
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes ist nun auch in Gottesdiensten verpflichtend. Dies ist ein Ergebnis der Bund-Länder-Videokonferenz vom letzten Dienstag. Die Kirchenleitung setzt die neuen Vorgaben nun für Westdeutschland um.
Die Bundesländer müssen die Beschlüsse der Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin in eigene Corona-Schutzverordnungen umsetzen, die in der Regel ab der Folgewoche in Kraft treten. Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Tagung vom 19. Januar 2021 sind Besucher von Gottesdiensten verpflichtet, einen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Die neue Vorgabe greift also für die Gemeinden voraussichtlich erstmals in den Gottesdiensten am 31. Januar 2021, sollte aber möglichst schon am kommenden Sonntag berücksichtigt werden.
Keine Alltagsmasken mehr zulässig
Zum medizinischen Mund- und Nasenschutz zählen die bekannten OP-Masken, mit der eingefärbten Außenseite in blau oder grün, beziehungsweise die weißen FFP2-Masken. Viele Gottesdienstbesucher tragen diese ohnehin. Vor allem ältere Gemeindemitglieder nutzen seit Wochen verstärkt die FFP2-Masken in der Öffentlichkeit – wie es von den Behörden schon länger empfohlen wird. „Alltagsmasken“ sind wie in Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln für den Gottesdienstbesuch nicht mehr zulässig.
Der medizinische Mund- und Nasenschutz muss, so hat es die Leitung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland festgelegt, auf dem Grundstück, im Gebäude und auch am Platz durchgehend getragen werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind allein Dienstleiter oder Sprecher während der Predigt oder bei Ansagen. Die Kirchenleitung verfügt zudem, dass Masken mit Auslassventil nicht gestattet sind.
Lieferung an Hygienematerial
Die Gemeindevorsteher erhalten zeitnah, voraussichtlich in der kommenden Woche, die Lieferung eines Not-Kontingents an Masken. Diese stehen bei Bedarf für die Amts- und Funktionsträger zur Verfügung sowie für Gottesdienstbesucher, die ihre Maske vergessen haben sollten.
„Vielleicht gibt es vereinzelt bedürftige Mitglieder in der Gemeinde, die sich die Masken finanziell nicht leisten können. Diese können so unterstützen werden, um den Gottesdienstbesuch zu ermöglichen“, schreibt Eberhard Dodt, der Leiter der Kirchenverwaltung den Gemeindevorstehern.
Regeln gelten weiter
Die bisherigen Hygienevorgaben gelten für die Gottesdienste in der Neuapostolischen Kirche unbeschränkt weiter, also der Mindestabstand von 1,5 Metern und das regelmäßige Lüften. Gesang bleibt wie bisher untersagt.
Bezüglich der angekündigten Anmeldepflicht von Gottesdiensten bei den Behörden wird die Kirchenleitung die Verordnungen der Länder prüfen und rechtliche Verpflichtungen gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Gemeindevorstehern erfüllen. In Nordrhein-Westfalen ist die Anmeldung bereits im Dezember über die Kirchenleitung bei den Kommunalverwaltungen erfolgt, um die Vorsteher nicht zu belasten. Ob es hier erneuten Anmeldebedarf gibt, bleibt abzuwarten.
Präsenzgottesdienste am Sonntag
Dem Bezirksapostel und den Aposteln ist es weiter ein Anliegen, den Mitgliedern – neben den Videogottesdiensten – Präsenzgottesdienste am Sonntag in möglichst vielen Gemeinden unter Beachtung der bekannten Vorgaben anzubieten.
Die Gottesdienste an Wochentagen bleiben jedoch für die Dauer des zweiten Shutdowns in Deutschland als Präsenzveranstaltung in allen Gemeinden weiter ausgesetzt – wie in den anderen deutschen Gebietskirchen auch. Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland bietet wie bisher alternativ zentrale Wortgottesdienste per Video (ohne Feier des Heiligen Abendmahls) an, die von den Aposteln durchgeführt werden.
Kirchenverwaltung im Homeoffice
Auch die Kirchenverwaltung setzt die Empfehlungen der Behörden an den Standorten in Frankfurt und Dortmund um: Seit März sind die meisten Mitarbeiter regelmäßig im Homeoffice, seit dem Shutdown viele dauerhaft. Dazu wurden im Frühjahr schnell die entsprechenden technischen Voraussetzungen geschaffen, die aber schon weitestgehend vorhanden waren.
Besprechungen finden seit Monaten weitestgehend als Videokonferenz statt. Auch die Apostel, Bischöfe und die Bezirksvorsteher haben seit Sommer einen Account, um Besprechungen via Internet durchzuführen. Somit werden auf allen Ebenen Kontakte reduziert.
Ab dem 25. Januar 2021 sind verpflichtend medizinische Masken (hier die OP-Maske - die farbige Seite gehört nach außen) zu tragen. Alltagsmasken sind nicht mehr gestattet.
22. Januar 2021
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Jessica Krämer
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