
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
NRW/Dortmund. Der Übergang vom Kindesalter in die Jugendzeit ist ein entscheidender Lebensabschnitt für junge Christen. Die Neuapostolische Kirche bietet Angebote für Kinder und Jugendliche, die künftig stärker vernetzt werden sollen. Dies war ein Thema beim Treffen der Bezirks-Jugendbeauftragten in Dortmund-Hörde.
Besuch aus vielen Bereichen Nordrhein-Westfalens hatte die Gemeinde Dortmund-Hörde. Am Sonntag, den 22. Mai 2016 waren die Bezirks-Jugendbeauftragten dort zu einer Tagung mit Apostel Franz-Wilhelm Otten zusammen. Dieser feierte am Morgen einen Gottesdienst mit Heiliger Versiegelung. Im Anschluss hatte das Jugendgremium einige Themen vorbereitet.
Betreuung von Studenten
Der Apostel eröffnete die Tagung mit einem ihm sehr wichtigen Thema: Der seelsorgerischen Betreuung von Studenten. Junge Menschen studieren oft weit weg von zu Hause. Häufig erfährt die neuapostolische Gemeinde am Studienort jedoch nichts von ihrem neuen Mitglied.
„Hier besteht gerade bei Wochenend-Heimfahrern das Risiko, dass die Jugendlichen keine Anbindung an die neue Gemeinde entwickeln“, sorgt sich Apostel Otten. Deshalb ist es sein Wunsch, dass die Jugendbeauftragten der Heimatgemeinde in einem solchen Fall den Gemeindevorsteher am Studienort informieren, um eine unterbrechungsfreie Betreuung sicherzustellen.
Stellenprofil BJB
Frank Thiel stellte im Anschluss eine Profilbeschreibung für Bezirks-Jugendbeauftragte vor, die analog zu den Beschreibungen der Gemeindebeauftragten, Jugendhelfer sowie Jugendstunden-Moderatoren entwickelt wurde. Diese Beauftragungen werden seit Sommer letzten Jahres bei anstehender Neubesetzung „ausgeschrieben“. Interessenten stellen sich einem Bewerbungsgespräch (wir berichteten).
Da der Bezirks-Jugendbeauftragte jedoch eng mit dem Bezirksältesten zusammenarbeitet, gibt es hier kein Bewerbungsverfahren. Der Bezirksvorsteher sucht einen Nachfolger aus dem Kreis der Gemeinde-Jugendbeauftragten aus.
Befristete Beauftragung
In der neuen Beschreibung heißt es unter anderem: „Der/die Bezirks-Jugendbeauftragte wird vom Bezirksvorsteher beauftragt, arbeitet eng mit ihm zusammen und genießt sein Vertrauen. Er/Sie verfügt über eine mehrjährige Erfahrung als Jugendbeauftragte/r.“ Der „BJB“ ist dabei für die organisatorische und inhaltliche Gestaltung der Jugendarbeit im Bezirk zuständig. Dabei hält er Kontakt zum Jugendgremium.
Die Beauftragung ist dabei auf einen individuell zu vereinbarenden Zeitraum befristet und kann – in beiderseitigem Einverständnis – verlängert werden. Die Bewerbung erfolgt persönlich oder schriftlich an den Bezirksvorsteher. Dieser kann sich im Rahmen des Auswahlverfahrens mit dem Gemeindevorsteher des Bewerbers besprechen. Darüber hinaus wird die Bewerbung vertraulich behandelt.
Erfahrungsaustausch Stellenausschreibung
Zum neuen Ausschreibungsverfahren gab es im weiteren Verlauf einen Austausch. Dabei berichteten die Bezirksjugendbeauftragten von positiven Erfahrungen, aber auch von Anlaufschwierigkeiten. Hier und da gebe es Unsicherheiten und Zurückhaltung auf beiden Seiten. Einige Gemeindemitglieder empfänden es als unpassend, sich selber zu bewerben. Auch stelle die schriftliche Bewerbung eine Hemmschwelle dar.
Tobias Braun aus dem Jugendgremium gab hier einige Tipps und Hinweise. So sei keine schriftliche Bewerbung notwendig. Zudem spreche nichts dagegen, einzelne Personen auch gezielt anzusprechen, damit sie sich auf die Ausschreibung melden. Ziel sei es ja ganz einfach gewesen, dass nicht immer der gleiche Personenkreis angesprochen werde. Durch die Ausschreibung und die offene Kommunikation habe jeder die Möglichkeit, sich zu melden.
Anschluss finden und halten
Schwerpunktthema der Tagung war die Vernetzung der Seelsorgeangebote der Neuapostolischen Kirche für Kinder und Jugendliche. Ziel ist es hierbei, die innere Migration von Jugendlichen nach der Konfirmation zu reduzieren und sie fest in den Gemeinden zu verankern. Dies soll dadurch erreicht werden, dass Lehrkräfte und Jugendbeauftragte enger zusammenarbeiten und den Kindern ermöglicht wird, frühzeitig Kontakte und Bindungen zu gleichaltrigen und älteren Vertrauenspersonen aufzubauen – auch durch gemeinsame Veranstaltungen.
So zeigen Erfahrungen, dass Kinder, die schon vor der Konfirmation regelmäßig an Bezirksveranstaltungen der Kinder teilgenommen haben, oft schon als gefestigte Gruppe in die Jugend kommen und weniger Probleme haben, Anschluss zu finden und selber zu halten.
Zentral ist hierfür die Zeit im Konfirmandenunterricht. Hier empfiehlt das neue Konzept zwei Konfirmandenfreizeiten: eine zum Kennenlernen und eine in Zusammenarbeit mit den Jugendbeauftragten. Dabei ist die Teilnahme Jugendlicher bei Aktivitäten der Konfirmanden der Einladung von Konfirmanden zu Jugendveranstaltungen vorzuziehen.
Einladung zum Jugendtag
Die Bezirksjugendbeauftragten können beispielsweise auch einmal einen Kindergottesdienst im Bezirk durchführen. Ebenso ist der Konfirmandenlehrer eingeladen, die erste Jugendstunde und den ersten Jugendtag zu besuchen, um einen möglichen Bruch nach der Konfirmation zu vermeiden. Zusätzlich könnten Elemente aus den Kindergottesdiensten in den Gottesdiensten für Jugendliche übernommen werden, beispielsweise die gemeinsame Gestaltung des Altarschmucks.
Zum Erfahrungsaustausch und zur Vorstellung des Konzepts laden Apostel Otten und der für die Kinderseelsorge zuständige Apostel Wilhelm Hoyer die Konfirmandenlehrer in diesem Jahr zum Jugendtag ein. Dort wird ein Workshop mit dem Titel „Vernetzung der Kinder- und Jugendarbeit“ angeboten, der sich an Konfirmandenlehrer und Jugendbeauftragte wendet. Das neue Konzept wird im dritten Quartal in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Albanienreise ausgebucht
Kurz informierte Apostel Otten die Bezirksbeauftragten für die Jugendseelsorge über die geplante „Work&Travel“-Reise nach Albanien im Herbst, die er beim Gottesdienst für junge Erwachsene vorgestellt hatte. Diese war innerhalb weniger Tage ausgebucht. „Dies zeigt, dass der Mix aus sozialem Engagement und Kultur bei unseren Jugendlichen gefragt ist“, resümierte er.
In 2017 beteiligt sich die Neuapostolische Kirche erstmals offiziell an einer Landesgartenschau. Der „Glaubensgarten“ bietet auch Jugendgruppen die Möglichkeit, Gottesdienste zu feiern oder Konzerte zu geben, denn die Landesgartenschau sei keine Seniorenveranstaltung, sondern biete auch Angebote für junge Besucher an. Weitere Informationen hierzu sollen folgen.
Fortbildungsangebote in 2016
Die seit 2015 angebotenen Qualifizierungsveranstaltungen für Jugendbeauftragte werden in 2016 ab Juni fortgesetzt. Die Jugendbeauftragten können sich dazu im Fortbildungsportal anmelden.
Eine Änderung gibt es bei den Jugendseminaren. Diese werden 2016 teilweise auch direkt in den Bezirken stattfinden, nicht nur in den Seminarzentren Hochdahl und Quelle. Die Motivation zur Teilnahme ist nach den bisherigen Erfahrungen oft abhängig von der Entfernung zum Seminarort. Nach dem Konzept in 2015, in dem es insbesondere Gruppenarbeiten gab, bestehe zudem der Wunsch nach mehr Information statt Erarbeitung. Die Termine und Orte werden in Kürze kommuniziert.
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