1. Startseite /
  2. Aktuell /
  3. Meldungen /
  4. Erweiterte Gottesdienstangebote für kranke Gemeindemitglieder
Neuapostolische Kirche Logo

Neuapostolische Kirche

Westdeutschland

  • Gemeindesuche 
  • Kontakt 
  • Spenden 
  • Suche 
  • Menü  Menü 
Aktuell Kirche Glaube Gemeinschaft Vor Ort
  • Aktuell
    • Berichte
    • Meldungen
    • Termine
    • Aus den Gemeinden
    • Jahresberichte
    • Downloads
    • Kampagnen
  • Kirche
    • Leitung
    • Verwaltung
    • Gremien
    • Finanzen
    • Fortbildung
    • Soziales
    • Geschichte
  • Glaube
    • Katechismus
    • Bekenntnis
    • Apostelamt
    • Sakramente
    • Segnungen
    • Gottesdienst
    • Seelsorge
    • Ökumene
  • Gemeinschaft
    • Kinder
    • Jugendliche
    • Erwachsene
    • Senioren
    • Gruppen
    • Musik
  • Vor Ort
    • Kirchenbezirke
    • Apostelbereiche
    • Weltweit
    • Einrichtungen
    • Presse
Bezirksapostel Rainer Storck bei der Bekanntgabe der neuen Regelungen im Zentralgottesdienst

Erweiterte Gottesdienstangebote
für kranke Gemeindemitglieder

 

Hanau/Dortmund. Zum Abschluss des Zentralgottesdienstes informierte Bezirksapostel Rainer Storck über eine Vereinheitlichung der Angebote von Gottesdiensten mit Telefonübertragung für erkrankte Gemeindemitglieder in der Gebietskirche Westdeutschland. Damit verbunden wird die Selbstnahme von ausgesonderten Hostien künftig nicht mehr praktiziert.

Die Betreuung der kranken Gemeindemitglieder erfolgte in den Gebietskirchen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland und Nordrhein-Westfalen nach unterschiedlichen Konzepten. Die Apostelversammlung hat sich daher in den letzten Monaten damit beschäftigt, wie die Angebote von Gottesdiensten mit Telefonübertragung in der Gebietskirche Westdeutschland verbessert und vereinheitlicht werden können.

Einheitliches Einwahlverfahren

Bei der Besprechung der Bezirksämter im September 2018 (wir berichteten) hatte Bezirksapostel Storck das Ergebnis der Beratungen vorgestellt. So soll die Telefonübertragung von Gottesdiensten für Kranke künftig einheitlich über Einwahlverfahren (dial in) erfolgen. Hierzu werden jeweils drei Gemeinden in jedem Bezirk in Nordrhein-Westfalen mit Telefonanschlüssen und Einwahltechnik ausgestattet. Die Einwahl ist dann zu jedem örtlich stattfindenden Gottesdienst möglich. Im Bereich Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland sind die Kirchengebäude bereits entsprechend ausgerüstet.

Für Gottesdienste mit Satellitenübertragung und Gottesdienste des Bezirksapostels mit regionaler IPTV-Übertragung (per Internet) werden ebenfalls Einwahlmöglichkeiten angeboten. Überregionale Gottesdienste mit Satellitenübertragung werden zusätzlich (wie bislang auch) in Ton und Bild per Internet live übertragen. Die IT-Abteilung übermittelt auf Nachfrage erkrankten sowie beruflich oder privat verreisten Gemeindemitgliedern die Zugangsdaten zu IPTV-Übertragungen.

Keine Selbstnahme zu Hause

Neu ist, dass auf einen Abendmahlsempfang bei IPTV- oder Telefonübertragung an private Empfangsstellen verzichtet wird. Diese Selbstnahme ausgesonderter Hostien wurde bislang in Nordrhein-Westfalen praktiziert. Dabei hinterließ der zuständige Priester nach einem Besuch mit der Feier des Heiligen Abendmahls eine ausgesonderte Hostie für den kurze Zeit später folgenden Telefongottesdienst.

Die „Brotbriefe“ an den Einzelnen oder an eine Gemeinde sind der Versuch der Kirche, eine konkrete gottesdienstliche oder seelsorgerliche Notlage zu entschärfen, wenn über einen längeren Zeitraum kein Besuch eines priesterlichen Amtsträgers oder Apostels möglich ist. Deshalb bilden sie weiterhin eine Ausnahme.

Besuche durch Priester im Ruhestand

Das Heilige Abendmahl wird künftig bei allen Kranken immer durch priesterliche Ämter oder Apostel ausgesondert und gespendet. Wenn die kranken Gemeindemitglieder dann per Telefon an allen Gottesdiensten teilnehmen können, muss bei der Hausbedienung die Wortverkündung nicht mehr einen so breiten Raum einnehmen wie bisher. Auch können Amtsträger im Ruhestand bis zum 75. Lebensjahr bei Bedarf vom Apostel mit der Krankenbedienung beauftragt werden.

Hausbedienung ein- bis zweimal im Monat

Die einheitliche neue Regelung bringt den Vorteil für die erkrankten Glaubensgeschwister, dass sie künftig an jedem Sonntag und Wochentag am Gottesdienst per Telefonübertragung mit Sündenvergebung teilhaben können. Die Teilhabe am Heiligen Abendmahl wird aber nur noch bei einer Hausbedienung möglich sein. Mit Rücksicht auf die größere Anzahl durchzuführender Hausbedienungen ist es wünschenswert, so Bezirksapostel Storck, dass erkrankte Glaubensgeschwister einmal, wo immer möglich zweimal monatlich von einem priesterlichen Amt besucht werden und mit ihnen das Heilige Abendmahl gefeiert wird.

Bezirksapostel Rainer Storck bei der Bekanntgabe der neuen Regelungen im Zentralgottesdienst

20. November 2018
Text: Frank Schuldt
Fotos: Bildarchiv, Frank Schuldt

 Via Facebook teilen
 Via WhatsApp teilen
 Via E-Mail teilen
PDF-Version

Bezirksapostel Rainer Storck bei der Bekanntgabe der neuen Regelungen im Zentralgottesdienst
Die Abendmahlskelche sind geöffnet zur Feier des Heiligen Abendmahls
Darreichung der konsekrierten Hostien
Für die Hausbedienung werden die Hostien in kleinen Taschen-Pantenen aufbewahrt
Bezirksapostel Rainer Storck bei der Bekanntgabe der neuen Regelungen im Zentralgottesdienst
Bezirksapostel Rainer Storck bei der Bekanntgabe der neuen Regelungen im Zentralgottesdienst
Bezirksapostel Rainer Storck bei der Bekanntgabe der neuen Regelungen im Zentralgottesdienst
 

Mehr zum Thema

Ostern

2. April 2021

Gottesdienst zu Ostern

Karfreitag

30. März 2021

Gottesdienste zu Karfreitag 

20. März 2021

Ankündigung: Regionaler Videogottesdienst am 21. März aus Troisdorf

Außenfront der Kirche in Münster, noch mit dem Banner zum 100-jährigen Jubiläum der Gemeinde in 2020

15. März 2021

Ankündigung: Regionaler Videogottesdienst am 17. März aus Münster

Neuapostolische Kirche Essen-Altenessen

11. März 2021

Ankündigung: Regionaler Videogottesdienst am 14. März aus Altenessen

8. März 2021

Ankündigung: Regionaler Videogottesdienst am 10. März aus Baunatal

6. März 2021

Ankündigung: Regionaler Videogottesdienst am 7. März aus Wiesbaden

28. Februar 2021

Ankündigung: Zentraler Videogottesdienst am 3. März 2021 aus Rheinberg

  •  facebook
  •  Youtube
  •  Instagram
  •  RSS

Informationsplattform ELIAS
Fortbildungsportal
Abteilung Kirchenmusik

Kontakt und Ansprechpartner
Kirchenbezirke

Neuapostolische Kirche International
Neuapostolische Kirche Portugal
Neuapostolische Kirche Niederlande
Neuapostolische Kirche Litauen
Neuapostolische Kirche Luxemburg
Neuapostolische Kirche Belgien
Neuapostolische Kirche Griechenland
Neuapostolische Kirche Frankreich
Weitere Gebietskirchen

Neuapostolische Kirche in Deutschland
Neuapostolische Kirche Nord- und Ostdeutschland
Neuapostolische Kirche Süddeutschland

Nachrichten weltweit – nac.today

Datenschutzeinstellungen
Impressum
Datenschutz

© 2026 Neuapostolische Kirche Westdeutschland K.d.ö.R.

Datenschutzeinstellungen

Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.

Einstellungen/Ablehnen

Datenschutzeinstellungen

Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.

Einstellungen

Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

Alle ablehnen Auswahl speichern