
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Oberhausen/Dortmund. Die Landesversammlung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen fand in diesem Jahr im Veranstaltungssaal der Guten Hoffnung in Oberhausen-Sterkrade statt. Am 5. Juni 2012 waren neben den verantwortlichen und stimmberechtigten Bezirksvorstehern auch die stellvertretenden Bezirksleiter mit eingeladen. Neben den Finanzzahlen und dem Jahresabschluss war ein Thema des Abends der Kapitalanlagebetrug.
Mindestens einmal im Jahr tritt laut Verfassung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen K.d.ö.R. die Landesversammlung zusammen. Das Gremium entscheidet dabei unter anderem über den Jahresabschluss auf Grundlage des Berichts der Wirtschaftsprüfer. Mitglieder der Landesversammlung sind die Bezirksvorsteher aus dem Gebiet der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen sowie die Mitglieder des Landesvorstands, bestehend aus dem Bezirksapostel und allen Aposteln und Bischöfen der Gebietskirche.
Jahresbericht mit ausführlichen Finanzzahlen
Bereits im Vorfeld der Landesversammlung hatte die Kirchenleitung die Bezirksvorsteher über die Finanzausgaben des Vorjahres informiert. Zum zweiten Mal hatte sie dazu einen Jahresbericht erstellen lassen.
Bei der Landesversammlung stellte Artur Krause, Leiter der Finanzabteilung der Kirchenverwaltung, die Finanzzahlen des Jahres 2011 vor und beantwortete die Fragen der Bezirksvorsteher. Die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen verzeichnete im Jahr 2011 Einnahmen von insgesamt 25,2 Millionen Euro. An Ausgaben fielen rund 37,8 Millionen Euro an. Damit ergibt sich ein Fehlbetrag von rund 12,5 Millionen Euro.
Hohe Investitionen in Bau und soziale Projekte
Gründe für die hohen Ausgaben sind zum einen der einmalige Projektaufwand für den Bau von „Gute Hoffnung“ in Oberhausen-Sterkrade mit rund 9 Millionen Euro und zum anderen die erhöhten Investitionen für fusionsbedingte Baumaßnahmen. So gab die Kirche für die Bautätigkeit mit 8,7 Millionen Euro etwa 2,4 Millionen Euro mehr aus als im Vorjahr.
Die Investitionen für Sonderprojekte, wie das soziale Projekt in Oberhausen und fusionsbedingte Baumaßnahmen, werden aus den Rücklagen der Kirche finanziert. Mit dem Kirchenvermögen erreichte die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen trotz der wirtschaftlich schwierigen Entwicklung im letzten Jahr einen durchschnittlichen Ertrag von rund 1,2 Prozent. Eine detaillierte Übersicht der Finanzen enthält der „Jahresbericht 2011“, der in den nächsten Wochen veröffentlicht wird.
Jahresabschluss einstimmig genehmigt
Einstimmig beschloss die Landesversammlung nach der Darstellung der Daten den Jahresabschluss für das Jahr 2011 und bestellte den Wirtschaftsprüfer für das laufende Jahr.
Zudem entschied die Landesversammlung über einen Vorschlag aus ihrer Mitte: Künftig soll ein Ausschuss aus fachlich versierten Bezirksvorstehern vor einer Landesversammlung den Bericht der Wirtschaftsprüfer analysieren und gegebenenfalls offene Fragen direkt mit dem Prüfungsinstitut klären. Als Mitglieder des Ausschusses wurden die Bezirksältesten Martin Gehrke (Bielefeld), Ulrich Frost (Ennepe-Ruhr) und Martin Hoyer (Essen) vorgeschlagen.
Information über Kapitalanlagebetrug
Letztes Thema in der Landesversammlung war der Kapitalanlagebetrug. Bischof Manfred Bruns informierte im Auftrag der Kirchenleitung über die Hintergründe und Abläufe des Betrugs, dem die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen im Dezember 2007 zum Opfer fiel.
Damals wurde der Kirche die Möglichkeit angeboten, nichtrückzahlbare Fördermittel zu erhalten. Damit wollte die Kirchenleitung die sozialen Projekte und Aktivitäten der Kirche stärken, wurde jedoch um 10 Millionen Euro betrogen. Einige Täter wurden in der letzten Woche in England zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt (wir berichteten).
Gutachten in Arbeit
Zudem informierte der Landesvorstand, dass er ein Gutachten bei einem unabhängigen Institut in Auftrag gegeben hat, welches die Kapitalanlagen der Kirche und Abläufe bei Kapitalanlageentscheidungen prüft. Parallel läuft die rechtliche Aufarbeitung des Kapitalanlagebetrugs. Dazu hat die Kirchenleitung im Frühjahr ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die zivilrechtlichen Aspekte und Rechtsverpflichtungen der Kirchen- und Körperschaftsorgane untersucht.
Die Entlastung des Landesvorstands wurde auf Vorschlag der Kirchenleitung verschoben, bis beide Gutachten der Landesversammlung vorliegen. Dann soll auf einer weiteren Landesversammlung über die Entlastung des Landesvorstands entschieden werden.
Die Kirche im Jahr 2030
Zu Beginn der Landesversammlung hatte Eberhard Dodt, Leiter der Kirchenverwaltung in Dortmund, einen Blick in die Zukunft auf den administrativen Teil der Kirche im Jahr 2030 getan. Hintergrund sind aktuelle Überlegungen der internationalen Kirchenleitung und aller Gebietskirchen über die Planungen für die nächsten Jahrzehnte. Dabei ging es insbesondere um die Bereiche Mitgliederentwicklung, Finanzen und Instandhaltung der Kirchengebäude. Besonders im letzten Bereich zeigen die Prognosen stark wachsende Ausgaben in den nächsten Jahrzehnten.
Fazit von Verwaltungsleiter Dodt: „Wir müssen bereits heute langfristig denken und bei allen Planungen auch die Entwicklung bis zum Jahr 2030 berücksichtigen.“
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