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Gottesdienste an Weihnachten
und bis zum 10. Januar 2021

 

Westdeutschland/Dortmund. Die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland hat sich entschieden: Die Weihnachtsgottesdienste können in weiten Teilen wie geplant stattfinden. Für die Präsenzgottesdienste gelten die Hygiene-Richtlinien und die Kirchenleitung gibt in einem Merkblatt noch weitere Hinweise.

Seit dem 16. Dezember 2020 ist Deutschland in einem harten Shutdown. Die Neuapostolische Kirche hat sich auf die Situation eingestellt und alle Veranstaltungen außer den Gottesdiensten bis auf Weiteres abgesagt. Zudem gelten für die Gottesdienste strenge Auflagen: Die Gemeinden verzichten auf Gesang, führen Anmeldelisten und lüften regelmäßig. Die Besucher tragen durchgehend Masken und halten Abstand. Wie schon in den letzten Monaten leistet die Kirche damit ihren Beitrag, um Kontakte zu reduzieren und das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Der verantwortungsbewusste Umgang der Kirchen hat dazu geführt, dass die politischen Entscheidungsträger den Kirchen auch in der aktuellen Lage zutrauen, Weihnachtsgottesdienste mit anwesender Gemeinde zu feiern.

Gottesdienste mit aller Vorsicht

Bezirksapostel Rainer Storck hat sich angesichts der aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie und der medialen Diskussion über die Gottesdienste der Kirchen am Dienstagabend mit den Bezirksaposteln Europas ausgetauscht und im Anschluss eine Landesvorstandssitzung einberufen.
Unter Abwägung der verschiedenen Argumente und Aspekte haben die Apostel aus Westdeutschland gemeinsam entschieden, dass die Präsenzgottesdienste an Weihnachten, zum Jahresabschluss und bis zum 10. Januar 2021 grundsätzlich wie geplant stattfinden können. Die Vorgaben zum Corona-Infektionsschutz sind dabei weiterhin streng zu befolgen.

Auch die anderen deutschen Gebietskirchen wollen aus heutiger Sicht mehrheitlich vom Grundsatz her die Gottesdienste nicht pauschal absagen.

Videogottesdienste als Alternative

„Viele Gemeinden haben die Weihnachtsgottesdienste lange vorbereitet und an die Hygienevorgaben angepasst. Die Gemeindemitglieder freuen sich darauf und ihnen ist es gerade an diesem Tag wichtig, Gott zu loben und zu danken sowie zum gemeinsamen Gebet in der Gemeinschaft zusammenzukommen – auch wenn die Anzahl der Personen geringer ist als sonst. Wo Gottesdienste gewünscht sind, wollen wir sie nicht verbieten“, sagt Bezirksapostel Rainer Storck.

Natürlich sei die Teilnahme jedem freigestellt, appelliert er an die Eigenverantwortung. Wer sich unsicher fühle, solle zu Hause bleiben, so die klare Empfehlung. Als Alternative zu den Präsenzgottesdiensten werden Übertragungen per Telefon oder Internet aus vielen Gemeinden sowie ein zentraler Videogottesdienst auf YouTube angeboten.

Sicherheit auch im Umfeld

In einem Merkblatt mit Hinweisen zu den Gottesdiensten an Weihnachten und bis einschließlich 10. Januar 2021 weist der Landesvorstand noch einmal sehr deutlich auf die Einhaltung der Vorgaben aus der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland hin. Zudem sollen die Gottesdienste nicht länger als 60 Minuten dauern.

Um auch im Umfeld der Gottesdienste das Infektionsrisiko möglichst auszuschließen, empfiehlt der Landesvorstand, auf Fahrgemeinschaften mit mehr als zwei Hausständen zu verzichten. „Nach dem Gottesdienst sind die Kirchengebäude zügig zu verlassen. Parkplatzgespräche oder ähnliches sind im Shutdown nicht möglich“, so Bezirksapostel Storck.

Flexible Entscheidungen möglich

Sollte es örtlich besondere Situationen geben, wird nach Rücksprache der Bezirksleitung mit dem zuständigen Bischof und Apostel gemeinsam entschieden, ob Gottesdienste ausgesetzt werden. Hierüber wird gegebenenfalls auf den Internetseiten der Bezirke oder Gemeinden informiert.

Situation wird weiter beobachtet

Die Kirchenleitung beobachtet die Entwicklung der Pandemie auch weiterhin sehr aufmerksam und wird bei Bedarf entscheiden, ob die Gottesdienstplanung angepasst werden muss.

23. Dezember 2020
Text: Frank Schuldt
Fotos: Frank Schuldt

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PDF-Version

  • Download: Merkblatt "Gottesdienste an Weihnachten und bis zum 10. Januar 2021" (Stand: 22. Dezember 2020)
 
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