigte er sich ausdrücklich für den entstandenen Schaden und die Unruhe, die der Vorfall verursacht hatte. Stammapostel Leber bat die neuapostolischen Christen, nun nach vorne zu schauen.

Einmal im Jahr sind die neuapostolischen Christen zum Zentralgottesdienst eingeladen. Dieser wird von wechselnden Orten via Satellit auf alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und die betreuten Gebietskirchen in Europa übertragen. Aus Anlass der Beauftragung eines Bezirksapostelhelfers hielt diesmal Stammapostel Wilhelm Leber den Gottesdienst (Bericht folgt).

Stellungnahme nach dem Gottesdienst

Nach dem Ende des Gottesdienstes am 7. Oktober 2012 in der Glückauf-Halle in Duisburg machte der Stammapostel die Ereignisse rund um den Kapitalanlagebetrug (wir berichteten) zum Thema. Das Geschehen sei inzwischen sorgfältig aufgearbeitet worden und er wolle nun als internationaler Kirchenleiter zu den Vorgängen offiziell Stellung nehmen.

Zunächst gab jedoch Bezirksapostel Brinkmann eine persönliche Erklärung ab. Darin schilderte er, wie es zu dem Vorfall gekommen war: "Im November 2007 wurde mir eine Kapitalanlage empfohlen, die Zugang zu besonderen Förderungsmöglichkeiten und Subventionen versprach. Die Anlage würde nur vertrauenswürdigen Investoren zugänglich gemacht, die Projekte im sozialen und humanitären Bereich förderten, hieß es damals." Vertraglich sei zudem absolute Vertraulichkeit vereinbart worden. Darum, so führte der Bezirksapostel aus, wurde der Landesvorstand, bestehend aus den Aposteln und Bischöfen, von ihm nicht informiert.

Neue Geschäftsordnung

"Bis 1999 oblag die Entscheidung über Kapitalanlagen ausschließlich dem zuständigen Bezirksapostel. In dieser Tradition habe ich die Entscheidung allein, ohne Einschaltung des Landesvorstands, getroffen." Dieser objektive Verstoß gegen die Verfassung der Gebietskirche sei jedoch nicht Ausdruck einer Missachtung der verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten des Vorstands gewesen. "Er hat der bislang geübten Praxis für solche Entscheidungen entsprochen", stellte der Bezirksapostel klar.

Durch die zwischenzeitliche Einführung einer Geschäftsordnung habe der Landesvorstand die Entscheidungskompetenzen inzwischen eindeutig geregelt und somit Vorkehrungen getroffen, dass die gemeinsame Verantwortung des Landesvorstandes für die administrative Leitung der Kirche wahrgenommen werde.

Vertrauen zurückgewinnen

Weiter führte Bezirksapostel Brinkmann aus, dass er die Anlageentscheidung selbst nach seinem damaligen besten Wissen und Gewissen getroffen habe, nachdem er sich beraten lassen hatte. "Ich war davon überzeugt, einer seriösen Empfehlung zu folgen." Zudem habe es seinerzeit für ihn keine Hinweise gegeben, die auf eine betrügerische Machenschaft hindeuteten. "Heute ist mir bewusst, dass ich weitergehenden Rat hätte einholen sollen", gestand der Bezirksapostel ein. Durch die Installierung eines Kapitalanlagegremiums mit externen Fachleuten sei mittlerweile sichergestellt, dass Anlageentscheidungen nun noch umfassender fachlich geprüft werden.

"Durch den Kapitalanlagebetrug sind wir in unserer Gebietskirche in eine Situation geraten, die einen hohen finanziellen Schaden verursacht und sehr viel Unruhe erzeugt hat. Dafür bitte ich euch um Entschuldigung", wandte sich Bezirksapostel Brinkmann sehr deutlich an seine Glaubensgeschwister. Gemeinsam mit den Aposteln und Bischöfen bemühe er sich, die gegenwärtige Situation zu verbessern und strapaziertes oder verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Untersuchung der Vorgänge

Stammapostel Wilhelm Leber reichte Bezirksapostel Brinkmann nach der Erklärung die Hand und nahm die Entschuldigung für sich an. Im Anschluss ging er auf Maßnahmen ein, die der Kapitalanlagebetrugsfall nach sich ziehe. In den letzten Monaten seien die Vorgänge mit professioneller Unterstützung untersucht worden. Ein Ergebnis sei, dass es tatsächlich Versäumnisse vonseiten der Kirchenleitung gegeben habe. Daher müsse zunächst einmal sichergestellt werden, dass ein solcher Fall nicht wieder vorkomme.

"Mit dem Kapitalanlagegremium aus Fachleuten sind inzwischen Vorkehrungen getroffen worden, um das zu gewährleisten", so der Stammapostel. Eine Wiederholung eines solchen Falles sei somit ausgeschlossen.

"Ganz dem Werk des Herrn verschrieben"

Personelle Konsequenzen seien für den Bezirksapostelbereich nicht sachdienlich gewesen. "Bezirksapostel Brinkmann kennt den Bereich, auch die daran hängenden Missionsgebiete, sehr genau und weiß über viele Details Bescheid." Dieses Wissen könne sich niemand über Nacht aneignen. Zudem habe sich Bezirksapostel Brinkmann ganz dem Werk des Herrn verschrieben, sich selbst nicht geschont und viele positive Entwicklungen eingeleitet. "Es wäre nicht angemessen, seine gesamte Arbeit als Apostel und Bezirksapostel nur auf den Betrugsfall zu reduzieren und alles andere auszublenden", stellte der Stammapostel klar.

Mit der Beauftragung von Rainer Storck als Bezirksapostelhelfer sei aus heutiger Sicht gewährleistet, dass Bezirksapostel Brinkmann zeitnah nach seinem 65. Geburtstag in den Ruhestand treten könne. Apostel Storck könne sich nun vollumfänglich in alle Aufgaben der Kirchenleitung einarbeiten.

Bitte um Unterstützung

"Wir wollen alles daransetzen, dass das Vertrauen wieder hergestellt werden kann", so Stammapostel Leber abschließend. Er bat die neuapostolischen Christen um Ihre Unterstützung auf diesem Weg.

Einen Hinweis gab der internationale Kirchenleiter noch auf die Frage nach der Bedeutung des Opfers. Die finanzielle Gabe des Einzelnen sei sowohl Opfer für Gott und ein Beitrag für die Organisation Kirche. "Wer gläubig von seinen finanziellen Mitteln etwas abzweigt, um es der Kirche zur Verfügung zu stellen, bringt Gott ein Opfer. Das ist und bleibt eine Sache des Glaubens", so der Stammapostel. Andererseits sei die Kirche eine Organisation, die gehalten sei, die zur Verfügung gestellten Mittel bestmöglich zu verwalten und einzusetzen. Hier dürfe es keine Nachlässigkeit geben.

Erklärung zum Anlagebetrugsfall

7. Oktober 2012
Text: Frank Schuldt
Fotos: Frank Schuldt

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