
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Dortmund. Die Landesversammlung hat am Freitag, 14. November 2014, den Jahresabschluss für 2013 genehmigt. Hintergrund für die späte Vorlage war eine neue Form der Darstellung: Durch die Aufnahme des Anlagevermögens in die Bilanz hat die Kirche diese noch stärker handelsrechtlichen Vorschriften angepasst.
Bereits bei der ersten Sitzung des Jahres im Juni waren die Mitglieder der Landesversammlung über den Jahresabschluss und die Finanzdaten informiert worden. Artur Krause, Leiter der Finanzabteilung, präsentierte bei der zweiten Tagung der Landesversammlung in diesem Jahr den von den Wirtschaftsprüfern genehmigten Jahresabschluss und erläuterte die Bilanz sowie die Aufwands- und Ertragsrechnung.
Anlagevermögen in die Bilanz aufgenommen
Artur Krause erläuterte die Gründe für die Verzögerung: Mitglieder der Landesversammlung hatten die Anregung gegeben, Verpflichtungen und Vermögen der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen nach handelsrechtlichen Vorschriften darzustellen. Dazu hat die Kirche zum 1. Januar 2013 ihr Anlagevermögen in die Bilanz aufgenommen. Bedeutet: Künftig belasten Investitionen nicht mehr in voller Höhe im Jahr der Zahlung das Jahresergebnis, sondern nur die jeweilige jährliche Abschreibung.
Die Umstellung war aufwändig: In einem umfangreichen Arbeitsprozess wurden die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten der kirchlichen Immobilien ermittelt. Dann wurden unter Berücksichtigung der jährlichen Abschreibung die Restbuchwerte errechnet und in das Anlagevermögen aufgenommen.
Jahresbericht erscheint in Kürze
Die neue Darstellung hatte auch Auswirkungen auf den seit 2011 jährlich erscheinenden Jahresbericht der Gebietskirche, in dem die Einnahmen und Ausgaben ausführlich erläutert werden. Die Darstellung der Zu- und Abflüsse wurde um eine zusätzliche Darstellung der Investitionssummen erweitert. Auch dies war mit zusätzlichem Aufwand und Abstimmungen verbunden.
Der Jahresbericht 2013 wird in den nächsten Tagen auf der Internetseite veröffentlicht und in gedruckter Form den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Genehmigung durch die Wirtschaftsprüfer
Am Ende des Prozesses steht ein positives Fazit der Wirtschaftsprüfer: „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 in allen wesentlichen Belangen nach den Rechnungslegungsbestimmungen der Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen K.d.ö.R., Dortmund, aufgestellt.
Die Überleitung der Zahlen der Kostenrechnung aus dem von uns geprüften Jahresabschluss sowie der zugrundeliegenden Buchführung konnten wir nachvollziehen.“
Bericht des Finanz-Ausschusses
Seit zwei Jahren prüft ein Ausschuss den Jahresabschluss, bevor dieser den Mitgliedern der Landesversammlung vorgestellt wird. 2013 wurden die Bezirksältesten Martin Gehrke, Ulrich Hedtfeld und Ulrich Frost zu Mitgliedern des Ausschusses gewählt. In ihrem Bericht, vorgestellt von Martin Gehrke, berichtete der Ausschuss von einem „konstruktiven Klima“ in der Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung und dem Landesvorstand.
„Dieser Jahresabschluss ist ein großer Schritt in die richtige Richtung“, so Bezirksältester Gehrke. Der Ausschuss hatte im Vorfeld auch mit den Wirtschaftsprüfern gesprochen und leitete daraus weitere Empfehlungen für die Zukunft ab.
Einstimmig genehmigt und entlastet
Im Anschluss an den Bericht des Ausschusses stimmte die Landesversammlung über die Entlastung des Landesvorstands ab. Dies geschah einstimmig, ebenso wie die Genehmigung des Jahresabschlusses.
Zudem wurden die Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 beauftragt.
Strategische Ausrichtung überdacht
Der Landesvorstand, die Apostel und Bischöfe, haben sich in den letzten Monaten intensiv mit der strategischen Ausrichtung der Gebietskirche Nordrhein-Westfalen beschäftigt. In einem zweitägigen Workshop im September wurden elf Handlungsfelder definiert: angefangen bei Seelsorge und Gemeindeführung bis hin zu Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen und Verwaltung.
Zu jedem Handlungsfeld haben die Apostel und Bischöfe Zielsetzungen entworfen, die in 2015 vertieft werden. Dann sollen aus den Zielsetzungen Maßnahmen abgeleitet werden. Dabei will die Kirchenleitung jährlich einen Sachstandsbericht geben. Bezirksapostel Storck lud die Bezirksältesten ein, sich in den Prozess mit einzubringen.
Neue Baustrategie
Eine neue Strategie gibt es bereits im Bereich Bau: Ziel ist es hier, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Dazu entwickelt der Landesvorstand in Abstimmung mit den Bezirksämtern derzeit einen Plan über die Gemeindelandschaft 2030. Für diesen Zeitraum wurden Instandsetzungskosten prognostiziert sowie die entsprechenden Finanzierungen eingeplant.
In dem neuen Konzept wird erstmals auch die Option mit einbezogen, aus einer eigenen Immobilie in ein Mietlokal zu wechseln. Dies könne insbesondere dann geschehen, wenn ein bestehendes Kirchengebäude überdimensioniert und die Entfernung zur nächsten Gemeinde zu groß wäre. Daraus ergibt sich eine Alternative zur Zusammenlegung.
Termine 2015 veröffentlicht
Inzwischen steht der Terminplan für 2015 zum Aushang zur Verfügung. Er sieht unter anderem den Besuch des Stammapostels zum Jugendtag am 14. Mai vor. Im September hält der Stammapostel zudem einen Gottesdienst für Amtsträger, der von Düsseldorf aus auf die Gemeinden in Europa übertragen wird.
Ab dem kommenden Jahr 2015 möchte die Kirche im März eines jeden Jahres die Kirchenmitglieder an ihr 25-jähriges und 50-jähriges Konfirmationsjubiläum erinnern. Alle Jubilare sollen rund um den Palmsonntag zu einem Gottesdienst des Bezirksältesten eingeladen werden – mit anschließendem Gedankenaustausch.
Fortgesetzt werden in 2015 die Gesprächskreise zum Katechismus. Apostel Wolfang Schug bat darum, die Themen auch regelmäßig in den Besprechungen mit den Amtsträgern zu erörtern.
Die Landesversammlung
Die Landesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Landesvorstandes, also dem Bezirksapostel, den Aposteln und Bischöfen, sowie den Bezirksvorstehern des Kirchengebietes der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen. Das Gremium kommt auf Einladung des Bezirksapostels mindestens einmal im Jahr zusammen, beschließt unter anderem den Jahresabschluss und entlastet den Vorstand.
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