Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Der Landesvorstand der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland hat entschieden, dass alle Amtsträger sowie auch alle in der Kinder- und Jugendseelsorge tätigen Kirchenmitglieder ab 2022 ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Beantragt werden braucht es erst nach schriftlicher Aufforderung durch die Kirchenleitung.
Der Kinder- und Jugendschutz im Allgemeinen und die Prävention sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Besonderen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland ist sich ihrer Verantwortung als Träger der freien Jugendhilfe bewusst. Seit 2010 ist daher ein dokumentiertes Aufklärungsgespräch verpflichtend, wenn Amtsträger, Lehrkräfte und Jugendbetreuer diese Aufgabe neu übernehmen.
Inzwischen gehört jedoch die Vorlagepflicht eines erweiterten Führungszeugnisses zum Standard für alle Personen, die in Kindergärten, Schulen und Vereinen tätig sind. Wie in anderen deutschen Gebietskirchen wird diese Verfahrensweise nun auch in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland eingeführt.
Ab 2022 verpflichtend
Der Dienst als Amtsträger sowie als Lehrkraft und Kinder- oder Jugendbetreuer wird also ab 2022 von der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses abhängig gemacht. Dies gilt ab 1. Januar für neu ordinierte oder beauftragte Kirchenmitglieder. Im Jahresverlauf werden aber auch alle anderen ehrenamtlichen Mitarbeiter aus den genannten Tätigkeitsfeldern gebeten, das Dokument zu beantragen und einzureichen.
Das Erweiterte Führungszeugnis unterscheidet sich vom „einfachen“ Führungszeugnis dadurch, dass auch Verurteilungen wegen Verletzungen der Fürsorge- und Aufsichtspflicht, wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen eingetragen sind.
Beschluss Landesvorstand
Der Beschluss des Landesvorstands vom Juni 2021 lautet:
„Die Ordination zum Amtsträger und die Übertragung von Aufgaben als Lehrkraft, Kinder- oder Jugendbetreuer oder sonstiger Dienste, die zum kirchlichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen führen, setzt ab dem 1. Januar 2022 die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses voraus. Das Führungszeugnis ist dem Datenschutzbeauftragten der Kirche vertraulich zu übersenden. Nach Prüfung veranlasst dieser in der MDV die Eintragung der Eigenschaft ‚Führungszeugnis wurde geprüft-Datum‘. Erst anschließend soll die Ordination, Ernennung oder Übertragung des Dienstes erfolgen.“
Übersendung an den Datenschutzbeauftragten
Das Referat Seelsorge wird ab Januar 2022 auch alle aktiven Amtsträger und alle Gemeindemitglieder, die gemäß MDV aktuell in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind, anschreiben und um Übersendung eines erweiterten Führungszeugnisses an den Datenschutzbeauftragten bitten.
Das Führungszeugnis kann dann gebührenfrei beim Bürgeramt am Wohnort oder auch online mithilfe der „AusweisApp2“ und einem neuen Personalausweis beantragt werden. Hintergrund ist, dass die Anforderung des Führungszeugnisses zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung gebührenbefreit ist.
6.500 Betroffene in 2022
Im Einführungsjahr 2022 sind knapp 6.500 Amtsträger, Lehrkräfte, Kinderbeauftragte, Kinderchor- und Kinderorchesterleiter, Jugendbetreuer sowie Jugendchorleiter gebeten, den Nachweis zu übersenden.
Über dieses Vorgehen hat die Kirchenleitung im September die Bezirksvorsteher und ihre Vertreter anlässlich einer Versammlung informiert. Zudem wurde das neue Verfahren den Amtsträger im Monatsrundschreiben Oktober angekündigt.
Nicht allein Prävention
Grundsätzlich sieht die Kirche ihren Auftrag nicht nur bei der Prävention von Vorkommnissen, sondern hat seit vielen Jahren Konzepte und Handlungsanweisungen zur Intervention bei entsprechenden Vorfällen. Die Leitlinie zur Prävention sexueller Gewalt der Kirche enthält auch Hinweise zum Umgang mit Verdachtsfällen.
Als Ansprechpartner bei sexuellen Übergriffen oder sexueller Gewalt an Kindern steht Bischof Manfred Bruns, Leiter des Referats Seelsorge, zur Verfügung. Er vermittelt Seelsorger oder Ansprechpartner, zeigt Ratsuchenden konkrete Hilfeleistungen auf und berät die Kirchenleitung über kircheninterne Maßnahmen.
Aktueller Hinweis
Die Beantragung und Übersendung eines erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtliche kirchliche Mitarbeiter ist gebührenfrei. Auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden wird häufig nur der Antragsweg für ein allgemeines Führungszeugnis beschrieben, für das eine Gebühr von 13 Euro erhoben wird. Sollte eine Behörde die gebührenfreie Antragstellung des erweiterten Führungszeugnisses ablehnen oder Gebühren für die Beglaubigung der Unterschrift auf einem schriftlichen Antrag erwarten, wird darum gebeten, den Antrag nicht zu stellen und das Referat Seelsorge (referat-seelsorge@nak-west.de) zu informieren. Die Behörde wird dann mit dem Ziel angeschrieben, einen Weg für die rechtlich vorgesehene kostenfreie Antragstellung zu vereinbaren.
Ein Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis hat das Bundesjustizamt hier veröffentlicht.
6. Januar 2022
Text:
Frank Schuldt
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