
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Ab dem 25. April 2021 sind wieder Präsenzgottesdienste in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland möglich. Das dazugehörige Konzept stellte Bezirksapostel Rainer Storck am heutigen Abend im Anschluss an den Videogottesdienst aus Dortmund vor.
Im Anschluss an den Palmsonntag hatte die Neuapostolische Kirche Westdeutschland beschlossen, die Präsenzgottesdienste in den Gemeinden über Ostern für knapp vier Wochen bis Mitte April auszusetzen. Ab dem 25. April sind Präsenzgottesdienste grundsätzlich wieder möglich – jedoch abhängig vom örtlichen Infektionsgeschehen. Damit wird das im März eingeführte System der inzidenzabhängigen Gottesdienstplanung wieder aufgenommen.
Hygienekonzept schützt die Teilnehmer
„Die Kirchenleitung ist davon überzeugt, dass das bewährte Hygienekonzept auch bei höheren Inzidenzwerten für die Sicherheit der Gottesdienstbesucher sorgt“, heißt es in der Veröffentlichung des Landesvorstands. In den Kirchen komme es praktisch zu keinen epidemiologisch-relevanten Kontakten. Dem Risiko durch Aerosole wird durch das regelmäßige Lüften begegnet. Deshalb sei es vertretbar, unter den bekannten Hygienevorgaben wieder Präsenzgottesdienste anzubieten, sagt Bezirksapostel Rainer Storck.
Gleichzeitig gelte weiterhin, dass die Gemeindemitglieder eigenverantwortlich für sich entscheiden, ob sie das Angebot der Präsenzgottesdienste wahrnehmen wollen. Ebenso entscheiden die Amtsträger über ihren Einsatz.
Gerade in den letzten Monaten und insbesondere auch über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel habe sich gezeigt, dass Gottesdienste bei Einhaltung der Vorgaben nicht mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko verbunden waren, schreibt der Landesvorstand. So sind seit der Wiederaufnahme der Gottesdienste im Juni 2020 keine Infektionen in Gottesdiensten der Neuapostolischen Kirche bekanntgeworden.
Inzidenzabhängige Gottesdienstplanung
Die Regelungen für die Gebietskirche sehen nun vor, dass gebietskirchenweit wieder Präsenzgottesdienste mit Feier des Heiligen Abendmahls angeboten werden. Steigt die Sieben-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge (Mittwoch bis Freitag) über 100, werden die Gottesdienste wie zuvor auch für eine Woche ausgesetzt. Bei der Höhe der Inzidenz wird nicht mehr zwischen Gottesdiensten am Sonntag und am Mittwoch/Donnerstag unterschieden, weil das Infektionsrisiko sich nicht verändert.
Es bleibt bei der Ausnahme, dass Präsenzgottesdienste durchgeführt werden können, wenn Sakramentsspendungen, Segens- oder Amtshandlungen geplant sind.
Harmonisierung der Gebietskirchen-Regelungen
Neu ist, dass es den Gemeinden fortan möglich ist, auch bei Inzidenzen bis 200 Präsenzgottesdienste anzubieten, wenn dies vor Ort gewollt und vertretbar ist sowie die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben es zulassen.
Für dieses Vorgehen spricht, dass das in Überarbeitung befindliche Infektionsschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland für Gottesdienste keine über die bestehenden Vorgaben hinausgehenden Verschärfungen für Inzidenzen über 100 vorsehen wird. Der Gesetzgeber gesteht damit den Kirchen zu, dass weiter Gottesdienste im Rahmen der behördlichen Auflagen und den bestehenden Hygienekonzepten möglich sind.
Zudem kommt die Kirchenleitung auch dem Wunsch nach möglichst einheitlichen Regelungen in den deutschen Gebietskirchen nach, die mehrheitlich eine Obergrenze von 200 für Gottesdienste vorsehen.
Weitere kirchliche Veranstaltungen
Im Zuge der Überarbeitung der Vorgaben wurden auch die Regelungen für die weiteren kirchlichen Veranstaltungen und für überregionale Gottesdienste an die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 angepasst: So sind bei niedrigen Inzidenzwerten wieder übergemeindliche Gottesdienste möglich, beispielsweise Gottesdienste für Jugendliche.
Zudem können in diesem Fall weitere kirchliche Veranstaltungen geplant werden, wenn sie unter den für die Gottesdienste geltenden Bedingungen durchführbar sind.
Regelung für Videogottesdienste
Alle Gottesdienste finden wieder mit Feier des Heiligen Abendmahls in Anwesenheit einer Gemeinde statt. Sie können für den eigenen Bereich/Bezirk übertragen werden. Videogottesdienste ohne Präsenzgemeinde werden nicht mehr angeboten.
Können in einem Bezirk keine Präsenzgottesdienste stattfinden, kann nach wie vor das Online-Angebot der Gebietskirche genutzt werden, welches es auch weiterhin am Sonntag und Mittwoch geben wird.
Keine Ausnahmen von Hygieneregeln
Grundlegend bleibt für alle Veranstaltung die ausnahmslose Einhaltung der Maßnahmen aus den Richtlinien zum Corona-Infektionsschutz – insbesondere Abstandsregelung, Maskenpflicht, Teilnehmerdokumentation, Gemeindegesangsverbot sowie Lüftungsvorgaben. Diese sind unabhängig von Impf- und Testnachweisen umzusetzen. Zudem sind die behördlichen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf dem gesamten Kirchengelände zu beachten.
Seelsorgebesuche und Hausbedienung
Hausbedienungen von Gemeindemitgliedern, die weiterhin nicht an Präsenzgottesdiensten teilnehmen können, sind durch priesterliche Ämter unter Beachtung der Hygieneregeln möglich. Seelsorgebesuche in den Wohnungen der Gemeindemitglieder können auf deren Wunsch unter Einhaltung der behördlichen Vorgaben sowie der Hygieneregeln erfolgen.
Sobald das überarbeitete Infektionsschutzgesetz beschlossen wurde, wird die Gebietskirche auch die Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz überarbeiten und aktualisieren.
Gottesdienst in Duisburg-Fahrn
21. April 2021
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Bildarchiv,
Jessica Krämer,
Frank Schuldt
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