Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Dortmund. Im Sommer 2007 war die Neuapostolische Kirche Ziel eines Erpressungsversuchs (wir berichteten). Am Donnerstag, 15. Januar 2009, fand vor dem Dortmunder Amtsgericht die Hauptverhandlung statt. Der geständige 48-Jährige aus Kleve wurde dabei zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Im Juli 2007 erhielt Stammapostel Wilhelm Leber, der Leiter der Neuapostolischen Kirche International, ein Erpressungsschreiben mit der Aufforderung, einen siebenstelligen Euro-Betrag bereitzustellen. Eine angebliche Tätergruppe forderte von der Neuapostolischen Kirche International die Zahlung von 2,5 Millionen Euro. Im Weigerungsfalle beziehungsweise bei Nichtzahlung wurde gedroht, bundesweit Kirchengebäude der Neuapostolischen Kirche in Brand zu setzen.
Ermittlungen in Nordrhein-Westfalen
Die Neuapostolische Kirche schaltete damals umgehend die Kriminalpolizei ein. Wie vom Erpresser gefordert signalisierte sie im Auftrag der ermittelnden Behörde mit einer Stellenanzeige in einer Zeitung, dass sie bereit sei, auf die Forderungen einzugehen.
Nachdem wenige Wochen später ein zweiter Erpresserbrief bei der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen in Dortmund einging, übernahm die Kriminalpolizei Dortmund die weiteren Ermittlungen vom Landeskriminalamt in Baden-Württemberg.
Gescheiterte Geldübergabe liefert Hinweise
Ende August 2007 scheiterte eine Geldübergabe, die in einem Waldgebiet im Raum Niederrhein stattfinden sollte. Statt der geforderten Summe wurde ein Brief deponiert. Einige Tage später wurde ein Mann mit Hund beobachtet, der sich dem Übergabe-Ort näherte. Durch Nachforschungen bei Behörden und Tierärzten konnten die Kriminalbeamten den Täter schließlich aufgrund der seltenen Hunderasse ermitteln.
Nach seiner Verhaftung legte der Täter ein umfassendes Geständnis ab. Und auch bei der Verhandlung vor dem Dortmunder Amtsgericht gab sich der Täter geständig. Als Gründe für die Tat nannte er persönliche Rachegedanken gegenüber der Neuapostolischen Kirche, aus der er mit 34 Jahren im Jahr 1994 ausgetreten war.
„Einmaliger Fehltritt“
Dass er die Erpressung 13 Jahre nach seinem Kirchenaustritt mit Rache begründete, überzeugte das Gericht jedoch nicht. Stattdessen sah die Staatsanwaltschaft ein Geflecht von Motiven für die Tat – unter anderem auch finanzieller Druck – und forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung. Der Angeklagte hatte zuvor die Tat als „einmaligen Fehltritt“ bezeichnet. Er bereue das Getane und leide sehr unter den Folgen.
Das Gericht hielt dem Angeklagten bei der Feststellung des Strafmaßes zugute, dass keine Wiederholungsgefahr bestünde. Daher setzte das Gericht die Strafe von einem Jahr und neun Monaten Gefängnis zur Bewährung aus.
Die Neuapostolische Kirche war an dem Prozess nicht beteiligt. Horst Krebs, Verwaltungsleiter der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen, ist dankbar, dass die Sache nun ausgestanden ist, niemand zu Schaden kam und die Drohungen nicht umgesetzt wurden. „Wir tragen unserem ehemaligen Glaubensbruder nichts nach und wünschen ihm für seine persönliche Zukunft nur Gutes.“
Erpresser erhält Bewährungsstrafe
16. Januar 2009
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Frank Schuldt
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