
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Entwicklungszusammenarbeit sowie mildtätiger und kirchlicher Zwecke – das ist der Auftrag der Stiftung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland. Sie ist Nachfolgerin der Horst-Ehlebracht-Stiftung und wird künftig als Dach der gemeinnützigen Gesellschaften der Kirche dienen.
Die „Horst-Ehlebracht-Stiftung“ heißt nun „Stiftung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland". Zu dem bestehenden Stiftungsvermögen von über 1,3 Millionen Euro kommen rund 1,6 Millionen Euro aus einer größeren Erbschaft, die die Kirche erhalten hat, sowie eine weitere Million Euro aus privatem Vermögen eines Kirchenmitglieds. Die zusätzlichen Beträge werden in Form von rechtlich nicht selbständigen Treuhandstiftungen die Zwecke der kirchlichen Stiftung unterstützen.
„Ich freue mich, dass die Kirche ihrem Auftrag, im Sinne der Nächstenliebe mildtätig Hilfe zu leisten, noch umfangreicher nachkommen kann“, sagt Bezirksapostel Rainer Storck, Kirchenpräsident der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland und Beiratsvorsitzender der Stiftung.
Erbschaft führt zum Stiftungsgedanken
Erste Überlegungen zur Gründung einer Stiftung gab es bereits 2019. Die Gebietskirche Westdeutschland erhielt damals eine größere Erbschaft, die mit einer Zweckbindung (Hilfe für kranke Kinder und Jugendliche) versehen war. Diese Auflagen waren innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kirche jedoch nicht umsetzbar. „So kam es zu dem Gedanken, diesen geforderten mildtätigen Zweck in einer eigenen Stiftung umzusetzen“, berichtet Eberhard Dodt, Leiter der Kirchenverwaltung.
Allerdings bestand bereits eine Stiftung mit Nähe zur Neuapostolischen Kirche: die „Horst-Ehlebracht-Stiftung“, benannt nach dem ehemaligen Kirchenpräsidenten, der als Bezirksapostel von 1991 bis 2003 die Gebietskirche leitete. Es erschien sinnvoll, die bestehende „Horst-Ehlebracht-Stiftung“ in ihrer Satzung so zu verändern, dass sie damit zusätzlich auch den mildtätigen Zweck verwirklichen kann.
Die Horst Ehlebracht-Stiftung
Die Horst-Ehlebracht-Stiftung wurde am 15. September 1999 von Horst Ehlebracht gegründet. Die Genehmigungsurkunde der Bezirksregierung Detmold ist auf den 9. November 1999 datiert. Zweck der Stiftung war die Förderung kirchlicher Zwecke, insbesondere die Förderung der Neuapostolischen Kirche des Landes Nordrhein-Westfalen K.d.ö.R., und zwar vornehmlich die Errichtung und Unterhaltung von Gotteshäusern, die Abhaltung von Gottesdiensten, die kirchliche Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit und die weltweite kirchliche Missionstätigkeit.
Rückblickend schreibt Carmen Ehlebracht, Tochter des Bezirksapostels, dazu: „Mein Vater war nie ein Mann der großen Worte, wenn es um seine eigene Person ging. Die Motivation, die Stiftung zu gründen, war einzig sein großer Dank und die Demut unserem Gott gegenüber, einen Großteil seines Privatvermögens dem zurückzugeben, von dem er es empfangen hat.“ Oft habe er im engsten Familienkreis betont, dass alles Erschaffene, sein Lebenswerk, nur mit Gottes Hilfe möglich gewesen war. „Gottes Werk stand für ihn immer an erster Stelle – hier sollte alles wieder hin zurückfließen.“
Die Stiftung konnte die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen im Laufe der Jahre finanziell unterstützen, wobei die Beträge je nach Ertragslage der Stiftung unterschiedlich ausfielen. Unter anderem konnte mithilfe der Stiftung ein bedeutender Teil des Neubaus der Neuapostolischen Kirche in Bad Oeynhausen finanziert werden.
Änderung der Satzung
Der Gedanke der Kirche, die Horst-Ehlebracht-Stiftung zur Zweckerfüllung dieser und kommender Erbschaften zu nutzen und keine eigene Stiftung zu errichten, wurde mit dem Vorstand der Horst-Ehlebracht-Stiftung, Carmen Ehlebracht und Apostel i.R. Gunter Homburg, besprochen. Diese begrüßten die Idee ausdrücklich.
Im letzten Jahr wurde die Stiftungssatzung mit Hilfe von Anwälten und in enger Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht sowie auch dem Bezirksapostel geändert – nach Bewertung aller Beteiligten ganz im Sinn des Stifters Horst Ehlebracht. „Mein Vater hat sein Leben lang viele Menschen finanziell unterstützt und aus Notsituationen herausgeholfen, aber dies geschah immer in der Stille“, so Carmen Ehlebracht. „Mit der Stiftung wollte er diese Unterstützung und den Erhalt der Kirche über seinen Tod hinaus gewährleistet wissen.“
Die Stiftung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland setzt diesen Gedanken nun in größerem Umfang und mit mehr Möglichkeiten fort.
Erweiterung um nicht-rechtsfähige Stiftungen möglich
Die Satzungsänderung sowie die Umbenennung haben einige Monate in Anspruch genommen. Seit Ende 2021 gibt es nun die Stiftung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland mit Sitz in Herford. Es handelt sich dabei um eine rechtsfähige Stiftung, die auch weitere nicht-rechtsfähige Treuhandstiftungen aufnehmen kann.
Zweck der Stiftung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Entwicklungszusammenarbeit sowie mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Mutter für gemeinnützige Gesellschaften
„Künftig soll die Stiftung auch als Dachorganisation für die gemeinnützigen Gesellschaften fungieren, die in den letzten Jahren von der Kirche gegründet wurden“, kündigt Eberhard Dodt an. Das sind die Neuapostolisches Seniorenzentrum Oberhausen gGmbH sowie die NAK Kindertagesstätten gGmbH.
Hier können Synergieeffekte genutzt und die Prozesse schlank gehalten werden. Zudem kommen Erträge der Gesellschaften künftig dem Stiftungskapital zugute.
Beirat und Vorstand
Die Stiftung hat einen Beirat sowie einen Vorstand. Der Bezirksapostel ist geborenes Beiratsmitglied, die anderen Mitglieder des Beirates werden vom Vorstand der Kirche gewählt. Der Stiftungsvorstand wird paritätisch vom Bezirksapostel und vom Beirat berufen. Damit ist eine enge Anbindung an die Kirche gewährleistet.
Für die Betreuung der Stiftungsarbeit wird in Kürze eine Assistenzstelle ausgeschrieben.
Neue Möglichkeiten
Dank der neuen Stiftung ist es nun möglich, neben Zuwendungen an die Kirche in Form von Spenden oder der Berücksichtigung in Testamenten, zusätzlich auch gezielt Personengruppen sowie auch Einrichtungen und Aufgaben der Kirche zu unterstützen. Dies kann durch eine Spende an die Stiftung, eine Zustiftung oder eine Treuhandstiftung geschehen, die sowohl zu Lebzeiten als auch in einem Testament berücksichtigt werden können.
Über die vielfältigen Möglichkeiten informieren der Vorstand und die Mitarbeiter der Stiftung gern und helfen, die entsprechend beste Lösung zu finden.
23. August 2022
Text:
Frank Schuldt
Medien:
Jennifer Lennermann
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