
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
NRW/Dortmund. Ein neues Auswahlverfahren für Jugendbeauftragte und neue Fortbildungsangebote waren Themen der ersten gemeinsamen Tagung der Bezirksältesten und Bezirks-Jugendbeauftragten am 12. und 13. Juni 2015 in Dortmund. Das Jugendgremium hatte zu der zweitägigen Veranstaltung eingeladen, um zum einen neue Konzepte vorzustellen und zum andern die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Verantwortlichen in den Bezirken zu verbessern.
„Unsere Jugendlichen sind klasse“, begrüßte Apostel Franz-Wilhelm Otten die insgesamt 70 Bezirksvorsteher und Bezirks-Jugendbeauftragten zur gemeinsamen Tagung in Dortmund und dankte ihnen für ihr Engagement. „Unsere Jugendlichen leben in mitunter instabilen Verhältnissen – ihr gebt ihnen Halt, ihr nehmt sie wahr, ihr habt Verständnis, kämpft um jeden Einzelnen und habt sie lieb. Danke euch sehr dafür.“
Kooperationsbereitschaft als Grundlage
Am Freitagabend, 12. Juni 2015, stand zunächst ein Kommunikations-Workshop mit Gerd Remus, Mitglied der Arbeitsgruppe Fortbildung der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen, auf dem Programm. Das Thema: Beziehungskommunikation. „Fehlende Aufmerksamkeit ist der Kontakt-Killer Nummer eins“, referierte Gerd Remus, der in der Kirche als Gemeindeevangelist tätig ist.
Komponenten für gelungene zwischenmenschliche Beziehungen sind für ihn unter anderem gemeinsame Aufmerksamkeit, emotionale Resonanz, gemeinsames Handeln, grundsätzliche Kooperationsbereitschaft und das Verstehen von Motiven und Absichten. Bei mehreren Übungen vertiefte er die einzelnen Punkte mit den Teilnehmern.
Neues Auswahlverfahren für Jugendbeauftragte
Am Samstagmorgen präsentierten Carmen Jäger und Frank Thiel, Mitglieder des für die Seelsorge an den jungen Kirchenmitgliedern zuständigen Jugendgremiums, ein neues Auswahlverfahren für Jugendbeauftragte und Moderatoren von Jugendstunden. Derzeit gebe es nicht in allen Gemeinden Ansprechpartner für die jungen Gläubigen oder die Verantwortlichen hätten vielfach mehrere Aufgaben.
Auf der anderen Seite sehe das Jugendgremium ein hohes Potenzial an weiblichen Gemeindemitgliedern und Nicht-Amtsträgern, die bereit sind, mitzuarbeiten, aber nie angesprochen worden sind, ob sie eine Aufgabe in der Gemeinde übernehmen wollen.
Stellen werden ausgeschrieben
Das neue Konzept des Jugendgremiums sieht ein alternatives Vorgehen vor: Die „Ausschreibung“ der offenen Stellen für Jugendbeauftragte, Jugendbetreuer und Jugendstunden-Moderatoren. Im Ausschreibungstext werden die Aufgaben, die Anforderungen sowie die Dauer definiert. Jeder Interessierte kann sich dann bewerben. Die Auswahl und Entscheidung obliegen – nach einem Gespräch – dem Gemeindevorsteher, Bezirksältesten und Bezirks-Jugendbeauftragten.
„Wir erhoffen uns von dem neuen Vorgehen unter anderem eine hohe Motivation des neuen Jugendbeauftragten sowie durch den breiteren Empfängerkreis eine stärkere Einbeziehung kompetenter und motivierter weiblicher Gemeindemitglieder und Nicht-Amtsträger“, so Frank Thiel. Auch die zeitliche Befristung könne die Bereitschaft zur Mitarbeit erhöhen.
Eine „Jugendbeauftragtenkarte“
Dazu passend will das Jugendgremium in den nächsten Monaten neue Fortbildungen anbieten, denn diese sind Voraussetzungen für die neuen Jugendbeauftragten und werden bereits heute vielfach aus den Bezirken und Gemeinden angefragt. Die Rückmeldungen offenbaren Unsicherheiten in den Bereichen Methodik und Didaktik, Themenfindung, Gesprächsführung, Seelsorge und Verständnis für die Lebenswelt der Jugendlichen.
Das Jugendgremium präferiert deshalb ein einheitliches Konzept für die Gebietskirche Nordrhein-Westfalen. Es soll verpflichtend sein und ein klares Ziel als Anreiz bieten. Dazu wird – orientierend an bestehenden Konzepten, eine Jugendbeauftragtenkarte (JuBeKa) eingeführt. Dieses Qualifikationszertifikat im Scheckkartenformat (ähnlich dem existierenden Seelsorgeausweis für Amtsträger) beinhaltet Name, Geburtsdatum, Institution, Siegel und Gültigkeitsdauer.
Erste Fortbildungsangebote bereits in 2015
Bei den Fortbildungen wird zwischen Jugendbeauftragten und Moderatoren für Jugendstunden unterschieden. Das Jugendgremium plant verpflichtende und freiwillige Fortbildungen zu den Themen Erste Hilfe, Katechismus, Seelsorgebesuch sowie Didaktik und Methodik. Bestimmte Schwerpunkte müssen absolviert werden, um eine JuBeKa zu erhalten. Insgesamt soll die "Ausbildung" nach spätestens drei Jahren abgeschlossen sein, aber eine weitere Fortbildungspflicht beinhalten.
In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Fortbildung startet das neue Fortbildungskonzept für Jugendbeauftragte bereits in diesem Jahr mit zwei Veranstaltungen. Ab 2016 wird eine Fortbildungsveranstaltung im Quartal angeboten.
Auswahlverfahren startet ab sofort
Auch das neue Auswahlverfahren gilt ab sofort im Jugendbereich – allerdings nur für neu zu besetzende oder offene Stellen. Die Bezirksältesten und Bezirksjugendbeauftragten informieren in den kommenden Wochen nach und nach die Gemeindevorsteher, Jugendbeauftragten und Jugendlichen.
„Es ist mir sehr wichtig zu betonen, dass auch diese veränderte Form der Beauftragung immer mit intensiven Gebeten um Weisheit sowie richtige Entscheidungen verbunden sein muss“, betonte Apostel Otten zum Abschluss der Vorstellung der neuen Konzepte. Das neue Auswahlverfahren soll, so sein Wunsch, neue Impulse bringen und die Betreuung vor Ort auf eine breitere Basis stellen. „Wir freuen uns, wenn es überall umgesetzt wird und sind gespannt auf Rückmeldungen aus euren Reihen über den Erfolg des Konzepts.“
Unentdeckte Talente einbinden
Im weiteren Verlauf des Samstags diskutierten die Bezirksvorsteher und Bezirks-Jugendbeauftragten über Vor- und Nachteile sowie Chancen und Risiken des neuen Auswahlverfahrens. Dabei betonte Apostel Otten, dass es primär darum gehe, die Gaben in den Gemeinden zu finden, die bis jetzt nicht entdeckt seien, um so neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Dies werde begleitend unterstützt durch die Fortbildungsangebote, die auch im privaten und beruflichen Umfeld Vorteile bieten könnten.
In mehreren Workshops ging es schließlich um den Umgang und Dialog im Fall einer Absage an einen Bewerber, Hinweise zum Ablauf eines Bewerbungsgesprächs sowie die Kommunikation des neuen Auswahlverfahrens in die Bezirke und Gemeinden.
Schnellstmöglich umsetzen
Am Ende waren sich alle einig: Das neue Auswahlverfahren für Jugendbeauftragte bietet Chancen und soll nun kurzfristig in den Bezirken vorgestellt und dann umgesetzt werden. Bezirksapostel Rainer Storck und die Apostel hatten das Konzept bereits im Frühjahr genehmigt.
Die Tagung im Dortmunder Hotel Pullmann war eine Premiere und soll in der Zukunft wiederholt werden. Die Veranstaltung fand dabei bewusst im legeren Rahmen statt und sollte auch dazu dienen, dass sich Bezirksvorsteher und Bezirks-Jugendbeauftragte besser kennenlernen. Teilweise hatten die Bezirksältesten die für Jugendarbeit verantwortlichen Bezirksevangelisten zur Tagung entsandt.
Interview mit Hintergründen
Im Interview beschreibt Apostel Franz-Wilhelm Otten die Hintergründe des neuen Auswahlverfahrens und erläutert, wie er die aktuelle Situation bewertet beziehungsweise welche Änderungen er sich davon verspricht. Es erscheint in Kürze.
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