
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland/Siegen. „Alle gehören dazu – immer und überall“ lautete die zentrale Botschaft des Vortrags von Apostel Wolfgang Schug bei der Besprechung der Bezirksvorsteher und ihrer Stellvertreter am Sonntag, 30. August 2020, in Siegen. In seinem Referat informierte der Apostel über das Thema „Inklusion in Gemeinde und Kirche“.
Sowohl die Vision der Neuapostolischen Kirche als auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2009 (UN-Konvention / 2009) erforderten eine wachsende Verantwortung hinsichtlich Inklusion, machte Apostel Schug die Wichtigkeit des Themas deutlich. Damit verbunden seien für Kirche und Gemeinden Aufgaben der praktischen Umsetzung.
Bereits seit dem Jahr 2016 beschäftige sich eine vom Stammapostel eingesetzte Projektgruppe Inklusion (PG INK) mit dem Thema Inklusion, so der Apostel, der diese PG von Beginn an leitet.
Leitfaden „Inklusion in Gemeinde und Kirche“
Als Grundlage für die PG INK hat ein Arbeitspapier gedient, das zuvor von Fachleuten aus den deutschsprachigen Gebietskirchen Europas zusammengestellt wurde. Das Ziel der PG INK ist, die in einzelnen Gebietskirchen bereits bestehenden zahlreichen und unterschiedlichen Angebote für Menschen mit Behinderungen zu harmonisieren und im Sinn der UN-Konvention hin zu Inklusion weiterzuentwickeln.
Der daraus entstandene Leitfaden „Inklusion in Gemeinde und Kirche“ und eine begleitende Handreichung zur Umsetzung in die Praxis sind inzwischen verfügbar.
Integration versus Inklusion
Zu Beginn des Vortrags zeigte Apostel Schug eine Grafik, die den Unterschied zwischen Integration und Inklusion darstellte. Dabei machte er deutlich, dass nach Exklusion und Separation – also nach Ausschluss und Trennung – mit Integration zwar schon ein gewisser Fortschritt im Umgang mit Menschen mit Behinderungen erreicht wurde, aber eben noch keine Inklusion entstanden sei.
Der genannte Leitfaden gibt dazu folgende Erklärung: „Der Begriff Integration meint, einen außenstehenden Menschen in ein bestehendes System hineinzunehmen, ohne das System grundlegend zu verändern. Inklusion geht davon aus, dass zum gesellschaftlichen System grundsätzlich alle dazugehören. Das erfordert, die Bedingungen für das System und in dem System so zu gestalten, dass niemand an der Teilhabe gehindert wird.“
Einen wichtigen Schwerpunkt legte der Apostel dann auch auf den Terminus „Teilhabe“. Teilhabe sei mehr als Teilnahme. So gelte es, beispielsweise Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen an Unterrichten und an den Angeboten für Jugendliche zu ermöglichen. Wichtig sei auch die Teilhabe an Sakramenten und Segenshandlungen, wobei Apostel Schug insbesondere auf die Konfirmation hinwies.
Handreichung zur Umsetzung in die Praxis
Die Umsetzungsempfehlungen geben eine Fülle von allgemeinen Hinweisen zur Förderung von Sicherheit und Verständnis im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Damit kämen jedoch keine neuen Aufgaben auf die Gemeinden zu, macht der Leitfaden Mut. Die vielgestaltigen Lebenswelten der Menschen mit Behinderungen mit ihren Stärken, Freuden und Problemen fänden sich bereits in den Gemeinden. Es gelte aber, bisweilen auftretende Unsicherheit und eine gewisse Scheu im offenen Umgang mit Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen zu minimieren.
Die Handreichung nennt bauliche und technische Voraussetzungen zur Erreichung von Teilhabe und damit dem Ziel von Inklusion. Barrierefreiheit sei ebenso im Bereich der Sprache beispielsweise beim Gebrauch von „Einfacher Sprache“ oder Gebärdensprache anzustreben.
Fachbeauftragte für Inklusion
Apostel Schug erwähnte schließlich die Empfehlung der PG INK, zur Unterstützung des Projekts Inklusion geeignete Glaubensgeschwister zu gewinnen, die als „Fachbeauftragte für Inklusion“ in den Bezirken den Gemeinden beratend zur Verfügung stehen.
In der Gebietskirche Westdeutschland übernehmen diese Fachberatung die „Bezirksbeauftragten Inklusion“, wie sie in etlichen Bezirken seit vielen Jahren im Einsatz sind.
Das Anforderungsprofil nennt eine offene, wertschätzende Haltung, ein positives Menschenbild und eine entsprechende Ausbildung im pädagogischen oder medizinisch-therapeutischen Gebiet.
Fortbildungsangebote der Kirche
Schulungsmaßnahmen für Amtsträger und Beauftragte zur Förderung von Sicherheit und Verständnis im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und ihren Familien sind in der Vorbereitung.
Eine Ausbildung von Predigenden in „Einfacher Sprache“ erfolgt bereits. Die Koordination dieser Kurse übernimmt zurzeit noch Evangelist Gerald Rockenfelder. Interessenten können sich an ihn wenden.
Schulungen von Gebärdenübersetzern in LBG (Lautsprach-begleitende Gebärden) werden bereits über das Fortbildungsportal der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland angeboten. Dazu gibt es noch in diesem Jahr zwei Termine:
Gebärdensprache LBG – Aufbaukurs
Gebärdensprache LBG – Grundkurs
Apostel Wolfgang Schug spricht zum Themen "Inklusion in Gemeinde und Kirche"
14. September 2020
Text:
Günter Lohsträter
Fotos:
Günter Lohsträter,
Frank Schuldt
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