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Corona-Pandemie: Kirchenleitung
beschließt Stufenmodell

 

Westdeutschland/Dortmund. Am Mittwoch haben der Bund und die Länder Öffnungsperspektiven für den laufenden Shutdown verabschiedet. Die Kirchenleitung hat darauf aufbauend ein Stufenmodell beschlossen. Die kirchlichen Angebote orientieren sich an den Inzidenzwerten.

„Die Anstrengungen gegen die Corona-Pandemie der vergangenen Monate haben sich gelohnt – es konnten niedrigere Inzidenzen erreicht werden“, so das Fazit der Bundesregierung nach dem inzwischen mehrmonatigen Shutdown. Dennoch haben Bund und Länder beschlossen, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. März 2021 zu verlängern.

Die Neuapostolische Kirche unterstützt dieses Vorgehen und hat die geltenden Hygiene-Schutzmaßnahmen verlängert. Zudem haben die Apostel besprochen, wie es mit den Gottesdiensten weitergehen wird.

Stufenmodell orientiert sich an Inzidenz

Grundsätzlich werden gebietskirchenweit Präsenzgottesdienste mit Feier des Heiligen Abendmahls gemäß einem Stufenmodell durchgeführt – abhängig von den Inzidenzwerten im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt. Liegt der Inzidenzwert über einen Zeitraum von mindestens drei Tagen unter 50, werden neben den Gottesdiensten am Sonntag auch Gottesdienste während der Woche angeboten. Bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 finden in der Region Präsenzgottesdienste nur am Sonntag statt.

Bei steigenden Inzidenzwerten orientiert sich die Kirchenleitung an der „Notbremse“ der Bundesregierung: Sofern der Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage über 100 liegt, werden auch die Sonntagsgottesdienste für eine Woche ausgesetzt.

Namentliche Sitzplanskizze empfohlen

Ein Grund für die neue recht niedrige Grenze zum Aussetzen der Gottesdienste ist auch die Verbreitung der Mutanten des Coronavirus in Deutschland. Auch wenn bei Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen bei guter Lüftung nicht von einer erhöhten Gefahr für die Gottesdienst-Teilnehmer auszugehen ist, so sind die Gesundheitsämter derzeit recht restriktiv mit Test- und Quarantäneanordnungen.

Deshalb empfiehlt die Corona-Task Force den Gemeinden, Skizzen mit einer namentlichen Platzbesetzung für jeden Gottesdienst vorzuhalten und in der Meldung an das Gesundheitsamt auch die regelmäßige Lüftung des Kirchensaals alle 20 Minuten zu dokumentieren. Diese Information kann eine mögliche Quarantäneanordnung von allen Gottesdienstteilnehmern vorbeugen.

Weitere Lockerungen im April möglich

Das Stufenmodell sieht zudem vor, dass in den Gemeinden Solo- und Ensemblegesang bei Inzidenzwerten unter 35 wieder zur Gottesdienstgestaltung eingesetzt werden kann, dies unter Beachtung der bereits bestehenden Regelungen. Gemeindegesang ist weiterhin nicht gestattet.

Weitere kirchliche Aktivitäten außerhalb der Gottesdienste, wie beispielsweise Religions- und Konfirmandenunterricht, Jugend- oder Seniorenzusammenkünfte, können auch im März in den Kirchen nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden. Eine Neubewertung erfolgt im April 2021.

Im Dezember und Januar hat die Kirchenleitung für die Zeit des harten Shutdowns zusätzliche Hinweise für das Verhalten vor und nach dem Gottesdienst gegeben. Dies waren zum Beispiel ein Verbot von Parkplatzgesprächen und die Empfehlung, den Öffentlichen Nahverkehr zu Stoßzeiten zu meiden. Diese Empfehlungen werden zurückgenommen, die Einhaltung der AHA-Regeln und der behördlichen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum sind ausreichend und zu beachten.

Videogottesdienste werden fortgesetzt

Wie in den letzten Wochen wird auch weiterhin an jedem Sonntag um 10 Uhr und an jedem Mittwochabend um 19.30 Uhr ein regionaler Videogottesdienst aus wechselnden Gemeinden durch die Gebietskirche öffentlich per YouTube übertragen. Somit steht allen auch bei Gottesdienstausfall infolge hoher Inzidenzwerte ein Gottesdienstangebot zur Verfügung.

Übertragungen aus den Gemeinden der örtlichen Bezirke sind weiterhin möglich. Wenn die Präsenzgottesdienste wegen hoher Inzidenzwerte von mehr als 100 ausgesetzt sind, sollen jedoch auch keine Videoübertragungen aus Kirchen der betroffenen Bereiche stattfinden.

Fürbitten für Opfer der Pandemie

Bezirksapostel Rainer Storck ist dankbar, dass am kommenden Sonntag in fast allen Gemeinden wieder Gottesdienste angeboten werden können. Und er macht Mut: „Die nächsten Wochen werden nochmal schwierig. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass sich die Situation im Sommer weiter verbessern wird“, so der Bezirksapostel.

Sein Aufruf: „Lasst uns weiter für die Opfer der Pandemie in Fürbitte eintreten und Gott um eine Verbesserung der Situation in der ganzen Welt bitten.“

Die Veröffentlichung der Kirchenleitung im Wortlaut

5. März 2021
Text: Frank Schuldt
Fotos: Jessica Krämer

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PDF-Version

  • Download: Hinweise zur Durchführung der Gottesdienste bis zum 1. April 2021 (Stand: 5. März 2021)
Grafik Stufenmodell
 
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