Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Hanau/Dortmund. Zum Abschluss des Zentralgottesdienstes informierte Bezirksapostel Rainer Storck über eine Vereinheitlichung der Angebote von Gottesdiensten mit Telefonübertragung für erkrankte Gemeindemitglieder in der Gebietskirche Westdeutschland. Damit verbunden wird die Selbstnahme von ausgesonderten Hostien künftig nicht mehr praktiziert.
Die Betreuung der kranken Gemeindemitglieder erfolgte in den Gebietskirchen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland und Nordrhein-Westfalen nach unterschiedlichen Konzepten. Die Apostelversammlung hat sich daher in den letzten Monaten damit beschäftigt, wie die Angebote von Gottesdiensten mit Telefonübertragung in der Gebietskirche Westdeutschland verbessert und vereinheitlicht werden können.
Einheitliches Einwahlverfahren
Bei der Besprechung der Bezirksämter im September 2018 (wir berichteten) hatte Bezirksapostel Storck das Ergebnis der Beratungen vorgestellt. So soll die Telefonübertragung von Gottesdiensten für Kranke künftig einheitlich über Einwahlverfahren (dial in) erfolgen. Hierzu werden jeweils drei Gemeinden in jedem Bezirk in Nordrhein-Westfalen mit Telefonanschlüssen und Einwahltechnik ausgestattet. Die Einwahl ist dann zu jedem örtlich stattfindenden Gottesdienst möglich. Im Bereich Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland sind die Kirchengebäude bereits entsprechend ausgerüstet.
Für Gottesdienste mit Satellitenübertragung und Gottesdienste des Bezirksapostels mit regionaler IPTV-Übertragung (per Internet) werden ebenfalls Einwahlmöglichkeiten angeboten. Überregionale Gottesdienste mit Satellitenübertragung werden zusätzlich (wie bislang auch) in Ton und Bild per Internet live übertragen. Die IT-Abteilung übermittelt auf Nachfrage erkrankten sowie beruflich oder privat verreisten Gemeindemitgliedern die Zugangsdaten zu IPTV-Übertragungen.
Keine Selbstnahme zu Hause
Neu ist, dass auf einen Abendmahlsempfang bei IPTV- oder Telefonübertragung an private Empfangsstellen verzichtet wird. Diese Selbstnahme ausgesonderter Hostien wurde bislang in Nordrhein-Westfalen praktiziert. Dabei hinterließ der zuständige Priester nach einem Besuch mit der Feier des Heiligen Abendmahls eine ausgesonderte Hostie für den kurze Zeit später folgenden Telefongottesdienst.
Die „Brotbriefe“ an den Einzelnen oder an eine Gemeinde sind der Versuch der Kirche, eine konkrete gottesdienstliche oder seelsorgerliche Notlage zu entschärfen, wenn über einen längeren Zeitraum kein Besuch eines priesterlichen Amtsträgers oder Apostels möglich ist. Deshalb bilden sie weiterhin eine Ausnahme.
Besuche durch Priester im Ruhestand
Das Heilige Abendmahl wird künftig bei allen Kranken immer durch priesterliche Ämter oder Apostel ausgesondert und gespendet. Wenn die kranken Gemeindemitglieder dann per Telefon an allen Gottesdiensten teilnehmen können, muss bei der Hausbedienung die Wortverkündung nicht mehr einen so breiten Raum einnehmen wie bisher. Auch können Amtsträger im Ruhestand bis zum 75. Lebensjahr bei Bedarf vom Apostel mit der Krankenbedienung beauftragt werden.
Hausbedienung ein- bis zweimal im Monat
Die einheitliche neue Regelung bringt den Vorteil für die erkrankten Glaubensgeschwister, dass sie künftig an jedem Sonntag und Wochentag am Gottesdienst per Telefonübertragung mit Sündenvergebung teilhaben können. Die Teilhabe am Heiligen Abendmahl wird aber nur noch bei einer Hausbedienung möglich sein. Mit Rücksicht auf die größere Anzahl durchzuführender Hausbedienungen ist es wünschenswert, so Bezirksapostel Storck, dass erkrankte Glaubensgeschwister einmal, wo immer möglich zweimal monatlich von einem priesterlichen Amt besucht werden und mit ihnen das Heilige Abendmahl gefeiert wird.
20. November 2018
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Bildarchiv,
Frank Schuldt
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