
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland/Dortmund. Die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer haben sich am Sonntag auf einen weitgehenden Shutdown in Deutschland geeinigt. Er gilt ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020. Gottesdienste können jedoch weiter stattfinden – unter Auflagen, die die Neuapostolische Kirche Westdeutschland bereits seit Wochen so umsetzt.
In einer Videokonferenz besprach der Landesvorstand der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland am Montagabend das Ergebnis der politischen Diskussionen vom Wochenende. Der Bezirksapostel und die Apostel zeigten sich erleichtert und dankbar, dass trotz der Einschränkungen des öffentlichen Lebens Gottesdienste stattfinden können.
„Wir haben mit unserem Hygiene-Konzept gute Erfahrungen gemacht: Seit Juni ist kein Infektionsfall in unseren Gottesdiensten bekannt geworden. Die Regelungen haben sich bewährt und werden auch weiter für Sicherheit sorgen“, sagt Bezirksapostel Rainer Storck, Leiter der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland.
Gottesdienste unter Auflagen
Konkret festgelegt haben die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin, dass Gottesdienste in Kirchen nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig sind: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften mit einer erwarteten hohen Auslastung der Kapazitäten ist eine Anmeldung erforderlich.
Diese Vorgaben sind bereits weitgehend seit Juni in den Richtlinien der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland umgesetzt. Im Oktober wurde ergänzend festgelegt, dass ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner auch am Platz die Maske nicht abgenommen werden darf. Somit erfüllt die Neuapostolische Kirche die neuen Vorgaben der Behörden bereits seit einigen Wochen.
„Uns als Kirche ist wichtig, dass wir gerade an den Feiertagen den Gläubigen einen Gottesdienst anbieten können“, sagt Bezirksapostel Storck. „Weihnachten gedenken wir der Geburt des Heilands Jesu Christi. Vielen ist es ein Bedürfnis und nicht nur Tradition, am ersten Weihnachtstag im Gottesdienst zusammen zu kommen.“
Zusätzliches Online-Angebot
Gleichzeitig bietet die Kirche auch ein Online-Angebot für die an, die aufgrund der geltenden Abstandsregelungen keinen Platz in den Kirchen finden oder aus anderen Gründen zu Hause bleiben. Seit März 2020 gibt es durchgehend jeden Sonntag einen Videogottesdienst, der öffentlich via YouTube ausgestrahlt wird. Dieses Angebot wird auch über die Feiertage und darüber hinaus aufrechterhalten. Gesendet wird aus wechselnden Gemeinden in der Gebietskirche.
„Jedem, der einen Gottesdienst miterleben möchte, soll dies möglich sein – entweder in der Gemeinde oder online“, formuliert es der Bezirksapostel. Wo die Sitzplatzkapazitäten nicht ausreichen, haben einige Gemeinden bereits mehrere Weihnachtsgottesdienste geplant, teilweise bereits am 24. Dezember. Manche bieten auch am ersten Weihnachtstag zwei Gottesdienste hintereinander an – mit ausreichend zeitlichem Abstand.
„Ich bin sehr dankbar für das Engagement der Seelsorger und Mitgestalter in den Gemeinden, die hier einen Sondereinsatz leisten“, lobt Bezirksapostel Storck.
Ämterstunde am Dienstagabend
Am morgigen Dienstagabend wird sich der Bezirksapostel in einer Ämterstunde an die Seelsorger in der Gebietskirche Westdeutschland wenden und dabei auch den anstehenden „Shutdown“ ansprechen.
Im Zentralgottesdienst am zweiten Advent hat er auch die Amtsträger aus den anderen Gebietskirchen seines Arbeitsbereichs eingeladen. Allerdings wird die Ämterstunde nicht übersetzt, ist also nur auf Deutsch zu hören.
14. Dezember 2020
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Frank Schuldt
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