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Rahmenrichtlinie Gemeindegremium

Rahmenrichtlinie zum Gemeindegremium

 

Dortmund. Die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen favorisiert die Einrichtung von "Gemeindegremien". Diese sollen durch die Übernahme von Aufgaben und Verantwortung den Gemeindevorsteher und die Amtsträger entlasten, damit sich diese noch mehr auf ihre seelsorgerische Verantwortung konzentrieren können. Eine solches Gemeindegremium gibt es bereits seit mehr als einem Jahr in Hagen-Wehringhausen.

"Wir sind eine freundliche Gemeinde mit hoher Attraktivität", so der Leitsatz der Gemeinde Hagen-Wehringhausen. 2009 wurde das 30 Jahre alte Kirchengebäude komplett umgebaut und von innen und außen neu gestaltet. Mit ihrem neuen Gemeindevorsteher Hirte Dirk Thorbow wollten die Gemeindemitglieder anschließend einen Neustart in der Gemeindearbeit wagen.

Alle sollen mitgestalten

Am Anfang stand ein ganztägiger Workshop aller Amtsträger: Ein Ergebnis waren die Vorsätze, die Missionsarbeit über neue Wege zu beleben und alle Gemeindemitglieder in den Gesamtprozess mit einzubeziehen. Möglichst alle sollten mitgestalten und die Aktivitäten verantwortlich begleiten .

Heute existiert in Hagen-Wehringhausen ein Initiativkreis mit mehreren Untergruppen, die sich um einzelne Veranstaltungen, die Gruppen der Gemeinde (Kinder, Jugend, Mittelalter, Senioren) und die Arbeitsfelder Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit, Technik, Finanzen sowie Catering kümmern.

Thema bei "Kirche im Dialog"

Das Konzept aus Wehringhausen wurde als Beispiel bei der Veranstaltung "Kirche im Dialog" im September 2010 in Herne vorgestellt. Anschließend entwarfen die Teilnehmer dort eine Rahmenrichtlinie, die der Kirchenleitung als Vorschlag vorgestellt wurde.

Am Vorstehertag 2010 und beim Gottesdienst zum Jahresauftakt für die Gemeindevorsteher (wir berichteten) sprach Bezirksapostel Armin Brinkmann das Thema Gemeindegremium an und ermunterte die Gemeindeleiter, diese Möglichkeit je nach den Gegebenheiten vor Ort zu nutzen.

Richtlinie gibt Gestaltungsrahmen vor

Inzwischen hat die Kirchenleitung eine Rahmenrichtlinie zum Thema "Gemeindegremium" veröffentlicht. Diese bietet einen Rahmen für die Aktivitäten solcher Gruppen innerhalb von Gemeinden der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen.

Die Richtlinie ist über das Gemeindeportal ESRA abrufbar.

Rahmenrichtlinie Gemeindegremium

1. Allgemeines

1.1 In den Gemeinden kann zur Unterstützung des Gemeindevorstehers und zur Förderung der Kommunikation der Gemeindemitglieder mit der Gemeindeleitung ein Gemeindegremium eingesetzt werden.

1.2 Über die Einrichtung eines Gemeindegremiums informiert der Gemeindevorsteher die Bezirksleitung sowie den Apostel und Bischof.

1.3 Die Größe des Gemeindegremiums richtet sich am Bedarf und soll neun Mitglieder nicht überschreiten. Die Zusammensetzung soll die Gemeinde in ihrer Altersstruktur repräsentieren, der Anteil der Amtsträger soll gering sein.

1.4 Das Gemeindegremium gewährleistet eine offene Kommunikation mit den Gemeindemitgliedern und stellt die Transparenz der Planungen sicher.

2. Aufgaben

2.1 Das Gemeindegremium berät und unterstützt den Gemeindevorsteher bei der organisatorischen und administrativen Gemeindeleitung. Entscheidungen sollen einvernehmlich getroffen werden.

2.2 Das Gemeindegremium kann insbesondere folgende Aufgaben der Gemeindeleitung übernehmen:

   2.2.1 Planung, Organisation und Durchführung von Gemeindeveranstaltungen außerhalb der Gottesdienste

   2.2.2 Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung der Landesrichtlinien und Standards

   2.2.3 Beratung bei der Organisation von Lehrangeboten

   2.2.4 Kontaktpflege zu distanzierten Gemeindemitgliedern

   2.2.5 Unterstützung bei der Krankenbetreuung

   2.2.6 Werterhaltung und Pflege des Kirchengebäudes und -grundstücks.

3. Zusammenarbeit

3.1 Das Gemeindegremium gibt sich im Einvernehmen mit dem Gemeindevorsteher eine Geschäftsordnung. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt.

3.2 Gemeindegremium und Gemeindevorsteher arbeiten vertrauensvoll zusammen.

3.3 Die seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder liegt in der Verantwortung der Amtsträger.

3.4 Die Durchführung von Sammlungen in der Gemeinde zur Finanzierung von Projekten bedarf der Zustimmung der Bezirksleitung.

Rahmenrichtlinie Gemeindegremium

14. Januar 2011
Text: Frank Schuldt
Fotos: Frank Schuldt

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