Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Dortmund. In Deutschland können gleichgeschlechtliche Paare seit 2001 eine Lebenspartnerschaft eingehen. Diese wird vor einem Standesbeamten geschlossen. In der Neuapostolischen Kirche ist es nun auch möglich, mit einem Seelsorger Gott um den Segen zu dieser Partnerschaft auf Lebenszeit zu bitten. Dazu wurde in Nordrhein-Westfalen im Auftrag der internationalen Kirche eine Richtlinie erarbeitet, der nun auch Stammapostel Wilhelm Leber für den westeuropäischen Raum zugestimmt hat.
Mit der Gründung einer Lebenspartnerschaft treten die Partner in ein besonderes Fürsorge- und Treueverhältnis, welches sich auch auf das Unterhalts- und Erbrecht auswirkt. Nach dem Statistischen Bundesamt gaben 2010 in Deutschland 63.000 Paare an, als gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zusammenzuleben. Von diesen hatten 37 Prozent eine Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz geschlossen.
Richtlinie "Segensgebet für eingetragene Partnerschaften"
Neuapostolische Christen, die in eine eingetragene Lebenspartnerschaft eintreten, können ihren zuständigen Amtsträger seit einiger Zeit um ein Segensgebet bitten. Die Richtlinie "Segensgebet für eingetragene Partnerschaften" legt dabei die Eckpunkte fest. In den NAK NRW Informationen (NNI) Ausgabe 1. Quartal 2012 (erscheint Anfang Januar 2012) informiert Bezirksapostel Armin Brinkmann über die neue Regelung.
Grundlage für ein Segensgebet ist, dass die Eintragung der Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt vollzogen wurde. Zudem muss mindestens einer der Partner neuapostolisch sein. Das Segensgebet findet immer außerhalb eines Gottesdienstes statt. In der Regel wird es in der Wohnung der Partner gesprochen. In begründeten Fällen können auch Räumlichkeiten in neuapostolischen Kirchen genutzt werden. Verwandte und Gäste sind eingeladen, dem Gebet beizuwohnen.
Ablauf und Inhalt
Da die Zusammenkunft zum Segensgebet kein Gottesdienst ist, erfolgt keine Umrahmung mit Eingangs- und Schlussgebet. Nach der Begrüßung durch den Seelsorger spricht dieser einleitende Worte, bevor gemeinsam das Gebet gesprochen wird.
Ausdrücklich ist festgelegt, dass das Gebet nicht trinitarisch beginnt und keine Handauflegung erfolgt. Auch werden die Lebenspartner nicht um ein Ja-Wort gebeten.
Unterschied zum Ehesegen
Das Segensgebet unterscheidet sich somit vom klassischen Trausegen. Und die Richtlinie stellt klar, dass eine Lebenspartnerschaft keine von der Heiligen Schrift empfohlene Form der Lebensgemeinschaft ist.
"Die Neuapostolische Kirche sieht Homosexualität in Übereinstimmung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen grundsätzlich als Orientierung an, auf die der Einzelne keinen Einfluss hat", heißt es dazu in der Richtlinie. Die Orientierung habe sowohl soziologisch-kulturelle als auch biologisch-genetische Ursachen.
Auftrag als Vorsitzender der Arbeitsgruppe "EFK"
Den Auftrag für die Erarbeitung einer Richtlinie erhielt Bezirksapostel Armin Brinkmann bereits 2009 als Mitglied der Arbeitsgruppe "Ehe, Familie und Konkubinat" der Neuapostolischen Kirche International. Das Papier soll Abläufe standardisieren und eine Hilfestellung für die Seelsorger in den Gemeinden sein.
In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Segensgebete für homosexuelle Paare gesprochen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise im größeren Rahmen 2009 im Bezirk Velbert (die Regenbogen-NAK berichtete).
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