
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
NRW/Dortmund. Kurzfristig kam am 1. Dezember 2017 die Landesversammlung zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stand die Beratung über eine modifizierte Variante des im November gefassten Beschlusses zur Fusion mit der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland.
Am 9. November 2017 hatte die Landesversammlung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen dem Beschlussvorschlag zugestimmt, sich zum Jahreswechsel mit der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland zusammenzuschließen. Am 11. November 2017 stimmte auch die Landesversammlung in Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland der Fusion zu.
Neue Bewertung der steuerlichen Folgen
Angesichts einer aktuellen Entscheidung eines Finanzgerichts hielten es die steuerlichen Berater der Kirchenleitungen nun jedoch für ratsam, eine Modifizierung des im November 2017 gefassten, aber noch nicht wirksam gewordenen Beschlusses vorzunehmen.
Hintergrund: Durch die geänderte Bewertung der steuerlichen Folgen des Zusammenschlusses hätte ein Risiko bestanden, dass bei der Übertragung nicht kirchlich genutzter und zum Verkauf vorbereiteter Kirchengebäude der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen auf die Neuapostolische Kirche Westdeutschland Grunderwerbsteuern anfallen könnten, obwohl sich an den objektiven Besitzverhältnissen nichts ändere. „Um dieses Risiko zu vermeiden, erscheint es sinnvoll und sicherer, den Zusammenschluss in modifizierter Form zu vollziehen“, erläuterte Bezirksapostel Rainer Storck den Bezirksvorstehern bei der Landesversammlung.
Keine Änderung im Ergebnis
Während bislang vorgesehen war, dass sich die beiden Gebietskirchen zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland zusammenschließen, sieht der modifizierte Beschluss vor, dass die Neuapostolische Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland auf die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen übergeht und diese dann ihren Namen in Neuapostolische Kirche Westdeutschland ändert.
Am Ergebnis ändere sich nichts, erklärte der Bezirksapostel: Auch der modifizierte Beschluss führt im Ergebnis dazu, dass sich die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen und die Neuapostolische Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland zusammenschließen.
Einstimmige Entscheidung
Nach kurzer Erörterung hob die Landesversammlung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen den Beschluss vom 9. November auf. Zudem stimmten die Mitglieder einstimmig für den neuen Beschlussvorschlag.
Bezirksapostel Rainer Storck dankte den Mitgliedern der Landesversammlung herzlich für Ihr Vertrauen und die Geduld. Der Mehraufwand für die Mitglieder der Landesversammlung sei angesichts der möglichen Höhe der Steuerforderung notwendig gewesen.
Enge Abstimmung der Kirchenleitungen
Das neue Verfahren war mit der Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland abgestimmt. Dort wurde am 10. Dezember 2017 ebenfalls eine außerordentliche Landesversammlung einberufen, um über den modifizierten Fusionsbeschluss zu entscheiden. Auch dieses Gremium stimmte dem neuen Beschlussvorschlag für den Zusammenschluss der beiden Gebietskirchen einstimmig zu.
Nach der gegenseitigen Mitteilung der Beschlüsse durch die Bezirksapostel steht nur noch die Zustimmung des Stammapostels aus, damit der Zusammenschluss wie geplant zum Jahreswechsel vollzogen werden kann.
Beschluss über den Zusammenschluss
Der neue Beschluss der Landesversammlung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen vom 1. Dezember 2017 im Wortlaut:
1. Die Landesversammlung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen beschließt auf der Grundlage der im Entwurf vorliegenden Verfassung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland, die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018, 0:00 Uhr, mit der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – mit Sitz in Dortmund zusammenzuschließen („Zusammenschluss“).
2. Der Beschluss über den Zusammenschluss wird unter der Bedingung der entsprechenden Beschlussfassung durch die Landesversammlung der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland und der schriftlichen Mitteilung dieses Beschlusses durch den Bezirksapostel der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland an den Bezirksapostel der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen bis zum 15. Dezember 2017 gefasst.
3. Mit der Wirksamkeit des Zusammenschlusses geht das gesamte Vermögen der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland (übertragende Körperschaft des öffentlichen Rechts) einschließlich aller Rechte und Pflichten sowie aller Arbeitsverhältnisse im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen (übernehmende Körperschaft des öffentlichen Rechts) über. Der Name der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen wird in „Neuapostolische Kirche Westdeutschland“ – Körperschaft des öffentlichen Rechts – geändert.
4. Der Landesvorstand wird von der Landesversammlung beauftragt und bevollmächtigt, in Abstimmung mit dem Bezirksapostel alle für den Zusammenschluss zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – notwendigen Schritte und Rechtshandlungen vorzunehmen.
5. Ab der Wirksamkeit des Zusammenschlusses bis zur Verabschiedung der Verfassung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland durch die neu konstituierte Landesversammlung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland soll der vorliegende Entwurf dieser Verfassung gelten.
Einstimmig verabschiedete die außerordentliche Landesversammlung am 2. Dezember 2017 den neuen Beschlussvorschlag
12. Dezember 2017
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Frank Schuldt
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