Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Viele Gemeinden in Deutschland beantragen derzeit Vollmitgliedschaften in ihrer lokalen ACK. Vorausgegangen ist meist eine mehrjährige Mitarbeit im Gaststatus. So ist es auch auf Landesebene, wo es aktuell zwei Entscheidungen gibt.
„Soeben hat die Delegiertenversammlung der ACK NRW einstimmig der Aufnahme der Neuapostolischen Kirche als Vollmitglied zugestimmt“, so die gute Nachricht am 21. September 2024 von den beiden Delegierten der Kirche, Ulrich Hedtfeld und Udo Bilgard, an Bezirksapostel Stefan Pöschel. An diesem Samstag hatte die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Nordrhein-Westfalen online stattgefunden.
32 Kirchen haben entschieden
Vorausgegangen war ein Besuch des Vorstands der ACK im Oktober 2023 in der Kirchenverwaltung in Dortmund, an der der damalige Bezirksapostel Rainer Storck und sein Helfer, Apostel Stefan Pöschel, den Wunsch äußerten, nach vier Jahren als Gastmitglied einen Antrag auf Vollmitgliedschaft stellen zu wollen. Dies erfolgte im Anschluss, sodass nun nach einem Jahr Beratungen in den Kirchenleitungen der 32 Mitgliedskirchen auf der Herbsttagung darüber abgestimmt werden konnte.
Die öffentliche Einführung wird bei der Frühjahrstagung im Rahmen eines Ökumenischen Gottesdienstes im Hohen Dom zu Aachen stattfinden.
Entscheidung in Hessen-Rheinhessen
Positive Nachrichten gibt es nun auch aus Hessen: Nach einem Jahr schriftlicher Abstimmung entschied sich die ACK Hessen-Rheinhessen einstimmig für eine Vollmitgliedschaft der Neuapostolischen Kirche. Hier war die Kirche seit November 2019 Gastmitglied. Vertreter der Kirche sind Priester Ben Pirlich und Bezirksevangelist i.R. Christian Benz.
Die Abstimmung in der dritten regionalen ACK im Bereich der Gebietskirche Westdeutschland läuft derzeit: Im Bereich Südwest ist die Kirche seit Oktober 2019 Gastmitglied. Mit einer Entscheidung ist Anfang 2025 zu rechnen.
Damit haben inzwischen neun von 14 regionalen ACKs in Deutschland einen Antrag der Neuapostolischen Kirche auf Vollmitgliedschaft positiv beschieden. In drei weiteren laufen noch die Abstimmungen.
Vollmitgliedschaften auch auf Ortsebene
Parallel stellen auch immer mehr Gemeinden Anträge auf Vollmitgliedschaften bei ihrer lokalen ACK. Derzeit sind etwa 150 Gemeinden aus Westdeutschland Mitglieder in insgesamt 50 lokalen Arbeitsgemeinschaften. In fast der Hälfte bestehen inzwischen Vollmitgliedschaften, in weiteren fünf ist die Neuapostolische Gemeinde vor Ort sogar Gründungsmitglied.
Anstehende Vollmitgliedschaft in Deutschland
Den Antrag auf Vollmitgliedschaft in der ACK auf Bundesebene hat die Neuapostolische Kirche im Oktober dieses Jahres gestellt. Hier ist der Abstimmungsprozess breit gefächert, da laut Satzung alle 18 stimmberechtigten Mitgliedskirchen der ACK in Deutschland zustimmen müssen.
„Es dauert etwas länger, bis die Kirchenleitungen der einzelnen Mitgliedskirchen darüber beraten haben“, so die Prognose von Bischof Peter Johanning, Delegierter der Kirche in der ACK Deutschland und Ökumene-Beauftragter der Internationalen Kirche und in Westdeutschland. Seine Hoffnung ist, dass die vielen positiven Entscheidungen für Vollmitgliedschaften auf lokaler und regionaler Ebene sich positiv auf das Abstimmungsergebnis auf Bundesebene auswirken.
Vollmitgliedschaften in den nationalen ökumenischen Organisationen außerhalb Deutschlands gibt es in den Niederlanden, in Luxemburg, Österreich und der Schweiz
20. November 2024
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Bildarchiv,
Lothar Peitz
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