Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
NRW/Dortmund. Die Leiter der Kirchenbezirke aus Nordrhein-Westfalen sowie die Apostel und Bischöfe waren am 18. Dezember zu einer zweiten Landesversammlung des Jahres nach Dortmund eingeladen. Auf der Tagesordnung stand die kircheninterne Aufarbeitung des Kapitalanlagebetrugs. Zudem ging es um ein erstes Feedback zu den Bezirksbudgets, die zum Jahresanfang eingeführt wurden.
Die zweite Landesversammlung war notwendig geworden, weil der Landesvorstand vor dem Antrag auf Entlastung zunächst den Kapitalanlagebetrug (wir berichteten) aufarbeiten lassen wollte. Bereits auf der ersten Landesversammlung im Juni 2012 hatte die Kirchenleitung die Bezirksämter ausführlich über Hintergründe und Abläufe des Betrugs informiert, dem im Dezember 2007 die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen zum Opfer fiel. Inzwischen sind die Beteiligten in zwei Strafverfahren in England zu hohen mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden (wir berichteten).
Information über Beschluss des Vorstands
Apostel Rainer Storck stellte der Landesversammlung einen Beschluss des Landesvorstands vor, den dieser im November mehrheitlich getroffen hatte. Die Apostel und Bischöfe hatten im Landesvorstand entschieden, alle zivilrechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die im strafrechtlichen Sinn Beteiligten am Kapitalanlagebetrug und den Geldwäschehandlungen auszuschöpfen.
Gleichzeitig wurde nach intensiver Prüfung der Gesamtumstände der Kapitalanlage vom Dezember 2007 beschlossen, auf Schadenersatzansprüche gegen Mitglieder der Kirche zu verzichten. Grundlage für diese Entscheidung waren die Rechtsgutachten zur Verantwortung des Landesvorstands sowie der handelnden Personen.
Seitens des Landesvorstands war das bestehende Prozessrisiko zu berücksichtigen sowie die Frage, ob es im Interesse der Kirche liegen könnte, einen zivilrechtlichen Prozess gegen verdiente und langjährige Kirchenmitglieder mit ungewissem Erfolg und hohem Kostenrisiko zu führen. Entscheidend waren unter anderem die handlungsleitenden uneigennützigen Motive der kirchlichen Entscheidungsträger und die hohe Professionalität und kriminelle Energie der Betrüger.
Mehrheitliche Zustimmung
In der anschließenden geheimen Abstimmung nahm die Landesversammlung diese Entscheidung des Landesvorstands zur Kenntnis. Für den Antrag stimmten 35 der 42 Mitglieder bei drei Gegenstimmen und vier Enthaltungen. Mit der mehrheitlichen Zustimmung betrachtet die Landesversammlung die kircheninterne Aufarbeitung des Kapitalanlagetrugs als abgeschlossen.
Dies dokumentierten die Bezirksleiter auch bei der anschließenden Entlastung des Landesvorstands, bei der die Apostel und Bischöfe als Mitglieder des Vorstands nicht abstimmten: 22 der 28 anwesenden Mitglieder der Landesversammlung votierten für die Entlastung bei drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen.
Bezirksapostel Armin Brinkmann bedankte sich als Vorsitzender des Landesvorstands im Anschluss ausdrücklich bei allen für das Votum. Zudem nahm er Hinweise aus dem Kreis der Landesversammlung auf und regte an, dass eine Projektgruppe aus Vertretern des Landesvorstands, der Bezirksvorsteher und der Verwaltungsleitung eine Geschäftsordnung für die Landesversammlung erarbeiten solle – wie es diese seit Ende 2011 auch für den Landesvorstand gibt.
Positives Feedback für Bezirksbudgets
Bezirksevangelist Eberhard Dodt, Leiter der Kirchenverwaltung, referierte im Anschluss über die Bezirksbudgets und deren Nutzung für Veranstaltungen, die Gemeinschaftspflege sowie die Kirchenreinigung. Seit Anfang 2012 verfügen die Bezirksvorsteher über verschiedene Budgets, die sie eigenständig verwenden und für Aktivitäten sowie die Pflege der Liegenschaften einsetzen können, wenn Bedarf besteht.
Der Verwaltungsleiter zog ein positives Fazit: Der Budgetrahmen sei nach aktuellem Stand ausreichend und werde zunächst so beibehalten. Gleichzeitig regte er dezentrale Lösungen in den Bezirken an, wenn es um die externe Vergaben von Winterdienst oder Kirchenreinigung gehe. Aus einigen Gemeinden gebe es zudem zweckgebundene Spenden für die Liegenschaftspflege.
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