
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Der Scheitelpunkt der Omikron-Welle scheint überschritten, die Infektionszahlen sinken und die Bundesländer lockern die Schutzmaßnahmen. Dies ermöglicht der Kirche, die Warnstufe zu reduzieren. Damit sind in den Gemeinden wieder mehr Aktivitäten möglich.
Deutschland ist bisher gut durch die aktuelle Infektionswelle gekommen, so das Fazit der Bundesregierung und der Länderchefs nach den Beratungen im Februar. Deshalb hat die Regierung Öffnungsschritte beschlossen, die bis zum 20. März umgesetzt werden. Im Ergebnis wird ein großer Teil der Beschränkungen zurückgenommen.
Bundesländer passen Regeln an
Darauf haben inzwischen auch die Bundesländer reagiert und ihre Schutzverordnungen angepasst. Die Vorgaben der Bundesländer müssen von den Kirchen berücksichtigt werden. Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland hat sich dabei in den letzten Monaten bemüht, möglichst einheitliche Regelungen für die ganze Gebietskirche zu finden, aber in der Summe nicht über die behördlichen Auflagen hinauszugehen. Alles Weitere liegt in der Eigenverantwortung des Einzelnen.
Die neuen Schutzverordnungen der Bundesländer ermöglichen für geimpfte, genesene und teils auch für getestete Personen wieder mehr Freiheiten. Daher hat der Landesvorstand entschieden, die für die Veranstaltungen der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland geltenden Regelungen anzupassen und die Warnstufe ab dem kommenden Sonntag, 6. März 2022, von Orange auf Gelb zu senken.
Dies bedeutet im Detail:
- Die Schutzmaske kann am Platz im 2G-Bereich wieder abgenommen werden (in Bayern und Hessen nur dann, wenn der Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen eingehalten wird).
- Beim Gemeindegesang und beim Verlassen des Platzes ist die Schutzmaske wieder anzulegen.
- In allen Bundesländern ist wieder freie Platzwahl möglich, Mindestabstände müssen im 2G-Bereich nicht eingehalten werden (Ausnahme Bayern und Hessen beim Ablegen der Maske am Platz).
- Chorgesang ist im 2G-Bereich mit Masken möglich. Sind alle Sänger im Status 2G+, entfällt die Maskenpflicht.
- Chor- und Orchesterproben sind für immunisierte Teilnehmer wieder uneingeschränkt möglich.
- Die Kontaktnachverfolgung entfällt in allen Bundesländern.
Weitere Schutzmaßnahmen in Eigenverantwortung
Jedem Teilnehmer steht es frei, auch weiterhin eine Schutzmaske zu tragen. Vulnerablen Personen empfiehlt die Kirchenleitung das Tragen einer FFP2-Maske. Veranstaltungen für Senioren sollten noch zurückhaltend geplant werden, bis die Infektionszahlen weiter gesunken sind.
Insbesondere während des Chor- oder Gemeindegesangs sollte weiter auf eine ausreichende Stoßlüftung geachtet werden.
Weitere Lockerungen Ende März möglich
Bis auf Weiteres bleibt es bei der Aufteilung der Gottesdiensträume in einen 2G- und einen Mindestabstandsbereich, da einige Bundesländer Lockerungen der Maskenpflicht weiter vom Immunisierungs-Status abhängig machen.
Mit weiteren behördlichen Lockerungen ist ab dem 20. März 2022 zu rechnen. Der Landesvorstand wird sich danach mit möglichen Auswirkungen auf die kirchlichen Schutzmaßnahmen beschäftigen.
Warnstufen in Westdeutschland
4. März 2022
Text:
Frank Schuldt
Medien:
Jennifer Lennermann
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