
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland/Herne. Mit Aspekten zur Kirchenstrategie im Hinblick auf die Kirche im Jahr 2030 beschäftigten sich die Leiter der rund 500 Gemeinden und 41 Bezirke der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland am Nachmittag des Vorstehertags 2019. Bereits am Vormittag hatte Bezirksapostel Rainer Storck den Vorstehertag mit einem Gottesdienst eröffnet.
Der Bezirksapostel informierte seine Mitarbeiter in den Bezirken und Gemeinden in einem Vortrag über einige Positionen der Leitlinie zur Kirchenstrategie, die von der Kirchenleitung erarbeitet und durch den Landesvorstand Westdeutschland Anfang 2019 verabschiedet wurde. Außerdem nahm er Stellung zu Fragen aus dem Kreis der Gemeinde- und Bezirksleiter.
Vision und Mission
Die Kirchenstrategie der Kirchenleitung solle langfristig die Umsetzung der Vision und Mission der Neuapostolischen Kirche, wie sie im Katechismus genannt ist, auch für die Neuapostolische Kirche Westdeutschland gewährleisten, so beschrieb Bezirksapostel Storck den großen Rahmen. Es gelte, Gemeinden zu stärken, Seelsorge zu stärken und die Zukunft zu gestalten.
Insgesamt elf Handlungsfelder betrachte das Strategiepapier. Zu jedem Handlungsfeld seien Entwicklungsprognosen mit kirchlich beeinflussbaren und kirchlich nicht beeinflussbaren Faktoren erstellt und jeweils angestrebte Ziele formuliert worden, erläuterte der Bezirksapostel die Struktur. Zur Erreichung der Ziele seien Maßnahmen und Konzepte mit Bezug zu den kirchlich beeinflussbaren Faktoren entwickelt oder vorhandene Konzepte entsprechend angepasst worden.
Handlungsfelder Seelsorge und Gemeindeführung
Auf einige der elf Handlungsfelder der Kirchenstrategie mit besonders starkem Bezug zu der Tätigkeit der Gemeindevorsteher ging der Bezirksapostel in seinem Vortrag näher ein. Dazu zählten die Handlungsfelder Seelsorge, Gemeindeführung, Gemeindeentwicklung und Bezirksentwicklung.
„Schwerpunkt der Arbeit in der Gemeinde ist die Seelsorge“, räumte der Bezirksapostel diesem Handlungsfeld eine hohe Priorität ein. Allerdings könne der Gemeindevorsteher in der Regel nicht selbst alle Gemeindemitglieder regelmäßig besuchen. „Das ist auch nicht erforderlich, sondern Aufgabe der Priester und Diakone“, so Bezirksapostel Storck.
Neben den besonderen Fällen, die die Seelsorge durch den Gemeindevorsteher erforderten, sei auch die Seelsorge in Trauerfällen eine Aufgabe für den Gemeindevorsteher. Er müsse aber nicht jede Trauerfeier in seiner Gemeinde selbst durchführen.
Bei dem Handlungsfeld Gemeindeführung gehe es vorwiegend um die Anwendung eines zeitgemäßen kooperativen Führungsstils und um die Förderung und Unterstützung der Amtsträger sowie der Schwestern und Brüder bei ihren vielfältigen Diensten in der Gemeinde. Für Amtsträger mit Leitungsfunktion stünden entsprechenden Fortbildungsangebote zum Ausbau ihrer Führungskompetenz zur Verfügung.
Der Bezirksapostel warb dafür, möglichst vielen Gemeindemitgliedern die Möglichkeiten der Mitarbeit und Mitgestaltung einzuräumen. Die Mitwirkung von Glaubensschwestern solle insbesondere in der Musik, den kirchlichen Unterrichten und der speziellen Dienste, wie zum Beispiel der der Trauerbegleitung ausgeschöpft werden.
Handlungsfeld Gemeindeentwicklung
„Zum Handlungsfeld Gemeindeentwicklung zählen alle Maßnahmen, die die Gottesdienste in der Gemeinde attraktiv machen und die Bindung der Gemeindemitglieder an die Gemeinde stärken,“ fasste der Bezirksapostel seine Ausführungen zu diesem Thema zusammen. Das helfe, die Gefahr der inneren Migration zur Passivität zu reduzieren und distanzierte Gemeindemitglieder in die Aktivität zurückzugewinnen.
Ein wesentlicher Aspekt sei auch die Förderung der glaubensbezogenen Kommunikation, um die Gemeindemitglieder zu unterstützen, auch außerhalb der Gemeinde über den neuapostolischen Glauben zu sprechen.
Kirchenstrategische Standortplanung
Zum Thema Gemeindeentwicklung müsse ebenso die kirchenstrategische Standortplanung berücksichtigt werden. Dieser Teil der Kirchenstrategie sei oft schwierig und unangenehm und könne in den Gemeinden durchaus als belastend empfunden werden, räumte der Bezirksapostel ein. Die Standortplanung sei allerdings für die Baukostenplanung unumgänglich und alternativlos.
Die Einschätzung als langfristig nicht bestandssicheres Kirchengebäude ziehe aber nicht zwangsläufig die Aufgabe des Gemeindestandortes nach sich. Notwendig werdende Gemeindezusammenlegungen würden im Rahmen eines festgelegten Prozesses in enger Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden durchgeführt.
Handlungsfeld Bezirksentwicklung
Veränderungen in der Gemeindelandschaft führten langfristig, gemessen an der Anzahl der Gemeinden, zu kleiner werdenden Bezirken. Die hierzu vorgenommenen kirchenstrategischen Überlegungen sähen aber keine neuerliche gebietskirchenweite Bezirksstrukturreform vor. Bei Bedarf sei es vorgesehen, benachbarte Bezirke zusammenzulegen, wobei nach Möglichkeit das Ausgliedern einzelner Gemeinden vermieden werden solle.
Aus Sicht der Belastbarkeit für ehrenamtlich tätige Bezirksvorsteher seien Bezirke mit sieben bis zwölf Gemeinden ideal und gäben grundsätzlich keinen Anlass für Veränderungen.
Bezirksapostel Storck kündigte ein von der Kirchenleitung zu erarbeitendes Konzept zur Bezirksentwicklung an. Geplant sei die Fertigstellung des Gesamtkonzepts mit einem Stufenplan bis Mitte 2020. In der 2. Jahreshälfte 2020 solle es dann den Bezirksvorstehern vorgestellt werden.
Fragen und Antworten
Fast 40 Fragen hatten die Gemeindeleiter im Vorfeld an die Kirchenleitung gerichtet. Strukturiert und nach Themen sortiert nahm der Bezirksapostel Stellung zu Fragen aus den Bereichen Amtsverständnis, Glaubenslehre und Gottesdienst.
Der Unterschied zwischen einem ordiniertem Bischof und einem nach dem neuen Amtsverständnis ernannten Bischof war beispielsweise von Interesse. Der Bezirksapostel machte noch einmal klar, dass sowohl der ordinierte als auch der ernannte Bischof ihren Apostel bei der Seelsorge und Leitung der Gemeinden und Bezirke unterstützen und beide somit eine Helferfunktion haben.
Wie steht es um den Wochengottesdienst?
Auch Fragen zum Wochengottesdienst standen auf der Agenda, wie zum Beispiel die Frage nach der Möglichkeit, gemeindeübergreifende Wochengottesdienste zu feiern. Es sei im Einvernehmen mit dem Bezirksvorsteher und dem zuständigen Apostel möglich, benachbarte Gemeinden zum Gottesdienst zusammenzufassen, wenn dies erforderlich erscheint und dadurch der Gottesdienstbesuch nicht verschlechtert werde, lautete die Antwort.
Es werde allerdings daran festgehalten, mit der Gemeinde auch in der Woche zum Gottesdienst zusammenzukommen. Möglichkeiten von Wortgottesdiensten ohne Feier des Heiligen Abendmahls oder das Feiern von Andachten würden geprüft.
Der Vorstehertag endete mit dem Ausblick auf den Zentralgottesdienst am 22. September 2019, der von Alsdorf (Bezirk Aachen) aus via Satellit auf viele Gemeinden in Westdeutschland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und den betreuten Gebieten in Europa übertragen wird.
Die Gemeinde- und Bezirksvorsteher haben sich zum Nachmittag des Vorstehertags in der Kirche eingefunden
22. September 2019
Text:
Günter Lohsträter
Fotos:
Günter Lohsträter
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