Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Norwich/Dortmund. Vor dem Crown Court in Norwich ist nach drei Monaten das Urteil gegen die Angeklagten ergangen, die unter anderem die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen um Millionen betrogen haben. Drei der sechs Angeklagten wurden von der Jury nach einwöchigen Beratungen für schuldig befunden. Sie erwarten nun mehrjährige Haftstrafen.
Am Donnerstag, 31. Mai 2012, sprach in Norwich die Jury ihr Urteil. Einen Tag später verkündete der Richter das Strafmaß: Zwischen sechs und elf Jahren Haft für drei Angeklagte. Dabei setzte der Richter die zweite Hälfte der Haftstrafe zur Bewährung aus – auch mit Rücksicht auf das fortgeschrittene Alter der Verurteilten, die alle das 60. Lebensjahr überschritten haben.
Elf Jahre Haft
Für elf Jahre wegen Geldwäsche in zwei Fällen ins Gefängnis muss Ian Y. (62). Er hatte verschiedene Konten eröffnet, auf welche die betrogenen Personen und Organisationen das Geld überwiesen hatten – auch die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen. Ohne sein Fachwissen wären die Betrügereien nicht möglich gewesen, begründete der Richter die hohe Strafe unter anderem.
Alan H. (65), der den Vertrag mit der Neuapostolischen Kirche unterzeichnet hatte, wurde zu neun Jahren Gefängnis wegen Betrugs in zwei Fällen verurteilt. Er habe seine Geschäftspartner bewusst betrogen und seit vielen Jahren Kontakte zu George K. gehabt, dem mutmaßlichen Kopf einer international aktiven Betrügerbande.
Zweiter Prozess im Herbst
K. selbst wurde Ende 2011 in Deutschland verhaftet und sitzt seit der Auslieferung in englischer Untersuchungshaft. Der Prozess gegen ihn und Jemal E. soll im Herbst in Norwich eröffnet werden. Von diesem zweiten Prozess verspricht sich die Kirche auch neue Informationen über den Verbleib des Geldes.
Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass es sich bei den Angeklagten um die Handlanger handele, was die Angeklagten in kleinen Teilen entlaste. Keiner der Angeklagten sei nach aktuellem Erkenntnisstand der Initiator der Betrügereien gewesen. Gleichzeitig erkannte der Richter auch eine besondere Schwere darin, dass den Betrügern bewusst gewesen sei, dass sie eine Kirche schädigten.
Zwei Freisprüche
Als dritter Komplize wurde Arthur Trevor F.-B. (62) zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er war in den Betrug eines englischen Millionärs verwickelt, der sich im kirchlichen Bereich engagiert und 15 Millionen Pfund verloren hatte. Drei weitere Angeklagte wurden von der Jury für nicht schuldig befunden und vom Verdacht des Betrugs und der Geldwäsche freigesprochen.
„Ich bin erleichtert und dankbar, dass das erste Gerichtsverfahren nun beendet ist und die Verurteilten keinen weiteren Personen schaden können“, sagte Bezirksapostel Armin Brinkmann in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Er bedanke sich sehr herzlich bei der Bochumer Staatsanwaltschaft sowie der englischen Polizei für ihre gewissenhafte Arbeit in den letzten Monaten und Jahren. „Wir hoffen, in dem folgenden Prozess Informationen über den Verbleib unserer Mittel zu gewinnen und Teile des gestohlenen Geldes zurückzuerhalten“, so der Kirchenpräsident.
Zugang zu staatlichen Förderprogrammen
Die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen war Ende 2007 einer Gruppe von Betrügern aufgesessen. Diese hatten die Verantwortlichen dazu verleitet, zehn Millionen Euro in einem speziellen Programm anzulegen. Sie versprachen den Zugang zu staatlichen Fördermitteln. Mit den daraus resultierenden Erträgen hätte die Kirche ihre sozialen Aktivitäten weiter ausbauen können – insbesondere in Ländern der Dritten Welt.
Die zehn Millionen Euro sollten dabei als Sicherheit auf einem Konto der Kirche verbleiben, so wurde es von Beginn an betont. Als es jedoch um den Abschluss ging, sahen die Vertragsbedingungen aber vor, dass die Summe zunächst auf ein englisches Bankkonto eines der Verurteilten überwiesen werden sollte, um die Herkunft zu prüfen. Auf dem vertraglich vereinbarten Zielkonto in der Schweiz trafen die überwiesenen zehn Millionen Euro nie ein.
Information der Kirchenmitglieder
Über viele Monate verhandelte die Kirche mit den damaligen Kontaktpersonen über die Rückzahlung des Geldes, ehe sie schließlich Strafanzeige wegen Betrugs erstattete. Die Betrüger hatten in der Zeit mehrmals Lösungen angeboten, dann aber Termine und Vereinbarungen platzen lassen. Bis Ende 2011 wurden daraufhin alle Beteiligten festgenommen.
Im Februar 2012, nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und zum Prozessstart, hatte die Neuapostolische Kirche ihre Mitglieder via Rundschreiben und Internetbericht über den Betrug informiert. Zudem veröffentlichte sie eine Information in den „NAK-NRW Informationen“, der quartalsweise erscheinenden Mitgliederzeitschrift.
Anlagegremium berät
Bezirksapostel Armin Brinkmann hatte in den Veröffentlichungen die Verantwortung für die Fehlentscheidung übernommen und über Konsequenzen berichtet, die die Kirchenleitung nach dem Betrug gezogen hatte. So wurde ein Anlagegremium unter Beteiligung externer Fachleute gegründet, welches den Landesvorstand (die Apostel und Bischöfe) bezüglich der Kapitalanlagen berät und die Entscheidungen begleitet. Zudem wurde durch neue Kapitalanlagerichtlinien das Spektrum der möglichen Anlagen beschrieben und die Einbindung des Vorstands in Entscheidungen sicher gestellt.
Der größte Teil des kirchlichen Vermögens wird ohnehin über Spezialfonds verwaltet, die gemeinsam mit anderen europäischen Gebietskirchen aufgelegt sind.
Schuldsprüche für Anlagebetrüger in Norwich
2. Juni 2012
Text:
Frank Schuldt
Fotos:
Frank Schuldt
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