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Einführung für kirchliche Führungskräfte 2021:
Vorsteher in der Verwaltung

 

Westdeutschland/Dortmund. Die in den letzten Monaten neu beauftragten Gemeindevorsteher und Vorstehervertreter waren für Freitag, 12. November 2021 in die Kirchenverwaltung eingeladen. Anlass: Die Einführungsveranstaltung für kirchliche Führungskräfte.

464 Gemeinden zählt die Neuapostolische Kirche Westdeutschland. Sie werden von ehrenamtlich tätigen Gemeindevorstehern geleitet.

Zwanzig neu beauftragte Vorsteher und Vorstehervertreter waren zum diesjährigen Einführungsseminar in der Dortmunder Kirchenverwaltung. Dabei ging es zum einen darum, die Ansprechpartner der Kirchenverwaltung persönlich kennenzulernen, zum anderen erhielten die Vorsteher grundlegende Hinweise rund um ihre ehrenamtliche Tätigkeit.

„Blick über den Tellerrand“ bewahren

Bezirksapostel Rainer Storck, Leiter der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland, empfing die Besucher am Freitag um 14 Uhr im Konferenzbereich der Kirchenverwaltung. Einführend berichtete er von seiner einwöchigen Reise nach Westafrika, wo er unter anderem Mali und Mauretanien besuchte. Die Situation der Christen in den Ländern sei schwierig, Gottesdienste oft nur im Verborgenen möglich. „Lasst uns in den Gebeten trotz der sicherlich mancherlei Probleme in unseren Gemeinden den Blick über den Tellerrand nicht vergessen, ermunterte er.

„Könnt ihr euch noch freuen“, begann der Bezirksapostel seinen kurzen geistlichen Teil des Treffens. Er erinnerte an eine Aussage aus dem Buch Nehemia: „Und seid nicht bekümmert; denn die Freude am Herrn ist eure Stärke.“ (Nehemia 8,10b).

Entwicklung der Pandemie

Nach einer Vorstellungsrunde ging Bezirksapostel Storck noch auf einige aktuelle Themen ein. So berichtete er, dass die Kirchenleitung die Entwicklung der Corona-Pandemie genau beobachte. „Unser Schutzkonzept ist gut und entspricht den aktuellen Verordnungen“, stellte er fest. Gleichzeitig sei die Situation nicht mit den ersten drei Infektionswellen vergleichbar, da die überwiegende Mehrheit der Gottesdienstbesucher immunisiert sei. Die Kirchenleitung wird die neuen gesetzlichen Vorgaben abwarten, ehe sie gegebenenfalls über Maßnahmen beschließe.

Dabei gelte aber schon immer: Jeder Einzelne müsse sein persönliches Infektionsrisiko abschätzen und bei Bedarf zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen. So biete der Mindestabstandsbereich in den Kirchen bestmöglichen Schutz und es stehe jedem frei, auch im 2G-Bereich eine Schutzmaske zu tragen oder etwas mehr Abstand einzuhalten. „Ich ermuntere dazu, besonnen zu bleiben und die kirchlichen Regeln weiter sorgfältig umzusetzen“, so der Bezirksapostel.

Umfrage zu Wochentagsgottesdiensten

Ein Vorsteher erkundigte sich nach dem Stand der Umfrage zu den Wochentagsgottesdiensten. Hier laufe derzeit eine Testphase in einem kleinen Kreis, berichtete Bezirksapostel Storck. Grundsätzlich wolle er an dem Angebot für die, die zum Gottesdienst kommen wollen, festhalten. „Ich wünsche mir, dass es möglich ist, das Angebot, in welcher Form auch immer, aufrecht zu halten.

Abgefragt werden in der Umfrage die Gründe für den Besuch oder Nichtbesuch sowie die Wünsche der Kirchenmitglieder bezüglich möglicher Veränderungen. Er rechne damit, dass der persönliche Brief an alle aktiven Kirchenmitglieder im Dezember verschickt werde, so der Bezirksapostel.

Dank für den Einsatz

Abschließend dankte er den Vorstehern und ihren Familien für ihren Einsatz. „Ich bin dankbar für alles, was in den Gemeinden geleistet wird.“ Sein Wunsch an die Seelsorger: „Findet das richtige Maß für euch, eure Familie und die Gemeinde.“

Im Anschluss lernten die Vorsteher die Abteilungen der Kirchenverwaltung kennen. In anschließenden Vorträgen ging es um die Themen Öffentlichkeitsarbeit und Ökumene sowie die Kommunikationsportale. Zudem referierte Bischof Manfred Bruns über rechtliche Rahmenbedingungen und stellte Funktionen des NAK-Portals vor.

16. November 2021
Text: Frank Schuldt
Fotos: Frank Schuldt

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