Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. In immer mehr Regionen in Westdeutschland liegen die Sieben-Tages-Inzidenzen stabil bei unter 50. Damit wird Solo- und Ensemblegesang in den Gottesdiensten wieder möglich. Allerdings gelten dafür Rahmenbedingungen. Gemeindegesang ist weiter nicht gestattet.
Die Corona-Task Force der Gebietskirche erhielt in den letzten Tagen vermehrt Anfragen bezüglich der Möglichkeiten zum Gesang in den Gottesdiensten. Aktuell hat die Kirchenleitung für Westdeutschland festgelegt, dass in den Gemeinden Solo- und Ensemblegesang bei Inzidenzwerten unter 50 wieder zur Gottesdienstgestaltung eingesetzt werden kann.
Solo- oder Ensemblegesang
Für Solo- oder Ensemblegesang gelten folgende Bedingungen:
- Es kommen maximal vier Sängerinnen oder Sänger zum Einsatz.
- In Singrichtung wird ein Mindestabstand von vier Metern zu den Gottesdienstteilnehmern eingehalten.
- Die Sänger halten untereinander einen Mindestabstand von drei Metern ein.
- Während oder nach dem Gesang erfolgt eine Zwischenlüftung.
Während des Gesangvortrags müssen die Akteure keinen Mund- und Nasenschutz tragen.
Gemeindegesang nicht gestattet
Gemeindegesang ist allerdings weiter grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen gibt es in zwei Bundesländern:
- Nordrhein-Westfalen ermöglicht seit dem 22. Mai 2021 Gemeindegesang im Freien. Allerdings muss dabei eine Alltagsmaske getragen werden. Wortwörtlich heißt es in der Corona-Schutzverordnung: „[Die Kirchen] sichern die Einhaltung des Mindestabstands, begrenzen die Teilnehmerzahl, führen ein Anmeldeerfordernis für solche Zusammenkünfte ein, bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, verpflichten die Teilnehmer zum Tragen einer medizinischen Maske (…) in Innenräumen und einer Alltagsmaske (…) unter freiem Himmel, jeweils auch am Sitzplatz, erfassen die Kontaktdaten der Teilnehmer und verzichten in Innenräumen auf Gemeindegesang.
- In Hessen ist ab dem 29. Mai Gemeindegesang im Freien gestattet. Hier heißt es: "Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen sind zulässig, wenn (...) in Innenräumen kein Gemeindegesang stattfindet." Die Kirche empfiehlt auch in solchen Fällen das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
Weitere Lockerungen möglich
Die Corona-Task Force wird die neuen Verordnungen der Bundesländer jeweils prüfen und wenn möglich der Kirchenleitung weitere Lockerungen vorschlagen. Dabei bemüht sich die Kirche, möglichst verständliche sowie einheitliche Regelungen zu finden, die in allen Bundesländern umgesetzt werden können.
Aktuelle Informationen finden sich auf der Sonderseite "Corona-Pandemie". Einen Überblick über die Sieben-Tages-Inzidenzen in den Bezirken bietet die Inzidenzübersicht.
Symbolbild: Gesang ist untersagt, auch am Platz muss durchgehend eine medizinische Maske getragen werden
27. Mai 2021
Text:
Frank Schuldt
Medien:
Jennifer Lennermann
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