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Bezirksapostel Rainer Storck bei einigen Hinweisen nach dem Zentralgottesdienst in Minden

Bezirksapostel kündigt
neue Corona-Regeln an

 

Westdeutschland. „Es wird wieder Gemeinde- und Chorgesang geben können“, so die Ankündigung von Bezirksapostel Rainer Storck. Nach dem Zentralgottesdienst in Minden gab er einen Ausblick auf die Corona-Richtlinie der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland.

1,5 Jahre nach Ausbruch der weltweiten Corona-Pandemie kündigte Bezirksapostel Rainer Storck am 5. September 2021 ein neues Schutzkonzept für die Gottesdienste und Veranstaltungen der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland an. Die hohe Anzahl immunisierter Personen (geimpft und genesen) in Deutschland ermögliche nun weitere Schritte hin zu einem normalen Gottesdienstablauf.

Hohe Impfquote ermöglicht Lockerungen

Die Bundesregierung und die Bundesländer orientieren sich nicht mehr nur an den Inzidenzen, sondern ermöglichen in ihren Verordnungen für Personen mit 3G-Status (geimpft, genesen, getestet) neue Möglichkeiten. Darauf aufbauend hat die Neuapostolische Kirche Westdeutschland ein Schutzkonzept entwickelt, dass niemanden ausschließt, dabei jedoch einerseits Lockerungen möglich macht und andererseits die Vorgaben zum Infektionsschutz berücksichtigt.

Von Vorteil ist dabei eine hohe Impfquote in den neuapostolischen Gemeinden. Stichproben in einzelnen Gemeinden haben ergeben, dass die Impfquote in den westdeutschen Gemeinden über dem Bevölkerungsschnitt von derzeit 61 Prozent liegt.

Jedem soll der Gottesdienstbesuch möglich sein

„Uns Aposteln ist es wichtig, dass niemand, der nicht geimpft oder genesen ist, vom Gottesdienstbesuch ausgeschlossen wird“, betonte der Bezirksapostel. Deshalb werde es für die kirchlichen Angebote aus heutiger Sicht in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland keine 3G-Pflicht geben. Die neuen Regelungen gewährleisteten dennoch ein gleichwertiges Schutzniveau - so wie es die Behörden für andere Veranstaltungen in geschlossenen Räumen vorgeben.

Die neue Hygiene-Richtlinie sieht vor, dass die Kirchen in zwei Bereiche aufgeteilt werden, also beispielsweise Kirchenschiff und Empore: Einen 2G-Bereich und einen Mindestabstandsbereich.

2G-Bereich mit Lockerungen

Im 2G-Bereich sitzen alle, die nachgewiesen haben, dass sie geimpft oder genesen sind. Dadurch ist ein hoher Infektionsschutz gegeben, der weitere Lockerungen möglich macht.

„Zum Beispiel besteht dort freie Platzwahl, Mindestabstände entfallen, die Maske kann am Platz abgenommen werden und es ist wieder Gemeinde- und Chorgesang möglich“, erläuterte Bezirksapostel Storck.

Bisherige Regeln für den anderen Bereich

Alle anderen Gottesdienstbesucher (alle ohne 2G-Nachweis) nehmen in einem anderen Bereich Platz. Dort gelten die bisherigen strengeren Hygienevorgaben weiter – eine Konsequenz daraus, dass die Kirche auf eine Testpflicht (3G-Pflicht) verzichtet. Um das von den Behörden vorgeschriebene gleichwertige Schutzniveau zu erreichen, muss hier beispielsweise weiter der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, es besteht bei örtlich hohen Inzidenzwerten Maskenpflicht und Gemeindegesang ist dort nicht möglich.

Angebote für Kinder

Für die Kinder ist vorgesehen, dass vorerst jeden Sonntag Vorsonntagsschule und Sonntagsschule angeboten werden – unter den gleichen Bedingungen wie in den Kindertageseinrichtungen und den Grundschulen. Die Kinder feiern dann nach Möglichkeit in ihrem Kreis auch Abendmahl. Zudem können im Mindestabstandsbereich auch gezielt Plätze für Familien mit Kindern vorgesehen werden.

Das neue Konzept löst die bisherigen Inzidenz-abhängigen Beschränkungen für die Gottesdienste ab. Was bleibt ist die Maskenpflicht für alle beim Betreten oder Verlassen des Kirchengebäudes.

Start ab 12. September

Nun werden zunächst die Vorsteher über Details informiert, ehe die neue Hygiene-Richtlinie Ende der Woche auf der Internetseite veröffentlicht wird. „Die neuen Regeln gelten dann ab dem 12. September 2021 und werden in den Gemeinden je nach örtlichen Möglichkeiten schrittweise umgesetzt“, kündigte der Bezirksapostel an. Die Umsetzung hänge auch von der Situation in den Gemeinden vor Ort ab, beispielsweise den baulichen Gegebenheiten.

Der Kirchenpräsident dankte allen Kirchenmitgliedern für die Geduld und das Verständnis, dass diese in den letzten Monaten der Pandemie gezeigt hätten. „Insbesondere die Verantwortlichen in den Gemeinden, allen voran die Vorsteher, haben hier enormes geleistet und so auch Infektionen in unseren Gottesdiensten verhindert.“

„Lasst uns die neuen Freiheiten nutzen“, ermunterte der Bezirksapostel seine Glaubensgeschwister abschließend.

Bezirksapostel Rainer Storck bei einigen Hinweisen nach dem Zentralgottesdienst in Minden

6. September 2021
Text: Frank Schuldt
Fotos: Frank Schuldt

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Bezirksapostel Rainer Storck bei einigen Hinweisen nach dem Zentralgottesdienst in Minden
Bezirksapostel Rainer Storck bei einigen Hinweisen nach dem Zentralgottesdienst in Minden
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Bezirksapostel Rainer Storck bei einigen Hinweisen nach dem Zentralgottesdienst in Minden
Bezirksapostel Rainer Storck bei einigen Hinweisen nach dem Zentralgottesdienst in Minden
Die Kamera hat alles im Blick
Nach dem Gottesdienst vor dem Mindener Kirchengebäude
 

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