Neuapostolische Kirche
Westdeutschland
Westdeutschland. Nach dem Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Merkel wird die Neuapostolische Kirche Westdeutschland die neuen Vorgaben prüfen. Vorgesehen ist, dass Bezirksapostel Storck über Änderungen an den Corona-Regelungen im Anschluss an den Zentralgottesdienst Anfang September informiert.
Am 10. August 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung neue Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Neben dem Appell an die Menschen, die bestehenden Impfangebote wahrzunehmen, wurden auch neue grundlegende Regelungen getroffen.
Beschlussfassungen der Ministerpräsidenten
Die Bundesländer haben sich unter anderem auf folgende Maßnahmen verständigt:
- Die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung gelten weiterhin. Dazu gehören die Grundregeln Abstand halten, Händehygiene beachten sowie Masken tragen und regelmäßiges Lüften in Innenräumen.
- Im Fall einer Erkrankung mit COVID-19 ist für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung grundsätzlich keine Quarantänepflicht mehr erforderlich. Grundlage ist eine neue Empfehlung des Robert-Koch-Instituts.
- Spätestens ab dem 23. August wird der Zutritt zu bestimmten Einrichtungen sowie zu Veranstaltungen in Innenräumen nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen gestattet. Ausnahmen können die Länder bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern festlegen.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen auch für die Durchführung von Gottesdiensten gelten werden.
Abstimmung über Folgen für Gottesdienste
Die Kirchenleitung wird die Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels prüfen und sich mit den anderen Kirchen sowie den Staatskanzleien der Länder bezüglich der Auswirkungen der neuen Vorgaben für die Gottesdienste und weiteren kirchlichen Angebote abstimmen.
Vorgesehen ist, dass der Landesvorstand die neuen Regelungen zum Corona-Infektionsschutz bei seiner Tagung am 20. August 2021 beschließt. Bezirksapostel Rainer Storck plant, diese im Anschluss an den Zentralgottesdienst am 5. September aus Minden zu erläutern.
Aktuelle Vorgaben gelten weiter
Klar ist schon heute: Eine Aussetzung von Gottesdiensten bei Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 in den Regionen ist (analog zur ausgesetzten „Bundesnotbremse“) nicht mehr notwendig, da mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland über einen Impfschutz verfügen und der Inzidenzwert, so die Absichtserklärung der Regierung, deshalb nicht mehr das einzige Kriterium sein soll.
Alle weiteren Regelungen, beispielsweise zu Abständen und Gesang, bleiben jedoch bis auf Weiteres in Kraft.
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