1. Startseite /
  2. Aktuell /
  3. Meldungen /
  4. Segensgebet für eingetragene Partnerschaften
Neuapostolische Kirche Logo

Neuapostolische Kirche

Westdeutschland

  • Gemeindesuche 
  • Kontakt 
  • Spenden 
  • Suche 
  • Menü  Menü 
Aktuell Kirche Glaube Gemeinschaft Vor Ort
  • Aktuell
    • Berichte
    • Meldungen
    • Termine
    • Aus den Gemeinden
    • Jahresberichte
    • Downloads
    • Kampagnen
  • Kirche
    • Leitung
    • Verwaltung
    • Gremien
    • Finanzen
    • Fortbildung
    • Soziales
    • Geschichte
  • Glaube
    • Katechismus
    • Bekenntnis
    • Apostelamt
    • Sakramente
    • Segnungen
    • Gottesdienst
    • Seelsorge
    • Ökumene
  • Gemeinschaft
    • Kinder
    • Jugendliche
    • Erwachsene
    • Senioren
    • Gruppen
    • Musik
  • Vor Ort
    • Kirchenbezirke
    • Apostelbereiche
    • Weltweit
    • Einrichtungen
    • Presse
Segensgebet in Gronau 2011

Segensgebet für eingetragene Partnerschaften

 

Dortmund. In Deutschland können gleichgeschlechtliche Paare seit 2001 eine Lebenspartnerschaft eingehen. Diese wird vor einem Standesbeamten geschlossen. In der Neuapostolischen Kirche ist es nun auch möglich, mit einem Seelsorger Gott um den Segen zu dieser Partnerschaft auf Lebenszeit zu bitten. Dazu wurde in Nordrhein-Westfalen im Auftrag der internationalen Kirche eine Richtlinie erarbeitet, der nun auch Stammapostel Wilhelm Leber für den westeuropäischen Raum zugestimmt hat.

Mit der Gründung einer Lebenspartnerschaft treten die Partner in ein besonderes Fürsorge- und Treueverhältnis, welches sich auch auf das Unterhalts- und Erbrecht auswirkt. Nach dem Statistischen Bundesamt gaben 2010 in Deutschland 63.000 Paare an, als gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zusammenzuleben. Von diesen hatten 37 Prozent eine Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz geschlossen.

Richtlinie "Segensgebet für eingetragene Partnerschaften"

Neuapostolische Christen, die in eine eingetragene Lebenspartnerschaft eintreten, können ihren zuständigen Amtsträger seit einiger Zeit um ein Segensgebet bitten. Die Richtlinie "Segensgebet für eingetragene Partnerschaften" legt dabei die Eckpunkte fest. In den NAK NRW Informationen (NNI) Ausgabe 1. Quartal 2012 (erscheint Anfang Januar 2012)  informiert Bezirksapostel Armin Brinkmann über die neue Regelung.

Grundlage für ein Segensgebet ist, dass die Eintragung der Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt vollzogen wurde. Zudem muss mindestens einer der Partner neuapostolisch sein. Das Segensgebet findet immer außerhalb eines Gottesdienstes statt. In der Regel wird es in der Wohnung der Partner gesprochen. In begründeten Fällen können auch Räumlichkeiten in neuapostolischen Kirchen genutzt werden. Verwandte und Gäste sind eingeladen, dem Gebet beizuwohnen.

Ablauf und Inhalt

Da die Zusammenkunft zum Segensgebet kein Gottesdienst ist, erfolgt keine Umrahmung mit Eingangs- und Schlussgebet. Nach der Begrüßung durch den Seelsorger spricht dieser einleitende Worte, bevor gemeinsam das Gebet gesprochen wird.

Ausdrücklich ist festgelegt, dass das Gebet nicht trinitarisch beginnt und keine Handauflegung erfolgt. Auch werden die Lebenspartner nicht um ein Ja-Wort gebeten.

Unterschied zum Ehesegen

Das Segensgebet unterscheidet sich somit vom klassischen Trausegen. Und die Richtlinie stellt klar, dass eine Lebenspartnerschaft keine von der Heiligen Schrift empfohlene Form der Lebensgemeinschaft ist.

"Die Neuapostolische Kirche sieht Homosexualität in Übereinstimmung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen grundsätzlich als Orientierung an, auf die der Einzelne keinen Einfluss hat", heißt es dazu in der Richtlinie. Die Orientierung habe sowohl soziologisch-kulturelle als auch biologisch-genetische Ursachen.

Auftrag als Vorsitzender der Arbeitsgruppe "EFK"

Den Auftrag für die Erarbeitung einer Richtlinie erhielt Bezirksapostel Armin Brinkmann bereits 2009 als Mitglied der Arbeitsgruppe "Ehe, Familie und Konkubinat" der Neuapostolischen Kirche International. Das Papier soll Abläufe standardisieren und eine Hilfestellung für die Seelsorger in den Gemeinden sein.

In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Segensgebete für homosexuelle Paare gesprochen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise im größeren Rahmen 2009 im Bezirk Velbert (die Regenbogen-NAK berichtete).

Segensgebet in Gronau 2011

23. Dezember 2011
Text: Frank Schuldt
Fotos: Privat

 Via Facebook teilen
 Via WhatsApp teilen
 Via E-Mail teilen
PDF-Version

Top Links

  • Segensgebet in Mettmann (www.regenbogen-nak.org)

Externe Links

  • Segensgebet in Mettmann (www.regenbogen-nak.org)

Interne Links

  • Aktuelles / NAK NRW Informationen
Segensgebet in Gronau 2011
Segensgebet in Mettmann (2009)
Segensgebet für eingetragene Partnerschaften
 

Mehr zum Thema

22. Januar 2020

Studientag: Annäherungen – Evangelisch und neuapostolisch in Westfalen

Jahresbericht 2017

7. Dezember 2018

Doppelter Jahresbericht für 2017 veröffentlicht

18. Oktober 2018

JSO gibt Konzert vor der Konzertreise nach Südafrika

29. August 2018

Kinder musizieren für guten Zweck

23. August 2018

Gesucht werden: Schaukasten-Gesichter 2019

Anstehen zum Mittagessen

25. Juli 2018

Statistische Daten 2017 für Nordrhein-Westfalen

1. Februar 2018

Gesetz- und Verordnungsblatt informiert über Zusammenschluss

Weihnachtsfeier in der Kirchenverwaltung

20. Dezember 2017

Rückblick auf 66 Jahre Gebietskirche Nordrhein-Westfalen

  •  facebook
  •  Youtube
  •  Instagram
  •  RSS

Informationsplattform ELIAS
Fortbildungsportal
Abteilung Kirchenmusik

Kontakt und Ansprechpartner
Kirchenbezirke

Neuapostolische Kirche International
Neuapostolische Kirche Portugal
Neuapostolische Kirche Niederlande
Neuapostolische Kirche Litauen
Neuapostolische Kirche Luxemburg
Neuapostolische Kirche Belgien
Neuapostolische Kirche Griechenland
Neuapostolische Kirche Frankreich
Weitere Gebietskirchen

Neuapostolische Kirche in Deutschland
Neuapostolische Kirche Nord- und Ostdeutschland
Neuapostolische Kirche Süddeutschland

Nachrichten weltweit – nac.today

Datenschutzeinstellungen
Impressum
Datenschutz

© 2026 Neuapostolische Kirche Westdeutschland K.d.ö.R.

Datenschutzeinstellungen

Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.

Einstellungen/Ablehnen

Datenschutzeinstellungen

Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.

Einstellungen

Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

Alle ablehnen Auswahl speichern