
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
NRW/Oberhausen. Neben dem Beschluss über die Fusion mit der Neuapostolischen Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland ging es auf der zweiten Landesversammlung des Jahres auch um seelsorgerische und administrative Themen. So stellte Bezirksapostel Rainer Storck die Leitlinie zur Kirchenstrategie vor und informierte über die Beschlüsse zum Amtsverständnis.
Die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen wurde am 24. April 1951 gegründet. Seitdem fanden mehrmals im Jahr Tagungen der Organe statt, darunter auch der Landesversammlung. Zu dieser zählen die Bezirksvorsteher sowie die Apostel und Bischöfe. Angesichts des anstehenden Zusammenschlusses zur Neuapostolischen Kirche Westdeutschland tagte die Landesversammlung am 9. November 2017 zum letzten Mal.
Ausarbeitungen zur Kirchenstrategie
Die Kirchenstrategie 2030 der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen umfasst elf Handlungsfelder. Einen Entwurf hatte Bezirksapostel Rainer Storck bereits bei der Bezirksämterversammlung Anfang 2017 vorgestellt. Nun präsentierte er den Bezirksvorstehern die Zielsetzungen zu den Handlungsfeldern sowie bereits konkrete erarbeitete Maßnahmen.
Ausarbeitungen liegen bereits zu den Handlungsfeldern Kirchenbau und „Finanzen“ vor. Bezirksapostel Storck hatte die „kirchenstrategische Standortplanung“ im April 2016 bei einem Informationsabend präsentiert. Neu entwickelt wurde eine Leitlinie zur Umsetzung der Mission (Handlungsfeld „Gemeindeentwicklung“) sowie eine Empfehlung zur Delegation von Aufgaben für die Bezirks- und Gemeindevorsteher (Handlungsfelder „Gemeindeführung“ und „Seelsorge“). Konzipiert wurde auch eine Richtlinie zur Unterstützung sozialer Projekte, welches auch ein eigenständiges Handlungsfeld darstellt.
Leitlinie zur Umsetzung der Mission
Die Gemeindevorsteher und Bezirksämter sind Zielgruppen des neu erarbeiteten Leitfadens „Umsetzung der Mission der Neuapostolischen Kirche“. Bezirksapostel Storck betonte bei der Vorstellung die Bedeutung der Mission für die Kirche: „Auch wenn wir vielleicht weniger Zeit für die Umsetzung haben oder das Gefühl entsteht, es lohne sich nicht: Die Mission ist unser Kernauftrag als Christen, sie zählt zu unseren strategischen Zielen.“
Die Leitlinie steht als Unterstützungsangebot für die Führungsverantwortlichen in der Gemeinde und im Bezirk zur Verfügung. Sie gibt beispielsweise Anregungen zur Steigerung der Gemeindeattraktivität oder zur Kontaktpflege zu inaktiven Kirchenmitgliedern. Zudem betont sie den Schwerpunkt der kirchlichen Tätigkeit: Die Durchführung ansprechend gestalteter Gottesdienste sowie die individuelle Seelsorge.
„Delegation kirchlicher Aufgaben“
Im Rahmen der Kirchenstrategie verfolgt die Kirchenleitung das Ziel, die Möglichkeiten auszuschöpfen, nicht an ein Amt oder eine Beauftragung gebundene Aufgaben innerhalb der drei kirchlichen Führungsebenen Gemeinde, Bezirk und Kirchenleitung zu delegieren. Einerseits sollen hierdurch den Amtsträgern die zeitlichen Freiräume für die Vorbereitung der Gottesdienste und ihre seelsorgerischen Aufgaben geschaffen werden, andererseits sollen die Möglichkeiten zur Mitarbeit für die Glaubensgeschwister ausgeweitet werden.
Der Entwurf ist als Empfehlung für die Bezirks- und Gemeindevorsteher gedacht und enthält unter anderem eine Liste von Aufgaben, die nicht an ein Amt oder an eine Beauftragung als Gemeinde- oder Bezirksvorsteher gebunden sind durchgeführt werden können. Diese sollten möglichst an fachkompetente Gemeindemitglieder delegiert werden.
Amtsträgerbefragung
Bischof Manfred Bruns stellte den Bezirksältesten die Ergebnisse der im März 2017 durchgeführten Befragung der Amtsträger in Nordrhein-Westfalen vor. 35 Prozent der Diakone und priesterlichen Amtsträger hatten sich daran beteiligt und unter anderem ihre zeitlichen Ressourcen bewertet. Die Ergebnisse sollen im Februar 2018 im Monatsrundschreiben veröffentlicht werden.
Im Rahmen der Befragung konnten die Amtsträger der Kirchenleitung auch konkrete Anregungen geben und Vorschläge machen. Diese wurden inzwischen von den Aposteln und Bischöfen besprochen und teilweise in konkrete Maßnahmen und Hinweise umgesetzt. So soll 2018 nach der Zusammenlegung auch nochmal über die Gottesdienstzeiten gesprochen werden.
Das überarbeitete Amtsverständnis
Bezüglich des vom Stammapostel im Gottesdienst für Amtsträger vorgestellten Amtsverständnisses beziehungsweise der Amtshierarchie bei Gottesdiensteinteilungen bat Bezirksapostel Storck noch um Geduld: „Ich möchte die Zusammenlegung abwarten und dann die konkrete Umsetzung mit allen Aposteln beraten, um sinnvolle Regelungen auszuarbeiten.“
Wichtig ist dem Kirchenleiter derzeit, weiteres Material für Gespräche über das Amtsverständnis zur Verfügung zu stellen. Bis Anfang 2018 sollen hierzu Präsentationen für Vorsteherversammlungen und Besprechungen in den Gemeinden zur Verfügung stehen.
Gemeindesonntag ab 2018
Zum Abschluss warb Bezirksapostel Storck für den neu eingeführten Gemeindesonntag an jedem ersten Sonntag im Monat. Dieser soll der Stärkung des Gemeindelebens dienen und wird 2018 eingeführt. Organisatorisch sollen an diesem Tag keine weiteren Veranstaltungen stattfinden, damit möglichst alle Gemeindemitglieder und Amtsträger in ihrer Gemeinde gemeinsam den Gottesdienst erleben können.
Vorsonntagsschule und Sonntagsschule können dabei parallel zum Gottesdienst stattfinden und erforderlichenfalls auch mit einer Nachbargemeinde durchgeführt werden.
14. November 2017
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Frank Schuldt
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