
Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Gerade in den Wintermonaten kommt dem Lüften bei Versammlungen in geschlossenen Räumen eine große Bedeutung zu, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen beziehungsweise zu verhindern. Die Kirchenleitung hat daher Hinweise zum Lüften im Gottesdienst veröffentlicht. Sofern möglich, sollen Fenster zum Lüften weit geöffnet und nicht nur gekippt werden.
Bezirksapostel Rainer Storck ist gemeinsam mit den Aposteln sehr dankbar, dass die veröffentlichten Regelungen zum Infektionsschutz verantwortungsvoll und gewissenhaft in den Gemeinden umgesetzt werden. Im Monatsrundschreiben an die Amtsträger schreibt er: "Die Regelungen haben sich bewährt, bislang sind weder Fälle von Infektionen durch den Besuch eines Gottesdienstes oder einer anderen kirchlichen Veranstaltung bekannt geworden noch haben Gesundheitsämter Quarantäneanordnungen gegen Gottesdienstbesucher ausgesprochen."
Die Regelungen zum Corona-Infektionsschutz werden auf absehbare Zeit unverändert bleiben, um den größtmöglichen Schutz der Gemeindemitglieder beim Gottesdienstbesuch zu gewährleisten. Die Taskforce „Corona“ weist aber noch auf einige Details bei der Umsetzung hin:
Lüften und Heizen
In der kalten Jahreszeit werden die Kirchen wie üblich beheizt. Das Lüften soll etwa zehn Minuten vor Gottesdienstbeginn, dann erneut vor dem Predigtwechsel und vor der Feier des Heiligen Abendmahls erfolgen. Empfohlen wird das „Stoßlüften“ durch das volle Öffnen möglichst vieler gegenüberliegender Fenster für wenige Minuten. Eine dauerhafte Kippstellung von Fenstern ist nicht erforderlich. Dies kühlt den Raum aus, ohne den notwendigen Luftaustausch zu gewährleisten.
Es ist empfehlenswert, die Gemeindemitglieder zu bitten, sich auf die erforderliche Lüftung mit entsprechender Kleidung einzustellen.
Seniorenzusammenkünfte
Bedauerlicherweise können Seniorenzusammenkünfte in unseren Kirchen nicht durchgeführt werden. Da für Senioren allgemein ein hohes Risiko eines schwerwiegenden Verlaufs nach einer Infektion besteht, hat die Kirche hier eine besondere Fürsorgepflicht. Die Verantwortung für die sichere Durchführung von Veranstaltungen für Senioren soll daher nicht den Seniorenbeauftragten übertragen werden.
Zudem wären geeignete Maßnahmen für einen nachhaltigen Infektionsschutz bei Beköstigung in unseren Kirchen sehr aufwändig. Es bestehen keine Bedenken gegen Zusammenkünfte der Senioren in öffentlichen Gaststätten oder Cafés (soweit diese öffnen dürfen).
Als Ausgleich und zur Kontaktpflege kann der Gemeindevorsteher nach einem Gottesdienst am Sonntag die Senioren zu einem Gesprächskreis im Kirchensaal einladen. Zuvor muss der Kirchensaal gut gelüftet werden, bei der Besetzung sind die Abstandsregeln einzuhalten.
Die Beiträge für Seniorenzusammenkünfte werden ab November 2020 den Gemeinden als kleine Broschüre zur Weitergabe an die Senioren übersandt.
Garderobe
Ein Sperren der Garderobe ist nur dann erforderlich, wenn ein Gedränge an der Garderobe nicht durch andere Maßnahmen vermieden werden kann. Eine kurzfristige Unterschreitung der Abstandsregel bei angelegtem Mund-Nasen-Schutz ist unbedenklich.
Gebete und Gemeindelieder
Das leise Mitbeten des Vaterunser und das leise Sprechen des Amen bei allen Gebeten ist erwünscht. Auch soll die Gemeinde auf den Schlusssegen mit einem gesprochenen Amen antworten, bevor die Orgel die Melodie zum dreifachen Amen spielt. Gemeindelieder sollen mitgelesen werden.
Feier des Heiligen Abendmahls, Mund-Nasen-Schutz
Es wird daran erinnert, dass die Feier des Heiligen Abendmahls wie üblich durch Rundlauf erfolgen soll und die Austeiler zur Handhygiene (Händewaschen mit Wasser und Seife) den Kirchenraum verlassen.
Nach der Handhygiene soll der Mund-Nasen-Schutz nur bewusst an den Bändern oder Schlaufen angefasst werden. Zu vermeiden ist ein Berühren der äußeren oder inneren Flächen des Mund-Nasen-Schutzes, zum Beispiel durch das Einstecken in die Anzugtasche.
Eine Übersicht aller Regeln in der Corona-Pandemie sind auf einer Sonderseite veröffentlicht.
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