
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Dortmund. Seit einigen Jahren berät ein Anlagegremium die Kirchenleitung in Fragen der Vermögensverwaltung. Die Gruppe besteht derzeit aus vier externen Finanzexperten, zwei Vertretern des Landesvorstands sowie zwei Mitarbeitern der Kirchenverwaltung. Allein 2013 tagte das Gremium bislang drei Mal.
Die Einrichtung eines Anlagegremiums geht zurück auf die vom Landesvorstand verabschiedete Richtlinie für die Vermögensverwaltung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen. Aufgaben der Gruppe sind die Vorbereitung der strategischen Entscheidungen des Landesvorstands, die Beratung der Kirchengremien zur Themen der Vermögensanlage sowie die kritische Begleitung der Vermögensverwaltung und der Risikostrategie der Gebietskirche.
Sechs Sitzungen in 2012
Die Richtlinie verlangt vom Anlagegremium eine Sitzung pro Jahr. Tatsächlich tagten die Mitglieder des Anlagegremiums im Jahr 2012 sechs Mal. Am Montag, 26. August 2013 fand die dritte Sitzung des laufenden Jahres statt.
Mitglieder sind seit 2012 neben Michael Eberle und Ralf Flore als Vertreter des Landesvorstands mehrere externe Fachleute mit einschlägiger beruflicher Qualifikation: Martin Gehrke (Wirtschaftsprüfer), Frank Lange (Rechtsanwalt, Geschäftsführer eines Versorgungswerks), Volker Lüdemann (Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Prozessmanagement) sowie Volker Schmidt (Vorruhestand, vormals institutionelles Anlagegeschäft bei einer Großbank).
Hinzu kommt Artur Krause, der seit 2012 als Anlagebeauftragter der Kirchenverwaltung tätig ist. Eberhard Dodt nimmt als Berichterstatter der Kirchenverwaltung ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil.
Bestandsaufnahme und Wertung
Das Jahr 2012 begann für das Kapitalanlagegremium mit einer Bestandsaufnahme und einer Wertung der möglichen Risiken der Gebietskirche. Im Jahresbericht des Anlagegremiums 2012, den die Gruppe für den Landesvorstand vorbereitet hat, bewerteten die Mitglieder die Vermögensentwicklung der im Jahr 2012 bestehenden Kapitalanlagen der Gebietskirche als zufriedenstellend. Zudem waren keine Besonderheiten in der Vermögensentwicklung oder bei den eingegangenen Risiken aufzuzeigen. Gleichwohl wurde die Frage nach dem Umgang mit den dauerhaft niedrigen Zinsen als eine der wichtigsten Herausforderungen der kommenden Jahre benannt.
Die Mitglieder des Anlagegremiums behandelten in ihren Sitzungen darüber hinaus grundlegende organisatorische Themen wie die inhaltliche Umsetzung der Richtlinie für die Vermögensverwaltung sowie Vereinbarungen zu Kompetenzen und Abläufen – insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Kirchenverwaltung und dem Landesvorstand.
Transparenz und Nachhaltigkeit
Ein Thema zudem: die Erarbeitung von verbindlichen Compliance-Regelungen, die die Transparenz und Nachhaltigkeit der Arbeit des Gremiums sicherstellen und Überwachungsstandards und Berichtspflichten festschreiben. So wurden beispielsweise Regelungen zur persönlichen und fachlichen Eignung der Mitglieder des Anlagegremiums getroffen und ein interner Dokumentationsstandard erarbeitet.
So wird sichergestellt, dass interne und externe Regeln eingehalten werden und wesentliche Vorgänge schriftlich dokumentiert und nachvollziehbar sind. Diese Standards werden wiederum im Rahmen der Jahresabschlussprüfung vom Wirtschaftsprüfer überwacht.
Bericht 2013 in Arbeit
Im Jahr 2013 waren vermehrt Fragen der operativen Kapitalanlage Gegenstand der Diskussionen: Auch wenn die umfangreiche Bautätigkeit der Gebietskirche zu einem Nettomittelabfluss führte und somit keine Entscheidungen über neue Kapitalanlagen zu begleiten waren, erarbeitete das Gremium beispielsweise Vorschläge, aus welchen Vermögensteilen Liquidität entnommen werden konnte.
Daneben wurden die Strategien und Umsatztätigkeiten der von der Gebietskirche beauftragten Vermögensverwalter durchleuchtet. Ein ausführlicher Bericht für das laufende Jahr wird Anfang 2014 dem Landesvorstand vorgelegt. Eine Zusammenfassung soll künftig im Jahresbericht der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden.
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