
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Seit dem 23. August 2021 gibt es in Deutschland neue Möglichkeiten für das gesellschaftliche Leben. Für Geimpfte und Genesene (2G) bedeutet dies in vielen Bereichen eine Rückkehr zur Normalität. Auf dieser Basis hat auch die Neuapostolische Kirche Westdeutschland ihre neuen Corona-Regelungen aufgebaut, die am 12. September in Kraft treten.
In den letzten Wochen haben die Bundesländer neue Corona-Schutzverordnungen vorgelegt. Angesichts der fortgeschrittenen Immunisierung der Bevölkerung ist das erklärte gemeinsame Ziel, mehr Normalität für Geimpfte und Genesene zu ermöglichen.
So heißt es in der Corona-Schutzverordnung von Nordrhein-Westfalen, dass die Regelungen „Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen, die vor allem geimpften und genesenen Personen wieder eine weitgehend uneingeschränkte Nutzung von gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und sportlichen Angeboten und Einrichtungen ermöglichen und so eine größtmögliche Normalisierung aller sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebensbereiche ermöglichen.“
Deutliche Vereinfachung
Der Wegfall der Inzidenzstufen als Grundlage für freiheitsbeschränkende Maßnahmen der Bundesländer sowie spezieller Regelungen zur Durchführung kirchlicher Veranstaltungen ermöglicht deutliche Vereinfachungen des kirchlichen Infektionsschutzkonzepts und erleichtert das kirchliche Leben. Auch bei höheren Sieben-Tage-Inzidenzen ist vieles wieder möglich: Gottesdienste ohne Mindestabstand, Verzicht auf Masken und Kontaktdatenerfassung. Das kirchliche Ziel: Ein lebendiges und sicheres Gemeindeleben – trotz teils steigender Infektionszahlen.
„Die neue Normalität, die jetzt in vielen Bereichen des Alltags gilt, soll auch in den Kirchen Einzug halten“, so der Wunsch von Bezirksapostel Rainer Storck.
Kirchentüren stehen allen offen
Die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland hat sich entschieden, die 3G-Regel nicht auf Gottesdienste und weitere kirchliche Veranstaltungen in Innenräumen anzuwenden. Stattdessen wurde ein Konzept entwickelt, dass für die Besucher dennoch ein gleichwertiges Schutzniveau bietet. Der Infektionsschutz für nicht immunisierte Personen wird durch Teilverzicht auf Gemeindegesang, Inzidenz-abhängige Maskenpflicht am Sitzplatz und Einhaltung des Mindestabstands gewährleistet.
Die neue vom Landesvorstand verabschiedete Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz sieht vor, dass in den Kirchen zwei Bereiche eingerichtet werden: Im 2G-Bereich sitzen Geimpfte und Genesene. Hier sind durch die nachgewiesene Immunisierung viele Lockerungen vertretbar, sodass ein „normaler“ Gottesdienst möglich wird. Die Maskenpflicht am Sitzplatz entfällt ebenso wie Mindestabstände. Chor- und Gemeindegesang ist ohne Maske möglich, ebenso der Gang zum Heiligen Abendmahl.
In einem zusätzlichen Bereich nehmen weitere Besucher Platz. Hier gelten die bisherigen Regelungen weiter, die ein hohes Schutzniveau gewährleisten.
Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist es wie an anderen öffentlichen Orten weiterhin notwendig, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Hohe Impfquoten in Gemeinden
Erleichtert wird dieser neue Weg dadurch, dass eine überwiegende Mehrheit der Mitglieder in den neuapostolischen Gemeinden bereits geimpft oder genesen ist. Dies haben Stichproben-Abfragen in einigen Gemeinden ergeben.
Eine Platzwahl im 2G-Bereich ohne Mindestabstand bedeutet nicht, dass man eng an eng sitzen muss. In den Gottesdiensten wird das Platzangebot - wie vor der Pandemie – in den meisten Gemeinden wieder ausreichend sein, sodass es möglich ist, zu Sitznachbarn einen Sitzplatz freizulassen.
Für Kinder, die zwar ungeimpft sind, aber in den Schulen regelmäßig getestet werden, sollen in den Gemeinden jeden Sonntag gezielte Angebote geschaffen werden wie Sonntagsschule und Vorsonntagsschule. Zudem können Sitzplätze für Familien – gern auch in Altarnähe – reserviert werden.
Weitgehende Normalität bei Liturgie
Auch im Gottesdienstablauf gibt es wieder mehr Normalität. So empfangen die Amtsträger wieder vor der Gemeinde am Altar das Heilige Abendmahl. Die Ausgabe und Entgegennahme der Abendmahlskelche erfolgen wie liturgisch vorgesehen durch den Amtsträger, der den Altardienst versieht, also in der Regel den Dienstleiter.
Gottesdienstteilnehmer aus dem 2G-Bereich können zum Abendmahlsempfang ohne Mund-Nasen-Schutz zum Altar vortreten. Im Mindestabstandsbereich werden Gottesdienstteilnehmer am Sitzplatz bedient. Die Amtsträger tragen bei der Darreichung weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
Weitere Veranstaltungen
Für Außenbereiche und Versammlungen unter freiem Himmel gibt es keine spezifischen Vorgaben mehr, es gelten die Regeln des jeweiligen Bundeslandes beziehungsweise der örtlichen Behörden. Viele weitere Einschränkungen wie getrennte Laufwege oder die Sperrung von Bereichen innerhalb der Kirche sind ab sofort ebenfalls nicht mehr notwendig.
Im 2G-Bereich gibt es Lockerungen der bisherigen Regelungen
10. September 2021
Text:
Frank Schuldt
Medien:
Jennifer Lennermann
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