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Bezirksapostel Storck: Präsenz-Gottesdienste
mit Abendmahl sind wünschenswert

 

Westdeutschland/Dortmund. Nach und nach normalisiert sich derzeit in Deutschland das öffentliche Leben. Auch die Kirchen beginnen mit Planungen für Gottesdienste in den Ortsgemeinden. In der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland erarbeitet eine Arbeitsgruppe in Abstimmung mit den anderen Kirchen Handlungshinweise. Auch der Stammapostel hat sich geäußert.

Derzeit ist das kirchliche Leben nur sehr eingeschränkt möglich. Stammapostel Jean-Luc Schneider und die europäischen Bezirksapostel zeigen sich beeindruckt von den vielen Initiativen auf Gemeindeebene, die dazu beitragen, die Gemeinschaft unter den Glaubensgeschwistern zu stärken.

Dennoch ist es ihr Wunsch, erste Schritte für eine vorsichtige Öffnung der örtlichen Gemeindeaktivitäten einzuleiten. Darauf haben sich der Stammapostel und die europäischen Kirchenleiter in einer Videokonferenz am Montag, dem 20. April 2020 verständigt.

Präsenzgottesdienste wünschenswert

Allerdings unterscheiden sich die Regeln stark zwischen den Ländern und in Deutschland auch zwischen den Bundesländern und Kommunen. Daher wird auch das kirchliche Vorgehen nicht überall einheitlich geregelt werden können. Doch in einem Punkt sind sich die Kirchenleiter einig: Präsenz-Gottesdienste mit einer versammelten Gemeinde am Altar wären wünschenswert.

Das wird nicht überall gleichzeitig gehen, denn in Frankreich oder in der Schweiz sowie in zahlreichen Ländern in Afrika und Amerika bleiben alle gottesdienstlichen Versammlungen noch für längere Zeit verboten. Auch Bezirksapostel Rainer Storck dämpft zu hohe Erwartungen: „Wir werden die Vorgaben der Behörden prüfen und Handlungshinweise erarbeiten. Die Gemeinden erhalten dann ausreichend Zeit, um die Umsetzung vor Ort vorzubereiten.“

Hygiene- und Abstandsregeln grundlegend

Die Richtlinien der Gebietskirche werden sich eng an den Vorgaben der jeweiligen Gesundheitsbehörden orientieren. Von großer Bedeutung sind die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.

Gemeindemitglieder mit geschwächtem Immunsystem oder mit Krankheitssymptomen sind gebeten, auf den Gottesdienstbesuch zu verzichten. Bezirksapostel Storck appelliert hier an die Eigenverantwortung: „Ich kann den Wunsch nach Gemeinschaft und Feier des Heiligen Abendmahls absolut nachvollziehen, aber es darf sich niemand selbst in Gefahr begeben.“

Dies gilt auch für die Funktionsträger: Weder Amtsträger noch Beauftragte sollen sich verpflichtet fühlen, ihren Dienst in der Gemeinde wieder aufzunehmen, wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören oder sich Sorgen um ihre Gesundheit machen.

Hohe Verantwortung für die Vorsteher

Auf die Gemeinde- und Bezirksvorsteher kommt in den nächsten Wochen eine wichtige Aufgabe zu: Die Rahmenrichtlinien der Gebietskirche müssen auf die örtlichen Gegebenheiten umgesetzt werden. Hier delegieren die Apostel die konkreten Entscheidungen auf die Ortsebene, denn zum einen haben die Kommunen unterschiedliche Vorgaben. Zum anderen sind die Gegebenheiten überall anders: Die Zahl der verfügbaren Amtsträger für Gottesdienste, die Gegebenheiten des Kirchengebäudes und vieles mehr.

„Ich vertraue darauf, dass die Verantwortlichen vor Ort gute Entscheidungen treffen werden“, sagt Bezirksapostel Storck. Selbstverständlich unterstützten die Kirchen- und Verwaltungsleitung bei der Umsetzung in den Gemeinden wo nötig und möglich.

Videogottesdienste gehen weiter

Die Videogottesdienste werden bis auf weiteres fortgeführt – auch parallel zum möglichen Start der Gottesdienste in den Gemeinden. Dies ist eine weitere Entscheidung des Stammapostels nach der Abstimmung mit den europäischen Bezirksaposteln. Solange ein regulärer Gottesdienstbetrieb auf Gemeindeebene nicht flächendeckend möglich sein wird, sollen Online-Gottesdienste parallel angeboten werden.

Hintergrund ist, dass in den Kirchengebäuden, wo Gottesdienste stattfinden können, Teilnahmeeinschränkungen und Abstandsregeln gelten. Daher wird sich nicht überall die ganze Gemeinde versammeln können. Das würde bedeuten, dass mehrere Gottesdienste hintereinander angeboten werden oder sich die Gemeindemitglieder möglicherweise an den Sonntagen und Wochentagen abwechseln müssten.

Abendmahl wieder möglich

Die wichtigste Nachricht ist wohl, dass die Kirchenleitungen daran arbeiten, im Rahmen sehr enger Richtlinien die Feier des Heiligen Abendmahls wieder zu ermöglichen. Die genauen Auflagen werden derzeit diskutiert. Hier ist die Neuapostolische Kirche auch im Gespräch mit den anderen Kirchen und mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK).

Dem Stammapostel ist dabei wichtig: „Die Desinfektion der Hände vor dem Austeilen der Hostien und ein Mund- und Nasenschutz werden obligatorisch.“

Unterrichte orientieren sich am Schulbetrieb

Auch die Durchführung der kirchlichen Unterrichte wie Konfirmandenunterricht, Religionsunterricht und Sonntagsschule liegt den Kirchenleitern am Herzen. Allerdings können Unterrichte erst dann wieder mit den bekannten Abstandsregeln und den allgemeinen Vorgaben der Hygiene durchgeführt werden, wenn der Schulbetrieb in der Region angefangen hat. Die Vorsonntagsschule kann erst dann wieder angeboten werden, wenn in der Region die Kindergärten regulär öffnen.

Umsetzung an Gemeindemitglieder delegieren

Konkreter Handlungsbedarf besteht erst, wenn die Gebietskirche die Rahmenrichtlinie veröffentlicht. Allerdings können sich die Gemeindevorsteher jetzt schon Gedanken machen, wie sich die Abstandsregelungen in der eigenen Gemeinde umsetzen ließen.

„Unsere Empfehlung ist, bei Organisation und Umsetzung auch Gemeindemitglieder zu beteiligen“, sagt Apostel Wolfgang Schug, der in der Arbeitsgruppe mitarbeitet, die die Rahmenrichtlinien erarbeitet.

23. April 2020
Text: Frank Schuldt
Fotos: Jessica Krämer

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  • Wunsch nach vorsichtiger Öffnung im Gemeindeleben, da wo möglich (www.nak.org)
 

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