
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Dortmund/Westdeutschland. Seit dem 7. Juni 2020 sind in den Gemeinden der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland wieder Präsenzgottesdienste möglich – inklusive Feier des Heiligen Abendmahls. Grundlage für die Wiederaufnahme der Gottesdienste ist eine Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz. Diese gibt detaillierte Hinweise – auch zur Feier des Sakraments.
Das Heilige Abendmahl ist der Moment, bei dem sich eine gewisse Nähe der Gottesdienstbesucher nicht vermeiden lässt. Daher wird der Ablauf in der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland detailliert geregelt. Grundsätzlich gilt dabei: Den Gottesdienstteilnehmern ist freigestellt, ob sie am Empfang des Heiligen Abendmahls teilnehmen möchten. „Die Entscheidung der Gemeindemitglieder ist zu respektieren“, heißt es in der Richtlinie.
Mund- und Nasenschutz für Besucher
Solange das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in öffentlich-zugänglichen geschlossenen Räumen (Geschäfte oder Personennahverkehr) behördlich angeordnet ist, soll dieser Schutz auch für die Gottesdienstteilnehmer gewährleistet werden. Deshalb ist ein angelegter Mund- und Nasenschutz Voraussetzung für den Zutritt zur Kirche und für die Teilnahme am Heiligen Abendmahl.
Der Mund- und Nasenschutz darf erst nach dem Einnehmen des Sitzplatzes abgelegt werden. Beim Verlassen des Sitzplatzes zum Empfang der Hostie und zum Ende des Gottesdienstes ist der Mund- und Nasenschutz wieder anzulegen. Das Gebet „Unser Vater“ wird von den Gottesdienstteilnehmern ohne Maske leise mitgebetet.
Predigt ohne Gesichtsmaske
Für die Amtsträger, die den Gottesdienst durchführen und für die Darreichung des Heiligen Abendmahls festgelegt sind, gelten ebenfalls hohe Hygienestandards.
Zu Gottesdienstbeginn gehen der Dienstleiter und die Amtsträger, die am Altar Platz finden, in der Regel ohne Mund- und Nasenschutz nach vorn. Das Anlegen der Masken ist nur dann erforderlich, wenn der Mindestabstand vom Mittelgang aus zu den Besuchern nicht einzuhalten ist. Auch die Predigt erfolgt ohne Mund- und Nasenschutz.
Ablauf des Heiligen Abendmahls
Der Ablauf des Heiligen Abendmahls gemäß der Corona-Richtlinie Westdeutschland im Detail:
Nach dem Gebet „Unser Vater“, der Freisprache und dem Opfergebet bittet der Dienstleiter die Gemeinde, Platz zu nehmen und begibt sich mit den für die Darreichung der Hostien bestimmten Amtsträgern zur Erneuerung der Handhygiene in die Sakristei. Nach Rückkehr der Amtsträger wird der liturgische Ablauf mit den Worten „Nun feiern wir das Heilige Abendmahl“ fortgesetzt.
Für jeden Abendmahlausteiler ist ein separater Kelch vorgesehen. Positioniert werden diese so, dass bei der Aussonderung ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Dienstleiter eingehalten wird. Gegebenenfalls wird der Dienstleiter, um den Mindestabstand herzustellen, zur Aussonderung seinen Platz verlassen und einen Schritt zurück oder beiseite machen. Zudem gibt die Richtlinie vor, dass die Aussonderungsworte nicht in Richtung der Abendmahlskelche gesprochen werden.
Zunächst entnimmt der Dienstleiter einem Abendmahlskelch eine Hostie, ohne den Kelch in die Hand zu nehmen. Dazu soll die Hand genutzt werden, die der Dienstleiter nicht zur Darreichung der Hostie an die Amtsträger beziehungsweise Gottesdienstteilnehmer nutzt (in der Regel die linke Hand). Im Anschluss tritt der Amtsträger erneut zurück und spricht erst dann die Darreichungsworte.
Empfang der Hostie
Nachdem der Dienstleiter das Heilige Abendmahl selbst genommen und sein persönliches Dankgebet verrichtet hat, legen er und gegebenenfalls auch die Amtsträger am Altar bereitliegende Schutzmasken an. Dann bedient der Dienstleiter die Amtsträger am Altar. Amtsträger, die in der Gemeinde Platz genommen haben, empfangen bis auf weiteres das Heilige Abendmahl mit der Gemeinde.
Die Darreichung des Heiligen Abendmahls an die Amtsträger und die Gemeindemitglieder erfolgt mit größtmöglichem Abstand und angelegtem Mund- und Nasenschutz. Den Abendmahlsempfang bestätigen die Gottesdienstteilnehmer mit einem leise gesprochenen „Amen“. In der Handhabung der Schutzmaske Ungeübten wird der Genuss der Hostie am Sitzplatz empfohlen.
Nach der Rückgabe der Kelche und dem Abschluss der Feier des heiligen Abendmahls legen die Abendmahlausteiler die Masken wieder ab.
Richtlinie ist verbindlich
Die Rahmenrichtlinie zum Corona-Infektionsschutz der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland wurde mit Beratung von medizinischen Experten unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, der Deutschen Bischofskonferenz der Katholischen Kirche sowie der Evangelischen Landeskirchen erarbeitet und vom Landesvorstand verabschiedet.
Die Richtlinie liegt den Landesregierungen vor und berücksichtigt die Vorgaben der Corona-Verordnungen der Länder. Sie ist für die Gemeindeleitungen verbindlich. Abweichende oder über die Richtlinie hinausgehende Regelungen sind nicht erforderlich und nicht gewünscht.
Die Darreichung der Hostie geschieht mit angelegtem Mundschutz
12. Juni 2020
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Jessica Krämer,
Marco Wagner
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