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Überarbeitete Corona-Richtlinien
bieten mehr Möglichkeiten
bei Platzbelegung und Gesang

 

Westdeutschland/Dortmund. Ab sofort können mehr Personen in den Gottesdiensten zusammensitzen. Zudem wird Sologesang gestattet. In einem Rundschreiben informierte Bezirksapostel Rainer Storck am heutigen Sonntag, 2. August 2020, über die neuen Möglichkeiten.

Als im Mai die erste Fassung der Corona-Richtlinie erarbeitet wurde, galten in vielen Bundesländern noch sehr strikte Regelungen, was die Kontakte von Personen aus mehreren Haushalten betraf. Inzwischen haben sich diese Vorgaben flächendeckend gelockert. Darauf reagiert die Kirchenleitung mit einer aktualisierten Version der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz. An den grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsvorgaben ändert sich jedoch nichts.

Lockerungen möglich

Bezirksapostel Rainer Storck schreibt dazu: „Nach und nach gewöhnen wir uns daran, dass die Gottesdienste unter anderen Bedingungen stattfinden als vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht es euch sicher ähnlich wie mir: Ich vermisse den gemeinsamen Gesang, den Handschlag vor und nach dem Gottesdienst und viele andere Dinge.“ Derzeit sei jedoch nicht absehbar, dass sich an den grundsätzlichen Schutzmaßnahmen in unserer Gesellschaft etwas ändern werde.

Trotzdem gebe es seitens der Behörden einige Lockerungen, beispielsweise seien schon länger wieder Treffen mehrerer Personen in der Öffentlichkeit möglich. Unter strengen Auflagen seien auch wieder öffentliche Gesangsdarbietungen gestattet. Diese Änderungen setze die Kirche nun auch in den Corona-Richtlinien um, die ab August 2020 gelten.

Platzbelegung

Künftig können auch Personen aus mehr als einem Haushalt im Gottesdienst oder bei Versammlungen in unseren Kirchen zusammensitzen. Der verpflichtende Mindestabstand entfällt bei Gottesdienstteilnehmern,

  • die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben oder Lebenspartner sind
  • die in gerader Linie verwandt sind (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel)
  • die zum Gottesdienstbesuch eine Fahrgemeinschaft bilden
  • die Kinder zum Gottesdienst begleiten oder
  • die befreundet, verwandt oder verschwägert sind und regelmäßigen privaten Kontakt pflegen.

Bedingung ist selbstverständlich, dass die betreffenden Personen auch zusammensitzen wollen.

Gesang

Auf den Einsatz von Chören wird bis auf Weiteres verzichtet. Solo- oder Ensemblegesang ist zugelassen, wenn maximal vier Sängerinnen und Sänger zum Einsatz kommen und ein Mindestabstand von vier Metern zu den Gottesdienstteilnehmern eingehalten wird.

Auch die Sänger untereinander müssen einen Abstand von drei Metern einhalten. Zudem soll während oder nach dem Gesang eine Zwischenlüftung erfolgen. Die gleichen Regelungen gelten für die Proben der Musikvortragenden in den Kirchen.

Weitere Zusammenkünfte

Bereits im Juni informierte Bezirksapostel Storck darüber, dass angesichts der guten Erfahrungen bei der Durchführung der Gottesdienste auch wieder andere Zusammenkünfte in unseren Kirchen gestattet sind. Somit können nach den Ferien wieder Sonntagsschule und Vorsonntagsschule angeboten werden.

Die Koordinationsgruppe Kinder erarbeitet derzeit ein Merkblatt zur sicheren Durchführung der kirchlichen Unterrichte unter Berücksichtigung der Vorgaben in den Schulen.

Richtlinien haben sich bewährt

Die Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz der Neuapostolischen Kirche habe sich seit Juni bewährt, resümierte der Bezirksapostel in seinem Rundschreiben. Die strengen Regelungen sollen ja verhindern, dass es im Gottesdienst im Falle der Teilnahme von infizierten Personen zu Ansteckungen komme. Und das sei nach aktuellem Kenntnisstand nicht passiert.

Es habe einige wenige Fälle gegeben, bei denen es sich nachträglich herausstellte, dass infizierte Personen am Gottesdienst teilgenommen haben, ohne sich ihrer Infektion bewusst zu sein, berichtet der Bezirksapostel. Es sei dabei jedoch weder zu einer Infektion weiterer Personen gekommen, noch wurde seitens der Gesundheitsämter eine Quarantäne für andere Gottesdienstteilnehmer verhängt.

Vorgaben weiter umsetzen

„Die in den Gemeinden umgesetzten Maßnahmen sorgen also dafür, dass das Risiko einer Infektion bei einem Gottesdienstbesuch nicht höher ist als bei anderen Aktivitäten in der Öffentlichkeit“, schreibt Bezirksapostel Storck. „Deshalb bitte ich darum, die kirchlichen Vorgaben der Kirchenleitung weiterhin exakt umzusetzen.“

Abschließend dankte der Bezirksapostel seinen Glaubensgeschwistern dafür, dass diese die Regelungen wohlwollend unterstützten und in den Gemeinden umsetzten. „Gemeinsam sorgen wir so für einen ausreichenden Infektionsschutz während unserer Gottesdienste und Versammlungen.“

Sonderseite wird aktualisiert

Die aktualisierten Richtlinien sowie weitere Regelungen werden in den kommenden Tagen veröffentlicht. Dann wird auch die Sonderseite zur Corona-Pandemie aktualisiert.

Im Gottesdienst in Dortmund las Bezirksapostel Storck das Rundschreiben selbst vor. Das dazugehörige Video wird in Kürze veröffentlicht.

2. August 2020
Text: Frank Schuldt
Fotos: Frank Schuldt

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PDF-Version

Downloads

  • Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz (veralteter Stand vom 29. Juli 2020)
Youtube-Link https://www.youtube.com/watch?v=0A_tAjaO_Co
 

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